Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 460

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 460 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 460); 460 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 27. Juni 1975 so sind der für die Arbeiten am Ort Verantwortliche und der Rechtsträger, Eigentümer oder Verfügungsberechtigte nach Kenntnis verpflichtet, das betreffende Objekt unverzüglich dem zuständigen Rat des Kreises schriftlich zur Erfassung zu melden. Das Objekt gilt vom Zeitpunkt der Feststellung an bis zur Entscheidung über seine Denkmaleigenschaft als Denkmal im Sinne dieses Gesetzes. Die Meldung eines der Verpflichteten entpflichtet den anderen. IV. Beschwerdeverfahren §14 (1) Beschlüsse und Auflagen der örtlichen Staatsorgane nach § 9 Abs. 3 und § 12 Absätze 2 oder 5 haben schriftlich zu ergehen, eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten, sind zu begründen und den Betreffenden auszuhändigen oder zuzusenden. (2) Gegen Beschlüsse und Auflagen nach Abs. 1 kann Beschwerde eingelegt werden. Diese Beschwerde ist schriftlich unter Angabe von Gründen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Entscheidung bei dem örtlichen Rat, der den Beschluß gefaßt hat, bzw. dem Mitglied des Rates, das die Auflage erteilt hat, einzülegen. (3) Der zuständige Rat bzw. das zuständige Mitglied des Rates entscheidet über die Beschwerde innerhalb von 4 Wochen nach ihrem Eingang. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist vom Rat des Kreises dem Rat des Bezirkes, vom Mitglied des Rates des Kreises bei Denkmalen der Bezirksdenkmalliste dem zuständigen Mitglied des Rates des Bezirkes, bei Denkmalen der zentralen Denkmalliste dem Minister für Kultur zur Entscheidung zuzuleiten. Diese entscheiden innerhalb weiterer 4 Wochen nach Eingang endgültig. (4) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (5) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Wenn jedoch die Gefahr des Substanzverlustes besteht, kann der zuständige Rat des Kreises oder bei Auflagen das zuständige Mitglied des Rates die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen zu Lasten des Rechtsträgers, Eigentümers oder Verfügungsberechtigten anordnen. (6) Entscheidungen über Beschwerden sind zu begründen und dem Einreicher der Beschwerde mitzuteilen. V. Ordnungsstrafbestimmungen §15 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Leiter von Betrieben oder Einrichtungen, die Rechtsträger von Denkmalen sind, oder als deren Eigentümer oder Verfügungsberechtigter Auflagen nach § 9 Abs. 3 nicht erfüllt oder Denkmale nicht gemäß § 11 in ihrem Bestand erhält oder nicht die nach § 11 Abs. 3 erforderliche Genehmigung zu Maßnahmen, die diesen oder den Standort oder die Nutzung verändern, einholt oder seiner Kenn-zeiehnungspflicht nicht nachkommt, bei Arbeiten an Objekten seiner Meldepflicht nach § 13 nicht nachkommt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 300 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung nach Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren durchgeführt und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem zuständigen Mitglied des Rates des Kreises am Standort des Denkmals. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). VI. Schlußbestimmungen §16 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Kultur. §17 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1975 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Verordnung vom 28. September 1961 über die Pflege und den Schutz der Denkmale (GBl. II Nr. 72 S. 475) und die Erste Durchführungsbestimmung dazu vom 28. September 1961 (GBl. II Nr. 72 S. 477) außer Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am neunzehnten Juni neunzehnhundertfünfundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den neunzehnten Juni neunzehnhundertfünfundsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des Gesetzes nicht gestattet. Das Gesetz kennt diese auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gerichteten Maßnahmen nicht. Solche Maßnahmen können in der Untersuchungsarbeit zwangsweise nur auf der Grundlage entsprechend begründeter schriftlicher Vorschläge der Leiter der Abteilungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Erreichens wahrer Aussagen ein. Derartige Einwirkungen können durch Fragen, Vorhalte, Argumentationen, Aufforderungen zur Mitwirkung an der Wahrhsits Feststellung, Rechtsbelehrungen erfolgen.

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