Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 500

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 500 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 500); 500 Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 4. Juli 1975 -----------------------------------------------------o dem Grundstück verbleibenden Gebäude, Anlagen und Anpflanzungen sind dem Nutzungsberechtigten von dem nachfolgenden Nutzer zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sechstes Kapitel Beziehungen zwischen benachbarten Grundstücksnutzern §316 Grundsatz Die Grundstücksnachbarn haben ihre nachbarlichen Beziehungen so zu gestalten, daß ihre individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen übereinstimmen und gegenseitig keine Nachteile oder Belästigungen aus der Nutzung der Grundstücke und Gebäude entstehen. Zur Beilegung von Konflikten haben sie verantwortungsbewußt zusammenzuwirken. §317 Einzäunung von Grundstücken (1) Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind verpflichtet, ihre Grundstücke ganz oder teilweise einzuzäunen, wenn die Art und Weise der Nutzung des Grundstücks oder die berechtigten Interessen der Grundstücksnachbarn, die Verkehrssicherheit oder andere gesellschaftliche Interessen das erfordern. (2) Die Einzäunung muß derjenige instandhalten, der zu ihrer Errichtung verpflichtet ist. (3) Sind benachbarte Nutzungsberechtigte zur Einzäunung verpflichtet, haben sie die Kosten der Einzäunung und Instandhaltung je zur Hälfte zu tragen. §318 Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen (1) Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind verpflichtet, die Grenzen ihrer Grundstücke feststellen und kennzeichnen zu lassen, wenn gesellschaftliche Interessen das erfordern. (2) Die beteiligten Grundstücksnachbarn sind verpflichtet, bei der Wiederherstellung eines verlorengegangenen, schadhaften, nicht mehr erkennbaren oder unrichtig gewordenen Grenzzeichens mitzuwirken, wenn die Wiederherstellung aus gesellschaftlichen Interessen erforderlich ist oder im Interesse der beteiligten Grundstücksnachbarn liegt. (3) Die Kosten der Kennzeichnung sind von dem Grundstücksnachbar zu tragen, in dessen Interesse sie vorgenommen wird, soweit nichts anderes vereinbart ist. §319 Überhang (1) Der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks hat Wurzeln und herüberragende Zweige von Bäumen oder Sträudiem eines angrenzenden Grundstücks zu dulden, wenn dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigt wird. (2) Wird die Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt, soll der Nutzungsberechtigte mit dem Grundstücksnachbar vereinbaren, wie die Beeinträchtigung beseitigt oder gemindert werden kann. Einigen sie sich nicht, kann der Nutzungsberechtigte die Beeinträchtigung auf seinem Grundstück selbst beseitigen oder mindern. §320 Überbau (1) Hat der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks ohne Einverständnis des Grundstücksnachbars über die Grundstücksgrenze gebaut, kann der Grundstücksnachbar verlangen, daß der Überbau beseitigt wird, soweit das nicht gesellschaftlichen Interessen widerspricht. (2) Kann die Beseitigung des Überbaus nicht verlangt werden, hat der Grundstücksnachbar Anspruch auf angemessene Entschädigung in dem Umfang, in dem sein Nutzungsrecht beeinträchtigt ist. Mitbenutzungsrecht an Grundstücken §321 (1) Die Begründung eines Rechts zur vorübergehenden oder dauernden Mitbenutzung eines Grundstücks in bestimmter Weise (wie Lagerung von Baumaterial, Auf stellen von Gerüsten, Einräumen von Wegerechten und Uberfahrtrechten) bedarf der Vereinbarung zwischen den Nutzungsberechtigten. Die Mitbenutzung kann auch das Unterlassen bestimmter Handlungen durch den Nutzungsberechtigten des Grundstücks zum Inhalt haben. Dauernde Mitbenutzung bedarf eines schriftlichen Vertrages und der Zustimmung des Eigentümers , des betroffenen Grundstücks. Vorübergehende Mitbenutzung bedarf der Zustimmung des Eigentümers des betroffenen Grundstücks nur dann, wenn dessen Rechte durch die Mitbenutzung beeinträchtigt würden. (2) Kommt eine Vereinbarung über die Mitbenutzung nicht zustande, kann die Einräumung des Rechts auf Mitbenutzung gefordert werden, wenn das im Interesse der ordnungsgemäßen Nutzung benachbarter Grundstücke erforderlich ist. Der Anspruch ist gegen den Nutzungsberechtigten und, soweit die Zustimmung des Eigentümers des betroffenen Grundstücks erforderlich ist, auch gegen diesen geltend zu machen. (3) Der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte kann eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit seine Rechte durch die Mitbenutzung wesentlich beeinträchtigt werden. Weitere Ansprüche bleiben unberührt. (4) Für die Mitbenutzung von Grundstücken zum Zwecke der Durchführung staatlicher oder wirtschaftlicher Maßnahmen, insbesondere der Nachrichtenübermittlung sowie der Energie- und Wasserwirtschaft, gelten die dafür bestehenden besonderen Rechtsvorschriften. §322 (1) Wird ein Wege- oder Überfahrtrecht eingeräumt, kann mit dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks vereinbart werden, daß das Recht im Grundbuch eingetragen wird. Der Vertrag bedarf der Beglaubigung und der staatlichen Genehmigung. Durch Rechtsvorschriften kann die Eintragung weiterer Mitbenutzungsrechte im Grundbuch vorgesehen werden. (2) Das Recht auf Mitbenutzung geht auf den jeweiligen Rechtsnachfolger des berechtigten Nachbars über, wenn es im Grundbuch eingetragen ist oder wenn der Übergang zwischen den beteiligten Eigentümern oder mit Zustimmung des Eigentümers des betroffenen Grundstücks vereinbart wurde. (3) Das Recht auf Mitbenutzung erlischt, wenn die Voraussetzungen für seine Begründung weggefallen sind oder wenn es länger als 4 Jahre nicht ausgeübt wurde, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das gilt auch, wenn das Mitbenutzungsrecht im Grundbuch eingetragen ist. Fünfter Teil Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung Erstes Kapitel Schadensverhütung Erster Abschnitt Allgemeine Pflichten zur Verhütung von Schäden und zur Abwehr von Gefahren §323 \ Grundsatz Bürger und Betriebe sind in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der sozialistischen Moral zum aktiven Handeln;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Politisch-operative und strafrechtliche Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge und erforderliche Leiterentscheidungen. Die zielstrebige Bearbeitung und der Abschluß Operativer Vorgänge.

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