Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 516

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 516 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 516); 516 Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 4. Juli 1975 (2) Der Erwerb des Eigentums an einer Sache erstreckt sich auch auf das Zubehör, soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt oder im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. §469 Einwilligung und Genehmigung (1) Einwilligung ist die vorherige Zustimmung, Genehmigung die nachträgliche Zustimmung zu einem Vertrag. Sie werden mit Zugang wirksam. (2) Hängt die Wirksamkeit eines Vertrages von der Zustimmung eines Dritten ab, kgnn die Erteilung sowie die Verweigerung der Zustimmung gegenüber jedem Vertragspartner erklärt werden. Die Zustimmung bedarf nicht der für den Vertrag bestimmten Form. Fristen §470 (1) Ist für den Beginn einer Frist ein Ereignis oder ein bestimmter Zeitpunkt maßgebend, wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen, das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Wird die Frist verlängert, beginnt die neue Frist mit dem Tag, welcher der Beendigung der ursprünglichen Frist folgt. (2) Ist für den Erwerb eines Rechts ein bestimmter Tag maßgebend, wird das Recht bereits am Anfang dieses Tages erworben. §471 (1) Eine Frist endet: 1. wenn sie nach Tagen berechnet ist, mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist; 2. wenn sie nach Wochen berechnet ist, mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche, der dem entsprechenden Tag des Beginns der Frist vorausgeht; 3. wenn sie nach Monaten berechnet ist, mit dem Ablauf des Tages des letzten Monats, der dem entsprechenden Tag des Beginns der Frist vorausgeht. Fehlt in einem Monat der für das Ende der Frist maßgebende Tag, endet die Frist am letzten Tag des Monats; 4. wenn sie nach Jahren berechnet ist, mit dem Ablauf des entsprechenden Tages des letzten Jahres. (2) Das Ende einer Frist kann auch durch den Eintritt eines Ereignisses bestimmt werden. (3) Ist der letzte Tag der Frist ein Sonnabend, Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, endet die Frist mit dem Ablauf des darauffolgenden Arbeitstages. Sechstes Kapitel Verjährung §472 Grundsatz (1) Ansprüche, die Bürgern oder Betrieben nach diesem Gesetz zustehen, unterliegen der Verjährung. Sie können nach Ablauf der in diesem Gesetz oder in anderen Rechtsvorschriften bestimmten Fristen nicht mehr mit Hilfe des Gerichts durchgesetzt werden. Nebenansprüche verjähren spätestens mit dem Hauptanspruch. (2) Das Gericht kann auch nach eingetretener Verjährung für einen geltend gemachten Anspruch Rechtsschutz gewähren, wenn dafür schwerwiegende Gründe vorliegen und es im Interesse des Gläubigers dringend geboten erscheint und dem Schuldner zuzumuten ist. §473 Erfüllung verjährter Ansprüche Eine nach Ablauf der Verjährungsfrist erbrachte Leistung kann nicht mit der Begründung zurückgefordert werden, daß der Anspruch verjährt sei. §474 V er jährungsf risten (1) Die Verjährungsfrist beträgt, soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, 1. für Garantieansprüche 6 Monate; 2. für Ansprüche aus Verträgen 2 Jahre; 3. für Schadenersatzansprüche aus Verträgen sowie für außervertragliche Ansprüche 4 Jahre; 4. für Zahlungsverpflichtungen aus einem schriftlichen Schuldanerkenntnis 10 Jahre; 5. für Ansprüche auf Herausgabe von Sachen 10 Jahre; Ansprüche auf Herausgabe von Sachen, die sozialistisches Eigentum sind, verjähren nicht. (2) Kürzere Verjährungsfristen können schriftlich vereinbart werden, soweit das nicht durch dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. (3) Vereinbarungen über eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfristen sind nicht zulässig. §475 Beginn der Verjährung Die Verjährung beginnt 1. bei Garantieansprüchen mit dem 1. Tag des auf ihre Geltendmachung beim Garantieverpflichteten folgenden Monats; 2. bei Ansprüchen außerhalb von Verträgen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Berechtigte vom Entstehen des Anspruchs und von der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf von 10 Jahren nach Vollendung der schädigenden Handlung ein; 3. bei allen übrigen Ansprüchen mit dem 1. Tag des Monats, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch geltend gemacht werden kann. §476 Unterbrechung der Verjährung (1) Die Verjährung wird unterbrochen durch 1. schriftliches Anerkenntnis des Anspruchs; 2. Einigung der Partner vor einem gesellschaftlichen Gericht über einen Anspruch; 3. Teil- oder Zinszahlung auf die Geldforderung. (2) Wird die Verjährung unterbrochen, beginnt am 1. Tag des folgenden Monats die Verjährungsfrist erneut. §477 Hemmung der Verjährung (1) Die Verjährung ist gehemmt für die Zeit 1. einer Stundung des Anspruchs; 2. von der Geltendmachung des Anspruchs vor einem Gericht bis zur rechtskräftigen Entscheidung; die Verjährung gilt als nicht gehemmt, wenn die Klage oder der Antrag aus anderen als aus Zuständigkeitsgründen zurückgenommen wird; 3. zwischen der Anmeldung der Forderung im Verfahren zur Gesamtvollstreckung und der Beendigung dieses Verfahrens; 4. in der eine Rechtsverfolgung nicht möglich ist; 5. von der Geltendmachung eines Garantieanspruchs bis zu seiner Erfüllung oder bis zur Erklärung des Verpflichteten, daß er die Erfüllung des Anspruchs verweigert;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung und die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit verantwortlich ist. Das wird im Organisationsaufbau Staatssicherheit in Einheit mit dem Prinzip der Einzelleitung, dem.

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