Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 470

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 470 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 470); 470 Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 4. Juli 1975 Zeitgestaltung erworbenen Sachen sowie Grundstücke und Gebäude zur Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse des Bürgers und seiner Familie. Zum persönlichen Eigentum gehören auch die dem Wesen des persönlichen Eigentums entsprechenden Rechte, einschließlich vermögensrechtlicher Ansprüche aus Urheber-, Neuerer- und Erfinderrechten. (2) Auf das überwiegend auf persönlicher Arbeit beruhende Eigentum der Handwerker und Gewerbetreibenden sind die Bestimmungen über das persönliche Eigentum entsprechend anzuwenden, soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt ist. §24 Befugnisse des Eigentümers Der Bürger ist zum Besitz und zur Nutzung der zu seinem Eigentum gehörenden Sachen berechtigt. Er ist berechtigt, über die ihm gehörenden Sachen zu verfügen, insbesondere das Eigentum einem anderen zu übertragen sowie den Besitz und die Nutzung der Sachen einem anderen zu überlassen. Drittes Kapitel Erwerb und Schutz des Eigentums §25 Formen des Erwerbs des Eigentums Das Eigentum an Sachen kann durch Kauf, Schenkung und anderen Vertrag, durch Erbschaft sowie auf Grund der Entscheidung eines Gerichts, Staatlichen Notariats oder eines anderen staatlichen Organs oder kraft Gesetzes erworben werden. Erwerb des Eigentums durch Vertrag §26 (1) Der Übergang des Eigentums an einer Sache auf Grund eines Vertrages erfolgt mit der Übergabe der Sache, soweit in diesem Gesetz oder in anderen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Es kann auch vereinbart werden, daß der Erwerber Eigentümer der Sache wird, de? Veräußerer jedoch im Besitz der Sache bleibt. Ist ein anderer im Besitz der Sache, kann der Veräußerer anstelle der Übergabe seinen Anspruch auf Herausgabe der Sache an den Erwerber abtreten. (2) Das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden geht mit der Eintragung im Grundbuch auf den Erwerber über, soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist. §27 Der Erwerb des Eigentums auf Grund eines Vertrages tritt ein, wenn der Veräußerer selbst Eigentümer oder zur Veräußerung berechtigt ist. An unrechtmäßig erlangten Sachen kann kein Eigentum erworben werden. §28 An Sachen, die im Einzelhandel gekauft wurden, sowie an Geld und Inhaberpapieren erlangt der Erwerber das Eigentum, auch wenn die Voraussetzungen des § 27 nicht vorliegen. Der Eigentumserwerb tritt nicht ein, wenn der Erwerber weiß, daß die Veräußerung unrechtmäßig erfolgt. §29 Erwerb des Eigentums auf Grund staatlicher Entscheidung Wird das Eigentum auf Grund der Entscheidung eines Gerichts, eines Staatlichen Notariats oder eines anderen Staat-, liehen Organs erworben, tritt der Erwerb mit dem Zeitpunkt ein, der in der Entscheidung bestimmt ist, und wenn kein Zeitpunkt bestimmt ist, mit dem Tage der Rechtskraft der Entscheidung. §30 Verbindung, Vermischung (1) Werden Sachen verschiedener Eigentümer untrennbar miteinander verbunden oder vermischt, entsteht Miteigentum. Ist eine der Sachen als Hauptsache anzusehen, erwirbt ihr Eigentümer Alleineigentum. Der bisherige Eigentümer der anderen Sache hat einen Anspruch auf Wertersatz in Geld. (2) Verbindet oder vermischt der Eigentümer einer Sache diese mit der Sache eines anderen, obwohl er wußte oder wissen mußte,-daß sie einem anderen gehört, hat er dem anderen nach dessen Wahl die entstandene Sache gegen Wertersatz herauszugeben oder Schadenersatz zu leisten. War der Wert der Sache des anderen wesentlich geringer als der Wert der durch die Verbindung oder Vermischung entstandenen Sache, kann nur Schadenersatz gefordert werden. §31 Verarbeitung (1) Wird durch Verarbeitung eine neue Sache hergestellt, wird der Eigentümer der verarbeiteten Sache Eigentümer der neuen Sache. (2) Übersteigt der Wert der Verarbeitung wesentlich den Wert der verarbeiteten Sache, wird der Hersteller der neuen Sache deren Eigentümer. Das gilt nicht, wenn die Verarbeitung im Aufträge des Eigentümers der verarbeiteten Sache erfolgt ist. Wird der Hersteller der neuen Sache Eigentümer, hat er dem Eigentümer der verarbeiteten Sache deren Wert zu ersetzen. (3) Wußte der Hersteller oder hätte er wissen müssen, daß er die Sache eines anderen unberechtigt verarbeitet, kann der andere nach seiner Wahl entweder die Herausgabe der neuen Sache oder Schadenersatz verlangen. Hat der Hersteller die Sache herauszugeben, kann er nur Ersatz des Wertes für verarbeitete Materialien verlangen. Ein Anspruch auf Herausgabe der neuen Sache besteht nicht, wenn der Wert der verarbeiteten Sache im Verhältnis zum Wert der neuen Sache wesentlich geringer war. §32 Erwerb des Eigentums in besonderen Fällen (1) Eine bewegliche Sache, an der das Eigentum aufgegeben worden ist, kann von jedem zu Eigentum erworben werden. Das Eigentum wird in diesem Fall durch die Inbesitznahme der Sache mit der erkennbaren Absicht begründet, Eigentum daran zu erlangen. Das Aneignungsrecht an Sachen, die von erheblichem gesellschaftlichem Wert oder Interesse sind, steht ausschließlich dem Staat zu. (2) Wer eine bewegliche Sache 10 Jahre wie ein Eigentümer besessen hat, ohne zu wissen, daß ein anderer der Eigentümer ist, erwirbt an dieser Sache das Eigentum. Diese Regelung gilt nicht für sozialistisches Eigentum. §33 Ansprüche des Eigentümers (1) Dem Eigentümer steht das Recht auf Schutz gegen jeden zu; der sein Eigentum rechtswidrig verletzt oder seine Nutzung beeinträchtigt. (2) Der Eigentümer kann von jedem, der ihm sein Eigentum unberechtigt vorenthält, die Herausgabe'verlangen Die Herausgabepflicht umfaßt auch die erlangten Nutzungen. Der zur Herausgabe Verpflichtete kann vom Eigentümer die Erstattung notwendiger Aufwendungen verlangen. Der Anspruch entfällt, wenn der Besitzer die Unrechtmäßigkeit des Besitzes kannte oder kennen mußte. (3) Die gleichen Ansprüche stehen dem rechtmäßigen Besitzer einer Sache zu.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert einheitliche Maßstäbe in der Anwend ung des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts bei der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß von Ermittlungsverfahren.

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