Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 427

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 427 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 427); Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 6. Juni 1975 427 (3) Über die Anwendung der übrigen Arbeitsstufen der Nomenklatur für die Planung des Arbeitsablaufes der Aufgaben können die Leiter der Organe und Betriebe in eigener Verantwortung entscheiden. Die entsprechend diesen Arbeitsstufen zu erbringenden Leistungen und vorzubereitenden Leitungsentscheidungen sowie die Erfüllungsnachweise werden von den Leitern der Organe und Betriebe festgelegt. (4) Die Leiter der Organe und Betriebe entscheiden in Abhängigkeit von den Produktionsbedingungen darüber, nach welcher der Arbeitsstufen K 5/0 bzw. V 5/0 (auf der Grundlage des Funktions- musters bzw. des kleintechnischen Versuchs) K 8/0 bzw. V 8/0 (auf der Grundlage des Fertigungs- musters / des Experimentalbaues bzw. des großtechnischen Versuchs) K10/0 bzw. V10/0 (auf der Grundlage der Nullserie bzw. des Probebetriebes der Produktionsanlage) die Einführung der Ergebnisse der konstruktiven und der verfahrenstechnischen Entwicklung in die Produktion erfolgt.* Die Einführung der Ergebnisse in die Produktion bzw. in andere gesellschaftliche Nutzung von Aufgaben, die nach anderen Teilnomenklatureh gelöst wurden, erfolgt in der Regel nach dem Abschluß der Arbeitsstufen P, St, G4, A4, E 5 und ZF 3*. (5) Die Leiter der Organe und Betriebe entscheiden im Interesse eines zweckmäßigen Arbeitsablaufes darüber, welche Arbeitsstufen der Nomenklatur zur Erfüllung einer Aufgabe parallel bearbeitet oder innerbetrieblich weiter untergliedert werden müssen, inwieweit die zu erbringenden Erfüllungsnachweise, Leistungen und Vorbereitungen von Leitungsentscheidungen entsprechend den spezifischen Rechtsvorschriften und betrieblichen Bedingungen zu ergänzen sind. (6) Werden auf Grund der spezifischen Bedingungen Erfüllungsnachweise, Leistungen und Festlegungen zur Vorbereitung von Leitungsentscheidungen bei der Anwendung der im Abs. 2 genannten Arbeitsstufen a) gegenstandslos, ist dies im Pflichtenheft und in Wirtschaftsverträgen, die zur Lösung der Aufgabe abgeschlossen werden, ausdrücklich festzustellen, b) nicht erbracht, ist dies in den der Verteidigung zugrunde zu legenden Dokumenten auszuweisen, soweit nicht die Voraussetzungen des Buchst, a zutreffen. §3 Vorbereitung der Aufgaben (1) Auf der Grundlage volkswirtschaftlicher Zielstellungen und daraus abgeleiteter ökonomischer und wissenschaftlich-technischer Vorgaben haben die Leiter der Organe und Betriebe im Rahmen der Arbeitsstufen G 1, A 1, K 1, V 1, E 1 und ZF 1 eine gründliche Vorbereitung der Aufgaben zu gewährleisten. Für die Vorbereitung der Aufgaben sind Prognosen, Analysen des technisch-ökonomischen Niveaus der Produktion, arbeitswissenschaftliche Anforderungsbilder, Vergleiche mit Spitzenerzeugnissen des Weltmarktes, Anwenderforderungen, Gebrauchswert-Kosten-Analysen, Literaturstudien, Analysen über die schutzrechtliche Situation und Ergebnisse der Forschung auszuwerten bzw. entsprechende Kenntnisgrundlagen zu erarbeiten sowie Recherchen über F/E-Er- * Mit dem Abschluß dieser Arbeitsstufen (außer St) sind F/E-Berichte an das ZIID der DDR einzureichen entsprechend der Anordnung vom 13. August 1973 zur Bereitstellung von Informationen über wissenschaftlich-technische Ergebnisse und zur zentralen Erfassung von ForsChungs- und Entwicklungsberichten sowie von Dissertationen (GBl. I Nr. 41 S. 426). gebnisse und Dissertationen im zentralen Dokumentenfonds des ZIID* durchzuführen und zu berücksichtigen. (2) Im Rahmen der im Abs. 1 genannten Arbeitsstufen ist zu untersuchen, wie die ökonomischen Zielstellungen am zweckmäßigsten realisiert werden können (z. B. Nutzung vorhandener Ergebnisse, Umfang und Richtungen von F/E-Ar-beiten, Lizenznahmen). Auf der Grundlage dieser Arbeitsergebnisse haben die Leiter der Organe und Betriebe in der Eröffnungsverteidigung über die volkswirtschaftlich günstigste Realisierungsvariante und über die mit ihr zu erreichenden Zielstellungen und Anforderungen bzw. über die Beendigung der Aufgabe zu entscheiden. §4 Erarbeitung des Pflichtenheftes Die mit der Lösung der Aufgabe zu erreichenden ökonomischen und anderen Zielstellungen sowie die dabei zu erfüllenden Anforderungen sind in Pflichtenheften oder entsprechenden Arbeitsmitteln (z. B. Technisch-ökonomische Aufgabenstellungen, Themen- oder Aufgabenblätter) festzulegen und durch die Leiter der Organe und Betriebe den Arbeitskollektiven vorzugeben. Bei den Verteidigungen** ist die Einhaltung bzw. Überbietung dieser Zielstellungen zu kontrollieren. Zu den Zielstellungen und Anforderungen gehören bei Aufgaben der angewandten Forschung, Entwicklung und Einführung insbesondere die mit der künftigen produktiven Nutzung zu erreichenden ökonomischen Ergebnisse und Intensivierungseffekte (Material- und Energieökonomie, Arbeitsproduktivität, Arbeitszeiteinsparung, Ablösung bzw. Reduzierung von NSW-Importen, Erhöhung der Exportfähigkeit,- Erhöhung der Warenproduktion, Senkung der Selbstkosten, Erhöhung der Grundfondsökonomie) sowie andere aus den gesellschaftlichen Bedürfnissen abgeleitete Zielstellungen; technischen, technologischen und arbeitswissenschaftlichen Anforderungen; Qualitätszielstellungen, insbesondere Gebrauchseigenschaften, Zuverlässigkeit, Formgestaltung und Güteklassifizierung; Zielstellungen zum optimalen Werkstoff- und Energieeinsatz und zur Nutzung anfallender Abprodukte; erfinderischen und schutzrechtlichen Zielstellungen einschließlich erforderlicher Rechtsmängelfreiheit; Anforderungen zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz einschließlich Havarieschutz und technischer Sicherheit sowie zum Korrosions-, Klima- und Umweltschutz; Festlegungen über den Umfang und den Zeitpunkt der Erarbeitung von Gebrauchswert-Kosten-Analysen und die Umsetzung ihrer Ergebnisse. §5 Leistungen der Forschung und Entwicklung und Erfüllungsnachweise bei der Einführung der F/E-Ergebnisse in die Produktion (1) Die Leiter der Organe und Betriebe sichern die Realisierung notwendiger wissenschaftlich-technischer Leistungen der Beschäftigten der F/E-Stellen bei der Einführung der Ergebnisse in die Produktion bis zum Erreichen der projektierten ökonomischen Kennziffern in stabiler Produktion im Rahmen der Arbeitsstufen K 11, V 11, E 6 und ZF 4. Diese Arbeitsstufen gelten ausschließlich für die Planung und * Recherchen sind entsprechend § 3 Abs. 4 der Anordnung vom 13. August 1973 zur Bereitstellung von Informationen über wissenschaftlich-technische Ergebnisse und zur zentralen Erfassung von Forschungs- und Entwidclungsbertchten sowie von Dissertationen (GBl. I Nr. 41 S. 426) durchzuführen. ** Verteidigungen sind entsprechend der Anordnung vom 23. Mai 1973 über die Durchführung von Verteidigungen wissenschaftlich-technischer Aufgaben und Ergebnisse (GBl. I Nr. 29 S. 289) durchzuführen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 427 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 427) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 427 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 427)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X