Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 467

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 467 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 467); Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 4. Juli 1975 467 Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 Die Politik des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik ist auf die kontinuier-. liehe Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bürger und ihre Entwicklung zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet. Sie beruht auf der politischen Macht der Arbeiterklasse, den sozialistischen Produktions- und Eigentumsverhältnissen sowie der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Prozesse, die jedem Bürger ein Leben in materieller und sozialer Sicherheit garantieren. Das Recht der Deutschen Demokratischen Republik dient in seiner Gesamtheit der Verwirklichung dieser dem Wohle des Volkes verpflichteten Politik. Die Aufgabe des sozialistischen Zivilrechts als Teil des einheitlichen Rechts besteht darin, die gesellschaftlichen Beziehungen im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Gütern und Leistungen, insbesondere mit Wohnraum, Kon-sumgütem und Dienstleistungen mit hoher Wirksamkeit zu gestalten. Es ist darauf gerichtet, die Persönlichkeit der Bürger zu entwickeln, das sozialistische Eigentum zu mehren, verantwortungsvoll zu nutzen und vor Schaden zu bewahren sowie das persönliche Eigentum der Bürger zu schützen. Die Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger erfordert, ein hohes Entwicklungstempo der sozialistischen Produktion, die Steigerung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität zu gewährleisten. Grundlage für den Erwerb von Konsumgütern und Leistungen ist die von jedem Bürger für die Gesellschaft geleistete Arbeit, naeh der sich der Anteil des einzelnen am gesellschaftlichen Reichtum bemißt. Mit der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft werden die persönlichen Bedürfnisse der Bürger im zunehmenden Maße auch durch die kollektive und individuelle Nutzung gesellschaftlicher Fonds, insbesondere in den Bereichen der Kultur, des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens befriedigt. Im Zivilrecht der Deutschen Demokratischen Republik finden die von den Anschauungen der Arbeiterklasse bestimmten Prinzipien der sozialistischen Moral ihren Ausdruck. Es fördert vor allem den aktiven Einsatz der Bürger und ihrer Kollektive zur Mehrung und zum Schutz des sozialistischen Eigentums, ihre umfassende Mitwirkung an der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen und an der Entwicklung eines sozialistischen Gemeinschaftslebens sowie ihr verantwortungsbewußtes Handeln bei der Verhütung und Abwehr von Schäden an Leben und Gesundheit der Bürger. Die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches verpflichten die Bürger und Betriebe, ihre wechselseitigen Beziehungen in Wahrnehmung der ihnen obliegenden gesellschaftlichen Verantwortung zu gestalten. Sie beruhen auf dem Prinzip der Einheit von Rechten und Pflichten und der Übereinstimmung der persönlichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. . Erster Teil Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts Erstes Kapitel Aufgaben des Zivilrechts §1 Grundlagen und Ziele (1) Die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes und die Entwicklung der Bürger zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten sind wesentliche Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft. Diesen Aufgaben dient auch das Zivilrecht der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Das Zivilrecht gestaltet die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und Grundpflichten der Bürger weiter aus. Es regelt Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden. Es schützt das sozialistische Eigentum, die Persönlichkeit und das persönliche Eigentum der Bürger. §2 Förderung sozialistischer Beziehungen Das Zivilrecht fördert sozialistische Gemeinschaftsbeziehungen. Es hilft, die von den Anschauungen der Arbeiterklasse geprägten Grundsätze der sozialistischen Moral im Verhalten und Handeln der Bürger sowie in ihren Beziehungen untereinander und mit Betrieben durchzusetzen. Es ist darauf gerichtet, die Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen zu sichern. §3 Gewährleistung des Leistungsprinzips Das Zivilrecht trägt zur Verwirklichung des Prinzips „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ bei. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind so auszulegen und anzuwenden, daß die Leistung des Bürgers für die sozialistische Gesellschaft Grundlage ist für seinen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum und den Erwerb des persönlichen Eigentums, für die Gestaltung seines Lebens in sozialer Sicherheit sowie für die Entwicklung seiner Persönlichkeit. Das sozialistische Eigentum ständig zu mehren und zu schützen ist Voraussetzung dafür, daß die Bürger ihre materiellen und kulturellen Bedürfnisse zunehmend besser befriedigen können. §4 Schutz der Rechte der Bürger und des sozialistischen Eigentums Das Zivilrecht verpflichtet alle Bürger und Betriebe, sich gegenüber dem Leben, der Gesundheit und der Persönlichkeit der Bürger, dem sozialistischen Eigentum und dem persönlichen Eigentum der Bürger verantwortungsbewußt zu verhalten. Es ist darauf gerichtet, Rechtsverletzungen vorzubeugen sowie Schäden und Gefahren von Bürgern und Betrieben abzuwenden. §5 Aufgaben der staatlichen Organe bei der Durchsetzung des Zivilrechts (1) Die staatlichen Organe haben in Wahrnehmung ihrer Verantwortung auf der Grundlage der staatlichen Pläne die erforderlichen Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger zu verbessern. Das gilt insbesondere für die Versorgung mit Wohnraum, Konsumgütern und Dienstleistungen, für ein vielfältiges kulturelles Leben sowie die Möglichkeiten für Erholung und Gestaltung der Freizeit. Die Entscheidungen der staatlichen Organe bilden die Grundlage für die Tätigkeit der Betriebe und die Versorgung der Bürger. (2) Die staatlichen Organe haben die Aufgaben, Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Gesetz für sie ergeben, im gesellschaftlichen Interesse wahrzunehmen und zu erfüllen. Zweites Kapitel Stellung der Bürger im Zivilrecht §6 Grundsatz (1) Die Rechte und Pflichten der Bürger in den zivilrechtlichen Beziehungen werden durch die sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse bestimmt, die auf der politischen Macht der Arbeiterklasse, dem sozialistischen Eigentum an;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat gefährden darf; prinzipiell Gefahren ununterbrochen, zu jeder Tages- und Nachtzeit, bei allen Maßnahmen in der Untersuchungshaftanstalt, vor allem bei Bewegungen außerhalb der Verwahrräume objektiv vorhanden sind.

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