Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 461

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 461 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 461); Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 27. Juni 1975 461 Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger Eingabengesetz vom 19. Juni 1975 Gemäß Artikel 103 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik wird folgendes Gesetz beschlossen: § 1 (1) Jeder Bürger hat das Recht, sich schriftlich oder mündlich mit Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen und Beschwerden an die Volksvertretungen, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, die volkseigenen Betriebe und Kombinate, die sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen sowie an die Abgeordneten zu wenden. Dieses Recht haben auch die gesellschaftlichen Organisationen. (2) Den Bürgern dürfen aus der Wahrnehmung dieses Rechts keine Nachteile entstehen. Gleiches gilt für die gesellschaftlichen Organisationen. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für Rechtsmittel, Neuerervorschläge und andere Anträge, deren Bearbeitung durch besondere Rechtsvorschriften geregelt ist. § 2 (1) Das achtungsvolle Verhalten gegenüber den Bürgern und die sorgfältige und schnelle Bearbeitung ihrer Anliegen sind grundlegende Pflichten für alle Leiter und Mitarbeiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen. (2) Die Leiter und Mitarbeiter haben durch eine gewissenhafte Bearbeitung der Eingaben beizutragen, den Bürgern bei der Überwindung persönlicher Schwierigkeiten zu helfen, ihr Vertrauen zu den Staatsorganen zu stärken, ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der Lösung der staatlichen Aufgaben zu fördern und die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen. (3) Bei der Bearbeitung der Eingaben ist eng mit den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR, den Gewerkschaften sowie den anderen gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuwirken. § 3 (1) Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen haben zu sichern, daß die Bürger ihre Eingaben und andere Anliegen persönlich Vorbringen und sich beraten lassen können. Sie legen für ihren Verantwortungsbereich unter Beachtung der konkreten örtlichen Bedingungen die erforderlichen Öffnungszeiten und Sprechstunden fest. (2) Die Öffnungszeiten und Sprechstunden sind ortsüblich öffentlich bekanntzumachen. § 4 (1) Die Entscheidung über Eingaben erfolgt durch den jeweils zuständigen Leiter bzw. einen von ihm Bevollmächtigten. Es liegt daher im Interesse der Bürger, wenn sie sich mit ihren Eingaben unmittelbar an das für die betreffende Angelegenheit zuständige staatliche oder wirtschaftsleitende Organ, den volkseigenen Betrieb oder das Kombinat, die sozialistische Genossenschaft oder die Einrichtung wenden. (2) Über eine erforderliche Weiterleitung einer Eingabe an das für die Entscheidung zuständige Organ ist der Bürger unverzüglich zu informieren. Betrifft eine Eingabe die Tätigkeit mehrerer Organe, so hat gegenüber dem Bürger ein Organ federführend die Bearbeitung zu gewährleisten. (3) Die Leiter sind für die ordnungsgemäße Arbeit mit den Eingaben persönlich verantwortlich. Sie haben in ihrem Ver- antwortungsbereich die Eingabenbearbeitung entsprechend diesem Gesetz exakt zu regeln und die Entscheidungs- und Unterschriftsbefugnis der nachgeordneten Leiter und Mitarbeiter festzulegen und die Kontrolle der Eingabenbearbeitung zu sichern. § 5 (1) Die Entscheidung über Eingaben erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen Rechtsvorschriften. Dabei sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Bürgern bei der Klärung ihrer Eingaben zu helfen. Die zuständigen Leiter haben die Initiative und Bereitschaft der Bürger und der Arbeitskollektive zur Lösung der in den Eingaben enthaltenen Probleme zu fördern. (2) Die Leiter bzw. von ihnen beauftragte verantwortliche Mitarbeiter sind verpflichtet, auf Einladung von Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie von Brigaden, von Ausschüssen der Nationalen Front der DDR, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven der Werktätigen an Aussprachen zu Eingaben der Bürger teilzunehmen. § 6 Es ist unzulässig, daß Eingaben durch denjenigen Mitarbeiter bzw. Leiter bearbeitet oder entschieden werden, an dessen Arbeit oder Verhalten in der Eingabe Kritik geübt wird. Die Entscheidung über solche Eingaben erfolgt durch den zuständigen bzw. übergeordneten Leiter. § 7 (1) Jeder Bürger hat Anspruch auf begründete schriftliche oder mündliche Antwort auf seine Eingabe. (2) Die Entscheidung über Eingaben ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eingang oder Bekanntwerden der Eingabe zu treffen und dem Bürger mitzuteilen. (3) Wird eine Fristüberschreitung aus zwingenden Gründen erforderlich, so ist diese gegenüber dem Einreicher der Eingabe zu begründen. Ihm ist gleichzeitig mitzuteilen, bis wann die Entscheidung über seine Eingabe erfolgt. § 8 (1) Ist ein Bürger mit der Entscheidung über seine Eingabe nicht einverstanden, kann er sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter wenden. Für die Bearbeitung gelten die Grundsätze der §§ 6 und 7. (2) Entscheidungen der Leiter zentraler Staatsorgane sind endgültig. § 9 (1) Die Eingaben und die Ergebnisse ihrer Bearbeitung sind in allen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, volkseigenen Betrieben und Kombinaten, sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen regelmäßig auszuwerten und für die Verbesserung der Arbeit, insbesondere die Erfüllung der staatlichen Pläne und die Förderung der Initiativen der Bürger, zu nutzen. Die Ergebnisse und Schlußfolgerungen aus der Eingabenarbeit sind in die Rechenschaftslegungen vor den übergeordneten Leitern und vor den Bürgern einzubeziehen. (2) Die zuständigen Leiter sichern die Anleitung und Kontrolle der Arbeit mit den Eingaben in den jeweils nachgeordneten Organen, Betrieben und Einrichtungen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 461 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 461) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 461 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 461)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen Entwicklung der Qualität und Wirksam- keit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politischoperativ bedeutsamer Vorkommnisse Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu qualifizieren und ist gleichzeitig ein höherer Beitrag der Linie: bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit zu leisten.

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