Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 385

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 385 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 385); Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 26. Mai 1975 385 Einrichtungen der Religionsgemeinschaften; für diese Abnehmer finden die gesetzlichen Preise nach dem bisherigen Stand weiterhin Anwendung. (3) Soweit Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften der werktätigen See- und Küstenfischer, private Handwerker und Gewerbetreibende sowie selbständig Tätige direkt vom Hersteller beziehen, gelten für sie die Industrieabgabepreise gemäß § 1 Abs. 1. Für die hierdurch entstehenden höheren Aufwendungen erhalten sie auf Antrag einen finanziellen Ausgleich entsprechend einer besonderen Anordnung des Ministers der Finanzen. . - § 3 Preislisten (1) Die Industrieabgabepreise und Großhandelsabgabepreise sind in folgenden Preislisten enthalten: Preisliste Nr. 1 Kalierzeugnisse§ * * Preisliste Nr. 2 Steinsalz, Siedesalz, Natriumchloridsole* Preisliste Nr. 3 Brom und Bromsalze* Preisliste Nr. 4 übrige Produkte des Kali- und Salzbergbaues sowie der Kaliverarbeitung* Preisliste Nr. 5 Fluß- und Schwerspat* Preisliste Nr. 6 Zuschläge für Verpackung* (2) Die unveränderten Großhandelsabgabepreise und Einzelhandelsverkaufspreise für die Belieferung der Bevölkerung sind in folgenden Preislisten enthalten: Preisliste Nr. 7 Einzelhandelsverkaufspreise für Kalidüngemittel* Preisliste Nr. 8 Einzelhandelsverkaufspreise für Stein- und Siedesalz* (3) Die Preisformen für die in den Preislisten enthaltenen Preise sowie die Bedingungen für die Gewährung von Preis-zu- und Preisabschlägen ergeben sich aus den hierfür geltenden Rechtsvorschriften. § 4 Gütebestimmungen (1) Die Preise gelten für Erzeugnisse, die den in den Preislisten genannten Standards und anderen Qualitätsvorschriften entsprechen. (2) Für Erzeugnisse, die die Mindestgüte der in den Preislisten genannten Standards und anderen Qualitätsvorschriften nicht erreichen, sind die Hersteller verpflichtet, einen Abschlag vom Preis mindestens in der vom Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) festgesetzten Höhe der Wertminderung zu gewähren. (3) Unabhängig von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 haben die Betriebe die produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen bei den gemäß Absätzen 1 und 2 verantwortlichen Organen zu erfragen, wenn ihnen bis zum Beginn der Produktion die produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen nicht mitgeteilt worden sind. § 7 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Lieferungen, die vom 1. Januar 1976 an erfolgen. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Preisanordnung Nr. 3015 vom 21. Januar 1964 Kalierzeugnisse, Stein- und Siedesalz und übrige Produkte des Kali- und Salzbergbaues sowie der Kaliverarbeitung (Sonderdruck Nr. P 3015 des Gesetzblattes) die Preisanordnung Nr. 3015/1 vom 31. März 1964 Kalierzeugnisse, Stein- und Siedesalz und übrige Produkte des Kali- und Salzbergbaus sowie der Kaliverarbeitung (Sonderdruck Nr. P 3015/1 des Gesetzblattes) die Preisanordnung Nr. 3058 vom 30. September 1964 Fluß- und Schwerspat (Sonderdruck Nr. P 3058 des Gesetzblattes) b) alle in Ergänzung der unter Buchst, a genannten Preisvorschriften erteilten Preiskarteiblätter und von den Leitern der Preiskoordinierungsorgane herausgegebenen Preisvorschriften. (3) Weiterhin sind für den Geltungsbereich dieser Anordnung alle Bestimmungen der Preisanordnung Nr. 3000 vom 1. Februar 1964 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform (GBl. II Nr. 16 S. 135) der Preisanordnung Nr. 3000/2 vom 2. Dezember 1964 In- , kraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform - (GBl. II Nr. 121 S. 947) nicht mehr anzuwenden. (4) Für Erzeugnisse, die gemäß § 1 Abs. 1 in den Geltungsbereich dieser Anordnung gehören, in den Preislisten jedoch I nicht aufgeführt sind, sind Preisanträge auf der Grundlage der geltenden Preisvorschriften* beim zuständigen Preiskoordinierungsorgan** einzureichen. § 5 Preisstellung Die Bestimmungen über die Preisstellung sind in den Preislisten enthalten. § 6 Produktgebundene Abgaben und Preisstützungen (1) Die produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen für die Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 werden den Betrieben durch das zuständige Preiskoordinierungsorgan mitgeteilt.** (2) Für Erzeugnisse, für die nach § 7 Abs. 4 Preisantrag zur Preisbestätigung oder Preiseinstufung zu stellen ist, werden die produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen durch das staatliche bzw. wirtschaftsleitende Organ mitgeteilt, das für die Preisbestätigung oder Preiseinstufung verantwortlich ist. (5) Erzeugnisse, die zu Industrieabgabepreisen gemäß § 2 Abs. 2 bezogen werden oder für die ein Ausgleich gern. § 2 Abs. 3 erfolgt, dürfen von den Abnehmern nur in ihren eigenen Betrieben oder Einrichtungen verbraucht bzw. für den vorgesehenen Verwendungszweck eingesetzt werden. (6) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Anordnung verstößt, wird nach den geltenden Rechtsvorschriften zur Verantwortung gezogen. Berlin, den 15. Mai 1975 Der Minister für Erzbergbau, Der Leiter Metallurgie und Kali des Amtes für Preise Singhuber Halbritter Minister * Die Preislisten werden vom VEB Kombinat Kali, 54 Sondershausen, den Herstellerbetrieben übergeben bzw. sind bed diesem an-zufordem. ** z. Z. gelten die Verordnung vom 1. März 1372 über produktgebundene Abgaben und Subventionen PAVO (GBl. TI Nr. 12 S. 137) und die Erste Durchführungsbestimmung vom 1. März 1972 zur Verordnung über produktgebundene Abgaben und Subventionen - 1. PADB - (GBl. II Nr. 12 S. 141). * Z. Z. gilt die Anordnung Nr. Pr. 92 vom 30. März 1972 über das Verfahren bed der Ausarbeitung, Einreichung und Prüfung von Preisanträgen sowie bei der Bestätigung, Einstufung und Bekanntgabe von Preisen, Teilpreisnormativen und Kalkulationselementen Preisantragsverfahren (GBl. II Nr. 24 S. 257). ** Z. Z. gilt die Anordnung vom 28. Februar 1975 über die Nomenklatur der Preiskoordinierungsorgane (Sonderdruck Nr. 790 des Gesetzblattes) .;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung. Aus dem Wesen der Zersetzung geht hervor, daß die durc h-. geführten Maßnahmen nicht als solche erkannt werden dürfen.

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