Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 417

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 417 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 417); Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 6. Juni 1975 417 II. Planung und Bildung des Leistungsfonds § 2 Die Direktoren der volkseigenen Betriebe haben den Leistungsfonds zur Mobilisierung von Leistungs- und Qffektivi-tätsreserven bei der Ausarbeitung und Durchführung der Pläne zu nutzen. Das materielle Interesse der Betriebskollektive an der Intensivierung der Produktion und der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen ist über den Leistungsfonds stärker mit dem sozialistischen Wettbewerb, insbesondere* mit der Übernahme hoher Zielstellungen im Gegenplan, zu verbinden. § 3 (1) Zur Ausnutzung aller Möglichkeiten der Steigerung der Arbeitsproduktivität sind Zuführungen zum Leistungsfonds zu planen und vorzunehmen. Sie betragen a) für jedes Prozent Überbietung der staatlichen Aufgabe „Arbeitsproduktivität“ und ihre Aufnahme in den Jahresvolkswirtschaftsplan 1,2 %, b) für jedes Prozent Übererfüllung der staatlichen Planauflage „Arbeitsproduktivität“ 0,8%, bezogen auf die Höhe des geplanten Lohnfonds für Produktionsarbeiter. (2) Als Bemessungsgrundlage für die Zuführungen zum Leistungsfonds aus Überbietung bzw. Übererfüllung der staatlichen Plankennziffer „Arbeitsproduktivität“ ist diejenige Kennziffer der Arbeitsproduktivität anzuwenden, die gemäß der Planungsordnung* von den zuständigen Ministem in Abstimmung mit der Staatlichen Plankommission festgelegt wird, und die die Leistungen der Betriebskollektive unter Berücksichtigung der zweigspezifischen Bedingungen am besten widerspiegelt. (3) Die volle Zuführung zum Leistungsfonds auf Grund der Steigerung der Arbeitsproduktivität darf nur geplant werden, wenn die staatliche Plankennziffer „Selbstkostensenkung“** erreicht wird. Bei Nichtterreichung dieser staatlichen Plankennziffer sind die Zuführungen zum Leistungsfonds anteilig in Höhe der prozentualen Erfüllung der Selbstkostensenkung (in Mark) zu planen. In der Plandurchführung sind die Zuführungen zum Leistungsfonds aus der Steigerung der Arbeitsproduktivität in Höhe der prozentualen Erfüllung der geplanten Selbstkostensenkung anteilig vorzunehmen, wenn die geplante Selbstkostensenkung*** nicht eingehalten wird. Volkseigene Betriebe, die gemäß der Planüngsordnung keine staatliche Plankennziffer Selbstkostensenkung erhalten, dürfen die volle Zuführung aus der Überbietung bzw. Übererfüllung der Arbeitsproduktivität nur planen und vornehmen, wenn die staatliche Plankennziffer „Industrielle Warenproduktion zu BP“ bzw. eine andere durch die zuständigen Minister in Abstimmung mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen festgelegte Leistungskennziffer erfüllt wird. Bei Nichterreichen dieser staatlichen Plankennziffer sind die Zuführungen zum Leistungsfonds aus der Steigerung der Arbeitsproduktivität je 1 % der Nichterfüllung um 10% zu kürzen. § 4 (1) Zur gezielten Stimulierung der Einsparung an Energie, volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen und Material, insbesondere Importrohstoffen und -material, sind Zuführungen * Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976 bis 1980 Elanungsordnung (Anlage zur Anordnung vom 20. November 1974 Sonderdruck Nr. 775 a des Gesetzblattes ) ** Vordruck 811 Kosten- und Finanzplankenn Ziffern der Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung der Betriebe und Kombinate der Industrie und. des Bauwesens Rahmenrichtlinie (Anlage zur Anordnung vom 28. November 1974 Sonderdruck Nr. 780 des Gesetzblattes ) *** Tatsächliche Selbstkostenentwicklung gegenüber dem Vorjahr zur geplanten Selbstkostenentwicklung der Ist-Produktion gemäß Formblatt S162 und 161, Abschn. B der Finanzberichterstattung. zum Leistungsfonds zu planen und vorzunehmen, wenn diese Einsparung im Plan enthalten ist. Die Zuführungen betragen 40 % der Kosteneinsparung infolge Senkung des spezifischen Energieverbrauchs, 15 %'' der Kosteneinsparung infolge Senkung des spezifischen Verbrauchs an Rohstoffen und Material. Soweit Rohstoffe und Material eingespart werden, für die planmäßig keine Veränderung der Industriepreise durch Beschlüsse des Ministerrates festgelegt -bzw. wirksam wurde, beträgt der Zuführungssatz 20% der' erzielten Kosteneinsparung. Als Einsparung gilt die Senkung des spezifischen Verbrauchs im Planjahr (Preisbasis 1) gegenüber dem geplanten Verbrauch des Vorjahres. Zuführungen zum Lei-stüngsfonds können geplant und vorgenommen werden, wenn mit dem geplanten und dem erreichten' spezifischen Verbrauch im Planjahr gegenüber dem Vorjahr erzeugnisbezogene Materialverbrauchsnormen der Positionen der zentralen Normativnomenklatur* bzw. der durch das übergeordnete Organ zusätzlich bestätigten Normative des Energie- und Materialverbrauchs eingehalten oder unterschritten werden. (2) Die Senkung des spezifischen Verbrauchs an Energie, Rohstoffen und Material gegenüber dem geplanten Verbrauch des Vorjahres ist auf der Grundlage der Abrechnung erzeugnisbezogener Kennziffern gemäß den Richtlinien der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik nachzuweisen. Der Nachweis hat gegenüber den übergeordneten Organen zu erfolgen, soweit diese die Normative des Energie- und Materialverbrauchs bestätigt haben. (3) Die Minister legen in Abstimmung mit dem Minister für Materialwirtschaft und dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission 3 bis 5 ausgewählte Positionen an Energie, Rohstoffen und Material, für die Zuführungen zum Leistungsfonds geplant und vorgenommen, werden können, zweigspezifisch fest. Dabei sind vorrangig Importrohstoffe und -materialien zu berücksichtigen. Die Anzahl der auszuwählenden Positionen kann bei Festlegung weiterer Importrohstoffe und -materialien in Abstimmung mit dem Minister für Materialwirtschaft und dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission überschritten werden. Die auszuwählenden Positionen können für WB bzw. für volkseigene Kombinate in begründeten Fällen auch für einzelne volkseigene Betriebe gesondert festgelegt werden. (4) Die Zuführungen sind für das Jahr zu planen bzw. vorzunehmen, in dem die Einsparung realisiert wird. Soweit in der Plandurchführung bei einzelnen der festgelegten Positionen an Energie bzw. Rohstoffen und Material der planmäßig festgelegte spezifische Verbrauch überschritten wird, sind diese Kostenüberschreitungen von den Kosteneinsparungen bei anderen festgelegten Positionen abzusetzen. Auf den Saldo der Kosteneinsparungen aus der Senkung des spezifischen Verbrauchs an Energie bzw. an Rohstoffen und Material .sind die Zuführungssätze gemäß Abs. 1 anzuwenden. (5) Damit der Nutzeffekt aus der Intensivierung und Rationalisierung der Produktion für die volkseigenen Betriebe von spürbarem Vorteil ist, kann die im Planjahr vorgenommene Zuführung gemäß Abs. 1 in gleicher Höhe auch im folgenden Jahr geplant und in Anspruch genommen werden. Soweit die Einsparung nachweisbar nur einen Teil des Planjahres betrifft, ist der Zuführungsbetrag auf einen vollen Jahresbetrag umzurechnen. Voraussetzung für die Planung und Inanspruchnahme des Zuführungsbetrages im Folgejahr ist, daß der mit der Einsparung bereits erreichte Stand des spezifischen Verbrauchs an Energie, Rohstoffen und Material mindestens eingehalten wird. ' § 5 (1) Zur Stimulierung einer hohen Qualität der Erzeugnisse, der Produktion neuer und weiterentwickelter Erzeug- * Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976 bis 1980 - Planungsordnurig (Anlage zur Anordnung vom 20. November 1974 Sonderdruck Nr. 775 b des Gesetzblattes ) Teil n Abschn. 7 Zifl. 1.3.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren politischer Unterqrundtätiqkeit gerichtet sind. Die hier dargestellten Möglichkeiten der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen sollen beispielhaft aufzeigen, wie Ansatzpunkte genutzt werden können. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Straftat, der Persönlichkeit der Inhaftierten ergeben die bei Vollzugs- und Betreungsaufgaben zu beachten sind, Ausbau der Informationsbeziehungen und Vervollkommnung des Informationsaustausche, insbesondere zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Geisel bedenkenlönZzür Erzwingung ihrer Freilassung aus den Untersuchungshaft ans halten und eines freien Abzuges Staatsgrenze der ins kapitalistischeSpiel zu setzen.

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