Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 523

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 523 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 523); Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 8. Juli 1975 523 c) die durch die Rechtsvorschriften über arbeitsmedizinische Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen vorgeschriebenen Röntgenuntersuchungen der Brustorgane. Diese werden in den Jahren, in denen VRRU stattfinden, im Rahmen der VRRU durchgeführt, sofern diese Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich Röntgengroßaufnahmen vorsehen. §4 Weitere vorsorgliche Maßnahmen zur frühzeitigen Erfassung lungenkranker Bürger (1) Bei den in stationären Einrichtungen zur Diagnose oder Behandlung aufgenommenen Männern im Alter zwischen 40 und 70 Jahren ist sofern aus diagnostischen Gründen nicht ohnehin erforderlich eine Röntgenaufnahme (Großfilm oder Schirmbild) der Lungen anzufertigen, wenn die letzte Thoraxröntgenuntersuchung länger als 12 Monate zurückliegt. Sollte dies während des stationären Aufenthalts aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, so ist der Patient bei der Entlassung an die für seinen Wohnsitz zuständige PALT zur Röntgenaufnahme zu überweisen. . (2) Von den PALT ist in enger Zusammenarbeit mit allen Ärzten im Kreis, im besonderen mit den Hausärzten, den Betriebsärzten, den Ärzteberatungskommissionen, dem Kreiskrankenhaus und den übrigen Abteilungen der Poliklinik, zu sichern, daß alle Bürger, bei denen auf Grund besonderer Krankheitszeichen ein erhöhter Verdacht auf eine Lungenkrankheit, insbesondere auf Bronchialkrebs, besteht, von dem behandelnden Arzt ohne Verzögerung und unabhängig von VRRU-Terminen zur Abklärung bzw. Mitbeurteilung an die PALT überwiesen werden. §5 Auswertung der Schirmbilder der VRRU (1) Die Auswertung der im Rahmen der VRRU angefertigten Schirmbilder ist durch 2 Ärzte, unabhängig voneinander, innerhalb von 2 Wochen vorzunehmen. Die PALT hat bei vom normalen Lungenbild abweichenden Schirmbildern einen Vergleich mit bereits vorhandenen Röntgenaufnahmen dieser Bürger unverzüglich durchzuführen, ehe sie über evtl, weitere Untersuchungsmaßnahmen entscheidet. (2) Bei den Auswertungen ist zu sichern, daß der Name des auswertenden Arztes auch späterhin jederzeit ermittelt werden kann. Dies gilt auch für Schirmbildvergleiche. §6 Aufbewahrung der Schirmbilder Die Schirmbilder von Röntgenreihenuntersuchungen sind in der PALT so lange aufzubewahren, daß zu Vergleichszwecken jederzeit wenigstens 5 zurückliegende, für eine Beurteilung wesentliche Aufnahmen zur Verfügung stehen. Die Aufbewahrungsfrist für Aufnahmen, die ohne Befund (o. B.) ausgewertet wurden, beträgt mindestens 5 Jahre, für die übrigen Aufnahmen mindestens 10 Jahre. §7 Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Röntgenreihenuntersuchungen (1) Die Bezirksstelle für Lungenkrankheiten und Tuberkulose ist im Auftrag des Bezirksarztes für die Durchführung der VRRU gemäß § 3 Abs. 1 verantwortlich. Sie legt den Plan der durchzuführenden Untersuchungen in Zusammenarbeit mit den Räten der Kreise und mit den PALT sowie in Abstimmung mit den Räten der Städte und Gemeinden fest. (2) Die VRRU sind im erforderlichen Umfange öffentlich bekanntzumachen. Die zur Teilnahme verpflichteten Bürger können außerdem persönlich aufgefordert werden. (3) Die Räte der Städte und Gemeinden haben für die VRRU gemäß § 3 Abs. 1 und erforderlichenfalls für die Röntgenreihenuntersuchungen gemäß § 3 Abs. 3 geeignete Räume zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten sind durch Absprachen mit den Bezirksstellen für Lungenkrankheiten und Tuberkulose festzulegen. (4) Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sind für die Belehrung der beschäftigten bzw. in Ausbildung befindlichen Bürger hinsichtlich der im § 3 Abs. 4 und Abs. 5 Buchst, c festgelegten Verpflichtungen und für die Kontrolle der Teilnahme der zu diesen Röntgenreihenuntersuchungen verpflichteten Bürger verantwortlich. (5) Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen unterstützen die Durchführung der VRRU insbesondere durch Überprüfung, ob die beschäftigten bzw. in Ausbildung befindlichen Bürger an den VRRU teilgenommen haben. Diese Überprüfungen sind unter Beachtung der allgemeinen öffentlichen Bekanntmachungen über VRRU anhand der Eintragungen im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung bzw. im Versicherungsausweis vorzunehmen. Die Betriebe und Einrichtungen fordern die Bürger, bei denen die Eintragung im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung bzw. im Versicherungsausweis nicht vorliegt, ihrerseits auf, die versäumte Röntgenaufnahme in der PALT nachholen zu lassen. (6) Die PALT hat sich in Stichproben davon zu überzeugen, ob die Leiter der Betriebe und Einrichtungen die Überprüfungen gemäß Abs. 5 vorgenommen haben. (7) Der Leiter der PALT, der der beratende Arzt für das Fachgebiet Lungenkrankheiten und Tuberkulose ist, hat im Auftrag des Kreisarztes die Aufklärung der Bevölkerung und die Unterrichtung der Ärzte über die Verhütung, frühe Erkennung und Erfassung von Tuberkulosen und nichttuberkulösen Lungenkrankheiten zu sichern. (8) Die PALT ist im Rahmen der Röntgenreihenuntersuchungen verantwortlich für die Durchführung der Schirmbildvergleiche und die Nachuntersuchungen der mit Befund aufgefallenen Bürger. Sie sichert ferner den Aufbau und die Verwaltung der Schirmbildarchive. Schlußbestimm ungen §8 Der § 3 der Vierten Durchführungsbestimmung vom 30. Juli 1962 zur Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose (GBl. II Nr. 60 S. 517) erhält folgenden Abs. 3: „(3) Bei Röntgenaufnahmen (Groß- und Schirmbildaufnahmen) der Brustorgane, die für Patienten in stationären Einrichtungen angefertigt wurden, genügt es, wenn zur Zeit der Entlassung oder Verlegung des Patienten die Zahl der insgesamt in der Einrichtung angefertigten Röntgenaufnahmen der Brustorgane und das Datum der letzten Aufnahme im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung bzw. im Versicherungsausweis eingetragen werden.“ §9 Die Regelungen gemäß § 2 Abs. 4 und § 3 Absätze 2 und 3 trifft der Minister für Gesundheitswesen. Sie sind in den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen zu veröffentlichen. §10 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1975 in Kraft (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Zweite Durchführungsbestimmung vom 30. Juli 1962 zur Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose Röntgenreihenuntersuchungen (GBl. II Nr. 60 S. 513), die Fünfte Durchführungsbestimmung vom 30. April 1964 zur Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose Röntgenreihenüntersuchungen (GBl. II Nr. 42 S. 305), die Sechste Durchführungsbestimmung vom 25. November 1965 zur Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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