Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 410

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 410 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 410); 410 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 6. Juni 1975 ergibt, kann mit Bestätigung des Leiters des. übergeordneten Organs von der Nettogewinnabführung an den Staat gekürzt werden, soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt ist. Die Verrechnung der Gewinnminderung mit der Nettogewinnabführung ist kontroll-fähig nachzuweisen. IV. Investitionsfonds Tilgung von Grundmittelkrediten 1. Planung des Investitionsfonds Mit dem Einsatz des Investitionsfonds ist ein größtmöglicher Nutzeffekt, insbesondere durch Intensivierung der Produktion, zu gewährleisten. 1.1. Die volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB haben den Investitionsfonds in Übereinstimmung mit dem Plan der Vorbereitung der Investitionen) sowie auf der Grundlage des Vorhaben- bzw. teilvorhabenbezogenen Nachweises des planmäßigen Finanzbedarfs8) für die planmäßige Vorbereitung von Investitionen sowie für die Durchführung geplanter Investitionen, für die eine Grundsatzentscheidung getroffen worden ist, im Rahmen der staatlichen Plankennziffer „Investitionen (materielles Volumen)“ zu planen. 1.2. Als planmäßiger Finanzbedarf für Investitionen sind die Mittel zu planen, die zur Bezahlung abrechnungsfähiger Investitionsaufwendungen für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Investitionen (abzüglich bereits geleisteter Abschlagzahlungen), für fällige Abschlagzahlungen in Übereinstimmung mit den. Rechtsvorschriften, für die geplante finanzielle Beteiligung an Investitionen anderer volkseigener Betriebe und Kombinate oder örtlicher Räte auf der Grundlage der den Beteiligten bzw. dem künftigen Rechtsträger erteilten staatlichen Plankennziffern „Investitionen (materielles Volumen)“, für die Ablösung von Zwischenkrediten für Abschlagzahlungen im Planjahr erforderlich sind. 1.3. Zur Deckung des planmäßigen Finanzbedarfs für Investitionen sind in Übereinstimmung mit dem Planteil „Bildung und Verwendung des Investitionsfonds“8) die Mittel folgender Finanzierungsquellen einzusetzen und dem Investitionsfonds zuzuführen: a) Nichtverbrauchte Mittel des Investitionsfonds aus dem vergangenen Planjahr bis zur Höhe des Betrages, der für die Investitionsfinanzierung in den staatlichen Planauflagen berücksichtigt und den volkseigenen Betrieben und Kombinaten durch das übergeordnete Organ bekanntgegeben worden ist, b) Amortisationen, c) Erlöse aus dem Verkauf von Grundmitteln, in die Selbstkosten verrechnete Restbuchwerte aus der Aus- 8) Diese Planungsunterlagen einschließlich des Vordruckes 435 gemäß Anordnung vom 28. November 1974 über die [Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung der Betriebe und Kombinate der Industrie und des Bauwesens Rahmenrichtlinie (Anlage zur Anordnung Sonderdruck Nr. 780 des Gesetzblattes) sind' der zuständigen Bankfiliale als Planentwurf und bei Veränderung als Auszug aus dem bestätigten Betriebsplan zu übergeben. Der Vorhaben- bzw. teilvorhabenbezogene Nachweis des planmäßigen Finanzbedarfs hat unter Verwendung der Titellisten (Vordruck 0724) gemäß Planungsordnung vom 20. November 1974 (GBl. Sonderdruck Nr. 775 a und b) zu erfolgen. Soweit Tedlvorhaben-bzw. Objektlisten (Muster 434) gemäß Rahmenrichtlinie ausgearbeitet werden, sind diese zur Konkretisierung des Jahresfinanzbedarfs heranzuziehen. sonderung von Grundmitteln sowie andere Erlöse8) und Kostenverrechnungen von Investitionsaufwendungen9 10) entsprechend den Rechtsvorschriften, d) Mittel aus dem Gewinnfonds bzw. aus dem Konto „Umverteilung von Amortisationen“ des Kombinates bzw. der WB, e) verzinsliche Grundmittelkredite auf der Grundlage der staatlichen Plankennziffer „Veränderung des Kreditvolumens für verzinsliche Grundmittelkredite“ gemäß den mit der Bank getroffenen Vereinbarungen, f) Mittel aus Versicherungsleistungen für Grundmittel (planmäßiger Einsatz, sofern die Zahlung solcher Mittel bis zur Planausarbeitung bereits erfolgt oder verbindlich zugesagt ist), g) Mittel des Leistungsfonds, -des „Kontos junger Sozialisten“ sowie des Kultur- und Sozialfonds gemäß den Rechtsvorschriften, soweit sie zur planmäßigen Finanzierung von Investitionen vorgesehen sind, h) unverzinsliche Kredite, die durch den Staatshaushalt getilgt werden, auf der Grundlage der Grundsatzentscheidung für Investitionen. Der nach Einsatz dieser Mittel noch nicht gedeckte Finanzbedarf für Investitionen ist als Zuführung zum Investitionsfonds aus dem Nettogewinn zu planen. 2. Verwendung des Investitionsfonds 2.1. Die geplanten Mittel des Investitionsfonds sind für die in den Ziffern 1.1. und 1.2. genannten Vorhaben bzw. Teil-vqrhaben und Verwendungszwecke einzusetzen. Eine Verwendung für andere Vorhaben bzw. Teilvorhaben bedarf der Bestätigung durch den Leiter des übergeordneten Organs. Eine Verwendung ist nicht zulässig für die Durchführung von Vorhaben bzw. Teilvorhaben, für die keine Grundsatzentscheidung gemäß den Rechtsvorschriften vorliegt; für Aufwendungen, die den in der Grundsatzentscheidung festgelegten Investitionsaufwand überschreiten. Solche überhöhten Aufwendungen sind als Mehrkosten der volkseigenen Betriebe und Kombinate (Investitionsauftraggeber) zu finanzieren; für Kredittilgungen (sofern sie nicht aus Mitteln gemäß Ziff. 5.3., erster Stabstrich, erfolgen). 2.2. Zur Bildung des Investitionsfonds geplante eigene Mittel der volkseigenen Betriebe und Kombinate,'die für das vorgesehene Vorhaben bzw. Teilvorhaben infolge materieller Rückstände nicht eingesetzt werden können, dürfen nicht verwendet werden, um den für andere Vorhaben festgelegten Kreditanteil zu verringern. 3. Verwendung der am jahresende nicht verbrauchten Mittel des Investitionsfonds 3.1. Für das Planjahr zugeführte Mittel des Investitionsfonds können bis zum 31. Januar des Folgejahres zur Finanzierung der Investitionsaufwendungen für geplante Vorhaben bzw. Teilvorhaben, die bis zum 31. Dezember des " Planjahres abreehnüngsfähig fertiggestellt worden sind, verwendet werden. 3.2. Die nach Verwendung gemäß Ziff. 3.1. verbleibenden Mittel des Investitionsfonds sind für die Deckung des planmäßigen Finanzbedarfs im Rahmen der staatlichen Plankennziffer „Investitionen (materielles Volumen)“ auf den Investitionsfonds des Folgejahres zu übertragen. Die Übertragung erfolgt bis zur Höhe des Betrages, der als „Nichtverbrauchte Mittel des Investitiönsfonds aus dem 9) Erlöse aus Abriß und Verschrottung von Grundmitteln in Ver-bindung mit Investitionen einschließlich anderer Erlöse entsprechend den Rechtsvorschriften sowie für die Investitionsfinanzierung vorgesehene Einnahmen aus Lizenzvergaben und Rückführung von Erlösen aus der Erst- bzw. mehrfachen Erstnutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse 10) z. B. Umsetzungs-, Verlagerungs-, Abriß- und Verschrottungskosten .;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 410 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 410) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 410 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 410)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der führenden Mitarbeiter für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X