Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 504

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 504 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 504); 504 Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 4. Juli 1975 §353 Notstand Ein Bürger, der eine Sache, von der eine Gefahr für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung, für Leben, Gesundheit, sozialistisches Eigentum und persönliches Eigentum der Bürger oder für andere Rechte ausgeht, beschädigt oder zerstört, um damit die Gefahr in angemessener Weise abzuwehren, handelt nicht rechtswidrig (Notstand). Er ist für einen dadurch entstandenen Schaden nicht verantwortlich. Selbsthilfe §354 Ein Bürger ist zur Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen oder anderer Rechte berechtigt, im Wege der Selbsthilfe die unmittelbar notwendigen Maßnahmen zu treffen, wenn die Hilfe staatlicher Organe nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann und ohne sofortiges Eingreifen die Verwirklichung der Ansprüche und Rechte wesentlich erschwert oder vereitelt werden würde. Die Selbsthilfe darf nicht weitergehen, als es zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist. Selbsthilfe ist nicht rechtswidrig. §355 (1) Ein Bürger, der zum eigenen Schutz oder zur dringenden Hilfeleistung für andere Personen in angemessener Weise bewegliche Sachen, Grundstücke oder Gebäude anderer benutzt oder auf sie einwirkt, um dadurch eine unmittelbar drohende Gefahr für Leben und Gesundheit oder für erhebliche Sachwerte abzuwehren, handelt nicht rechtswidrig. (2) Ein dadurch entstandener Schaden ist von demjenigen zu ersetzen, der für den Gefahrenzustand verantwortlich ist. Kann von diesem Schadenersatz nicht erlangt werden, ist derjenige zum Ersatz verpflichtet, in dessen Interesse gehandelt wurde. Drittes Kapitel Pflicht zur Rückgabe von unberechtigt erlangten Leistungen §356 Herausgabepflicht (1) Hat ein Bürger oder Betrieb zum Nachteil eines anderen einen materiellen Vorteil erlangt, ohne darauf einen Anspruch zu haben, ist der Empfänger verpflichtet, das Erlangte herauszugeben. Die Herausgabepflicht umfaßt auch die erlangten Nutzungen sowie den Ersatz, die Entschädigung oder den Ersatzanspruch, den der Empfänger für einen Gegenstand erlangt hat, dessen Herausgabe nicht möglich ist. (2) Ist eine Herausgabe des Erlangten nicht möglich, hat der Empfänger Wertersatz zu leisten. §357 Umfang des Herausgabeanspruchs (1) Der Anspruch auf Herausgabe des Erlangten oder auf Wertersatz entfällt in dem Umfang, in dem der Empfänger selbst keine Vorteile mehr hat. (2) Der Empfänger bleibt jedoch zum Wertersatz verpflichtet, wenn er wußte oder wissen mußte, daß er die Leistung ohne Anspruch erlangt hat. Hat der Empfänger das erst später erfahren, ist er vom Zeitpunkt seiner Kenntnis an zum Ersatz verpflichtet. (3) Der Empfänger ist für Verlust oder Verschlechterung eines erlangten Gegenstandes von dem Zeitpunkt an verantwortlich, an dem er erfahren hat, daß er den Gegenstand ohne Anspruch erlangt hat. Viertes Kapitel Pflicht zur Abgabe von gefundenen Sachen §358 Abgabepflicht (1) Der Finder einer verlorengegangenen Sache ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Verlierer, Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten zurückzugeben oder bei einer öffentlichen Fundstelle abzugeben. Ausweise, Pässe, andere öffentliche Urkunden, dienstliche Unterlagen sowie Sparbücher sind bei der aüsstellenden Dienststelle oder Einrichtung oder bei der nächsten Dienststelle der Volkspolizei abzugeben. (2) Wird eine Sache im Bereich staatlicher Organe und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen gefunden, kann sie auch dort abgegeben werden. Wird die Sache nicht innerhalb einer Woche abgeholt, ist sie an eine öffentliche Fundstelle weiterzuleiten. (3) Eine Abgabepflicht für Sachen von geringfügigem Wert (unter 5 M) besteht nur, wenn der Finder den Eigentümer, Verlierer oder sonstigen Empfangsberechtigten kennt oder wenn der Finder erkennen kann, daß es für den Verlierer wegen der Bedeutung der Sache wichtig ist, sie wiederzubekommen. (4) Der Finder ist verpflichtet, die Sache bis zu ihrer Abgabe zu verwahren und vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Verletzt er diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, hat er den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. §359 Anspruch auf Finderlohn (1) Der Finder hat gegenüber dem Verlierer, Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten Anspruch auf Finderlohn. Er beträgt 10 % des Wertes der Sache, jedoch nicht mehr als 300 M. Ist der Wert der Sache nicht oder nur schwer feststellbar, ist ein unter Abwägung der beiderseitigen Interessen angemessener Finderlohn zu zahlen. (2) Anspruch auf Finderlohn besteht nur, wenn der Finder seine Abgabepflicht erfüllt und der Verlierer, Eigentümer oder sonstige Empfangsberechtigte die Sache wiedererlangt hat. (3) Erforderliche Aufwendungen sind dem Finder auf sein Verlangen vom Verlierer, Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten und, wenn die Sache nach § 360 in Volkseigentum übergeht, vom zuständigen staatlichen Organ zu erstatten. §360 Eigentumserwerb an nicht abgeholten Fundsachen Kann der Verlierer, Eigentümer oder sonstige Empfangsberechtigte nicht festgestellt werden, geht die Fundsache 3 Monate nach der Ablieferung, bei Geldbeträgen von mehr als 100 M, Wertpapieren und Wertsachen nach einem Jahr, in Volkseigentum über. Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn. Verzichtet das zuständige staatliche Organ auf die Sache, hat der Finder Anspruch auf Übertragung der Sache in sein Eigentum. §361 Auffinden kulturhistorisch wertvoller Gegenstände (1) Münzen, Gegenstände von kulturhistorischer Bedeutung oder andere wertvolle Gegenstände, die so lange verborgen waren, daß der Eigentümer nicht mehr festgestellt werden kann, gehen zum Zeitpunkt ihres Auffindens in Volkseigentum über. (2) Der Finder hat den Fund dem zuständigen staatlichen Organ anzuzeigen und Angaben über die näheren Umstände des Auffindens zu machen. Er hat Anspruch auf eine ange-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu erbringen. Dieser hohen persönlichen poli tischen Verantwortung gerecht zu werden, ist heute und zukünftig mehr denn Verpflichtung der Angehörigen der Linie war darauf gerichtet, sie zu befähigen, unter allen Lagebedingungen in Übereinstimmung mit der Politik der Partei eine qualifizierte Untersuchungsarbeit zu leisten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen.

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