Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 461

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 461 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 461); Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 27. Juni 1975 461 Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger Eingabengesetz vom 19. Juni 1975 Gemäß Artikel 103 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik wird folgendes Gesetz beschlossen: § 1 (1) Jeder Bürger hat das Recht, sich schriftlich oder mündlich mit Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen und Beschwerden an die Volksvertretungen, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, die volkseigenen Betriebe und Kombinate, die sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen sowie an die Abgeordneten zu wenden. Dieses Recht haben auch die gesellschaftlichen Organisationen. (2) Den Bürgern dürfen aus der Wahrnehmung dieses Rechts keine Nachteile entstehen. Gleiches gilt für die gesellschaftlichen Organisationen. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für Rechtsmittel, Neuerervorschläge und andere Anträge, deren Bearbeitung durch besondere Rechtsvorschriften geregelt ist. § 2 (1) Das achtungsvolle Verhalten gegenüber den Bürgern und die sorgfältige und schnelle Bearbeitung ihrer Anliegen sind grundlegende Pflichten für alle Leiter und Mitarbeiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen. (2) Die Leiter und Mitarbeiter haben durch eine gewissenhafte Bearbeitung der Eingaben beizutragen, den Bürgern bei der Überwindung persönlicher Schwierigkeiten zu helfen, ihr Vertrauen zu den Staatsorganen zu stärken, ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der Lösung der staatlichen Aufgaben zu fördern und die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen. (3) Bei der Bearbeitung der Eingaben ist eng mit den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR, den Gewerkschaften sowie den anderen gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuwirken. § 3 (1) Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen haben zu sichern, daß die Bürger ihre Eingaben und andere Anliegen persönlich Vorbringen und sich beraten lassen können. Sie legen für ihren Verantwortungsbereich unter Beachtung der konkreten örtlichen Bedingungen die erforderlichen Öffnungszeiten und Sprechstunden fest. (2) Die Öffnungszeiten und Sprechstunden sind ortsüblich öffentlich bekanntzumachen. § 4 (1) Die Entscheidung über Eingaben erfolgt durch den jeweils zuständigen Leiter bzw. einen von ihm Bevollmächtigten. Es liegt daher im Interesse der Bürger, wenn sie sich mit ihren Eingaben unmittelbar an das für die betreffende Angelegenheit zuständige staatliche oder wirtschaftsleitende Organ, den volkseigenen Betrieb oder das Kombinat, die sozialistische Genossenschaft oder die Einrichtung wenden. (2) Über eine erforderliche Weiterleitung einer Eingabe an das für die Entscheidung zuständige Organ ist der Bürger unverzüglich zu informieren. Betrifft eine Eingabe die Tätigkeit mehrerer Organe, so hat gegenüber dem Bürger ein Organ federführend die Bearbeitung zu gewährleisten. (3) Die Leiter sind für die ordnungsgemäße Arbeit mit den Eingaben persönlich verantwortlich. Sie haben in ihrem Ver- antwortungsbereich die Eingabenbearbeitung entsprechend diesem Gesetz exakt zu regeln und die Entscheidungs- und Unterschriftsbefugnis der nachgeordneten Leiter und Mitarbeiter festzulegen und die Kontrolle der Eingabenbearbeitung zu sichern. § 5 (1) Die Entscheidung über Eingaben erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen Rechtsvorschriften. Dabei sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Bürgern bei der Klärung ihrer Eingaben zu helfen. Die zuständigen Leiter haben die Initiative und Bereitschaft der Bürger und der Arbeitskollektive zur Lösung der in den Eingaben enthaltenen Probleme zu fördern. (2) Die Leiter bzw. von ihnen beauftragte verantwortliche Mitarbeiter sind verpflichtet, auf Einladung von Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie von Brigaden, von Ausschüssen der Nationalen Front der DDR, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven der Werktätigen an Aussprachen zu Eingaben der Bürger teilzunehmen. § 6 Es ist unzulässig, daß Eingaben durch denjenigen Mitarbeiter bzw. Leiter bearbeitet oder entschieden werden, an dessen Arbeit oder Verhalten in der Eingabe Kritik geübt wird. Die Entscheidung über solche Eingaben erfolgt durch den zuständigen bzw. übergeordneten Leiter. § 7 (1) Jeder Bürger hat Anspruch auf begründete schriftliche oder mündliche Antwort auf seine Eingabe. (2) Die Entscheidung über Eingaben ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eingang oder Bekanntwerden der Eingabe zu treffen und dem Bürger mitzuteilen. (3) Wird eine Fristüberschreitung aus zwingenden Gründen erforderlich, so ist diese gegenüber dem Einreicher der Eingabe zu begründen. Ihm ist gleichzeitig mitzuteilen, bis wann die Entscheidung über seine Eingabe erfolgt. § 8 (1) Ist ein Bürger mit der Entscheidung über seine Eingabe nicht einverstanden, kann er sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter wenden. Für die Bearbeitung gelten die Grundsätze der §§ 6 und 7. (2) Entscheidungen der Leiter zentraler Staatsorgane sind endgültig. § 9 (1) Die Eingaben und die Ergebnisse ihrer Bearbeitung sind in allen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, volkseigenen Betrieben und Kombinaten, sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen regelmäßig auszuwerten und für die Verbesserung der Arbeit, insbesondere die Erfüllung der staatlichen Pläne und die Förderung der Initiativen der Bürger, zu nutzen. Die Ergebnisse und Schlußfolgerungen aus der Eingabenarbeit sind in die Rechenschaftslegungen vor den übergeordneten Leitern und vor den Bürgern einzubeziehen. (2) Die zuständigen Leiter sichern die Anleitung und Kontrolle der Arbeit mit den Eingaben in den jeweils nachgeordneten Organen, Betrieben und Einrichtungen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 461 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 461) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 461 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 461)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit haben wie spätere Fehler in der Vernehmung der gleichen Person als Beschuldigter. Wir sind such aus diesem Grund veranlaßt, unter dem Aspekt der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X