Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 482

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 482 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 482); 482 Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 4. Juli 1975 Zweiter Abschnitt Rechte und Pflichten beim Kauf §137 Information und Beratung (1) Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer beim Einkauf sachkundig zu beraten, ihn insbesondere über Gebrauch, Bedienung und Behandlung der Ware zu unterrichten. Technische Konsumgüter sind vorzuführen, soweit das nach Art und Beschaffenheit der Ware in der Verkaufseinrichtung möglich ist. (2) Bei Übergabe der Ware hat der Verkäufer dem Käufer die erforderlichen Gebrauchs-, Bedienungs- und Behandlungsvorschriften und bei technischen und anderen Konsumgütern, deren Betreuung durch Vertragswerkstätten im Rahmen des Kundendienstes handelsüblich ist, ein Verzeichnis der Vertragswerkstätten oder der zuständigen Dienstleistungs- und Reparatureinrichtungen zu übergeben oder diese Angaben mitzuteilen. §138 Pflicht zum vollständigen Warenangebot (1) Die Betriebe des Einzelhandels sind verpflichtet, die in den Verkaufseinrichtungen vorhandenen Waren in das Angebot aufzunehmen und für die Bürger sichtbar auszustellen. Ist das nicht möglich, sind die im Angebot vorhandenen Waren dem Käufer auf Wunsch vorzulegen. (2) Für jede in der Verkaufseinrichtung vorhandene Ware muß der Einzelhandelsverkaufspreis entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften ersichtlich sein. §139 Pflichten aus dem Kaufvertrag (1) Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Ware in einwandfreier Beschaffenheit zu übergeben und ihm das Eigentum an der Ware zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, den durch gesetzliche Preisvorschriften festgelegten oder den vereinbarten zulässigen Kaufpreis zu zahlen und die Ware abzunehmen. (3) Das Eigentum geht mit Übergabe der Ware und Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über, soweit nichts anderes vereinbart ist. (4) Die Ware ist dem Käufer ordnungsgemäß verpackt zu übergeben, soweit das nach Art der Ware erforderlich oder üblich ist. Bei Selbstbedienung ist dem Käufer eine entsprechende Verpackung zu ermöglichen. §140 Anlieferung (1) Möbel und andere sperrige oder schwerlastige Konsumgüter hat der Verkäufer nach den dafür geltenden Bestimmungen innerhalb seines Versorgungsbereiches zum vereinbarten Termin frei Haus zu liefern. (2) Wird zwischen dem Verkäufer und einem außerhalb des Versorgungsbereiches wohnenden Käufer Anlieferung der Ware vereinbart, trägt der Käufer die Mehrkosten. §141 Kauf auf Teilzahlung Zur Erleichterung des Kaufs langlebiger Konsumgüter gewähren die Kreditinstitute nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften Teilzahlungskredite. Zur Sicherung des Kredits erlangt das Kreditinstitut an der gekauften Ware ein Pfandrecht (§448), das mit der vollständigen Rückzahlung des Kredits erlischt. §142 Versendungskauf Der Betrieb des Einzelhandels kann im Rahmen des Kundendienstes die Ware an einen vom Käufer zu bezeichnenden Ort versenden. Der Käufer erwirbt das Eigentum mit Zahlung des Kaufpreises und Versendung der Ware. Die Kosten der Versendung trägt der Käufer. §143 Kauf nach Muster Beim Kauf nach Muster ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Ware zu übergeben, die dem Muster entspricht. §144 Kauf nach Erprobung Die Betriebe des* Einzelhandels können hochwertige Konsumgüter oder andere geeignete Waren Bürgern, die am Kauf interessiert sind, befristet zur Erprobung überlassen. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer innerhalb der vereinbarten Frist erklärt, daß er die Ware kauft. §145 Verkauf im Auftrag Der Verkauf einer Sache kann in der Weise vereinbart werden, daß ein Betrieb des Einzelhandels die Sache übernimmt und sich verpflichtet, sie zu den vereinbarten Bedingungen im eigenen Namen für den Bürger gegen Entrichtung einer Vergütung zu verkaufen. §146 Umtausch (1) Der Käufer kann eine Ware Umtauschen, soweit das im Rahmen des Kundendienstes vom Verkäufer gestattet wird. (2) Der Ausschluß einer Ware vom Umtausch berührt nicht das Recht des Käufers, wegen eines Mangels der Ware Garantieansprüche geltend zu machen. §147 Kauf von Rechten und Tausch Die Bestimmungen über den Kauf gelten für den Kauf von Rechten und für den Tausch entsprechend. Dritter Abschnitt Garantie §148 Inhalt der Garantie (1) Der Verkäufer hat für die verkaufte Ware Garantie zu gewähren. Die Garantie erstreckt sich darauf, daß die Ware den staatlichen Güte-, Sicherheits- und Schutzvorschriften entspricht, daß sie die vom Hersteller zugesicherte oder für den vorgesehenen Verwendungszweck erforderliche Gebrauchsfähigkeit und Beschaffenheit hat und diese bei sachgemäßem Gebrauch während der Garantiezeit behält. (2) Die Garantie erstreckt sich auch auf die Eigenschaften der Ware, die vom Verkäufer oder Hersteller zugesichert sind, und auf Eigenschaften, die für den vereinbarten besonderen Verwendungszweck vorausgesetzt werden. (3) Garantieansprüche und die zu ihrer Geltendmachung bestimmten Fristen dflPrfen durch Vertrag nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Die weitere Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der zunehmend über die Territorien anderer sozialistischer Staaten zu realisieren. Im Zusammenhang mit derartigen Schleusungsaktionen erfolgte die Eestnahme von Insgesamt Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die an der AusSchleusung von Bürgern. mitwirkten. Davon hatten Verbindung zu Merscherhändier-banden und anderen feindlichen Einrichtungen Personen, die von der oder Westberlin aus illegal in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Tatbegehung, im engeren Sinne: Die in den speziellen Strafrechtsnormen vorhandene exakte Beschreibung der in der die Straftat realisiert werden kann.

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