Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 377

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 377 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 377); Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 26. Mai 1975 377 § 4 Gütebestimmungen (1) Die in den Preislisten enthaltenen Industrieabgabepreise gelten für Erzeugnisse, die den verbindlichen Standards und Qualitätsvorschriften entsprechen. (2) Die Hersteller sind verpflichtet, für Erzeugnisse, die die vom Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) festgelegte Mindestgütegrenze nicht erreichen, einen Abschlag vom Industrieabgabepreis mindestens in der vom ASMW festgesetzten Höhe der Wertminderung bzw. gemäß Gebrauchswertminderungstabellen vorzunehmen. § 5 Transportentgelte (1) Bei Lieferung von Erzeugnissen gemäß § 1 sind neben den Industrieabgabepreisen als Transportentgelte zu berechnen die effektiven Frachtkosten gemäß den hierfür geltenden preisrechtlichen Bestimmungen bzw. Zonenfrachten bzw. die Einheitsfracht. ' Die Bedingungen, unter denen die vorstehend aufgeführten Transportentgelte zu berechnen sind, ergeben sich aus den Absätzen 2 bis 9. (2) Die Effektivfracht gemäß den preisrechtlichen Bestimmungen ist zu berechnen a) für Erzeugnisse gemäß den Preislisten 6 bis 13 bei Lieferungen der Hersteller an Direktabnehmer über Werkverbindungsbahnen oder andere Transportmittel der Kohleindustrie (Lieferart Werknahverkehr); b) für Brikettspäne, -abrieb und -abfall aus Preisliste 8 bei Lieferungen von Betrieben des Kohleplatzhandels über die Deutsche Reichsbahn bzw. Binnenschiffahrt (Lieferart Lagerbezug); c) für Lieferungen von Preßsteinen und Preßlingen; d) für Erzeugnisse gemäß den Preislisten 1 bis 13 bei Exportlieferungen, bei Lieferungen an die Deutsche Reichsbahn (außer Lieferart Lagerbezug), bei Lieferungen an Abnehmer, die in einer beim Ministerium für Kohle und Energie geführten Liste auf genommen sind; e) für Steinkohle aus Eigenförderung gemäß den Preislisten 2 bis 4 über Werkverbindungsbahn; f) für Lieferungen von Erzeugnissen der Preisliste 14 (ein-schl. Exportlieferungen). Ist bei Lieferungen über die Deutsche Reichsbahn die Empfangsstation gleich der Versandstation, sind durch die Abnehmer die effektiven Kosten zu zahlen (ausgenommen sind Lieferungen innerhalb bestätigter Verteilerbahnhöfe). (3) Die Zonenfrachten gemäß Anlage 1 sind für Erzeugnisse gemäß den Preislisten 6 bis 13 bei Lieferungen über die Deutsche Reichsbahn bzw. Binnenschiffahrt (Lieferart Werkbezug) zu berechnen, ausgenommen Lieferungen gemäß Abs. 2 und Lieferungen der Hersteller an die VEB Kohlehandel. (In diesen Fällen berechnet die Deutsche Reichsbahn dem VEB Verkaufskontor Kohle die Effektivfracht. Für den Ausgleich beim VEB Verkaufskontor Kohle gilt § 6.) Die Zonenfrachten sind ebenfalls bei Lieferungen von Betrieben des Kohleplatzhandels (Lieferart Lagerbezug) zu berechnen, ausgenommen Lieferungen gemäß Abs. 2 Buchst, b. (4) Die Zonenfracht ist entsprechend dem Kreisgebiet zu berechnen, in dem die Empfangsstation liegt. (5) Bei Lieferungen an Betriebe des Kohleplatzhandels gilt die für den Sitz (Ort des Lagers) des belieferten Kohleplatzhandelsbetriebes zutreffende Zonenfracht. (6) Bei Lieferung „ab Lager“ durch Betriebe des Kohleplatzhandels ist die für den Sitz (Ort des Lagers) des Lie- fernden, bei Anfuhr (Lieferung „frei Haus“ oder „frei Gelaß“) die für den Sitz des Abnehmers (Ort der Entladestelle) zutreffende Zonenfracht zu berechnen. ' (7) Die Einheitsfracht von 16, M/t ist für Erzeugnisse gemäß den Preislisten 1 bis 5 bei Lieferungen über die Deutsche Reichsbahn bzw. Binnenschiffahrt (Lieferart Werkbezug) zu berechnen, ausgenommen Lieferungen gemäß Abs. 2. Die Einheitsfracht ist ebenfalls bei Lieferungen von Betrieben des Kohleplatzhandels (Lieferart Lagerbezug) zu berechnen. (8) Mit der Zonen- bzw. Einheitsfracht sind sämtliche Reichsbahn- bzw. Schiffsfrachten von der Versandstation bis zur Empfangsstation (Tarifbahnhof der Deutschen Reichsbahn bzw. tarifamtliche Löschstelle der Binnenschiffahrt) einschl. der Umschlagskosten bei gebrochenem Verkehr von Waggon auf Schiff und umgekehrt abgegolten. Die Empfangsneben-gebühren sowie Eis- und Eilzuschläge der Binnenschiffahrt sind den Abnehmern gesondert zu berechnen. (9) Mit den Industrieabgabepreisen bzw. mit den berechneten Transportentgelten sind die Kosten der Hersteller für die Unterhaltung ihrer Gleisanlagen, für Transportleistun-gen usw. abgegolten. § 6 (1) Der Ausgleich zwischen den an die Deutsche Reichsbahn bzw. Binnenreederei durch den VEB Verkaufskontor Kohle zu zahlenden effektiven Frachten und den den Abnehmern berechneten Zonen- bzw. Einheitsfrachten erfolgt durch den VEB Verkaufskontor Kohle mit dem Staatshaushalt. Hierzu überweisen die VEB Kohlehandel die von ihnen vereinnahmten Zonenfrachten an den VEB Verkaufskontor Kohle. (2) Mehrkosten, die beim Transport der Erzeugnisse gemäß § 1 durch Nichtauslastung des frachtpflichtigen Gewichtes des Transportraumes bei der Beladung infolge beschränkter Achslast im Anschlußbahnbereich der Empfänger oder Verstöße gegen den planmäßigen Transportablauf entstehen, haben die Betriebe zu tragen, die diese Mehrkosten verursachen. § 7 Handelsspannen (1) Es gelten folgende Handelsspannen: die Lagerhandelsspannen und die Entgelte für Anfuhr und andere Dienstleistungen des Kohleplatzhandels gemäß Anlage 2 die Streckenhandelsspanne von 0,40 M/t. (2) Die Streckenhandelsspanne findet Anwendung für Lieferungen im Streckengeschäft durch die VEB Kohlehandel und die Betriebe des Kohleplatzhandels durch den VEB Verkaufskontor Kohle bei Lieferung von Steinkohle und Steinkohlenerzeugnissen. (3) Durch die Handelsspannen und Entgelte gemäß Abs. 1 sind die Transportentgelte gemäß § 5 nicht abgegolten. § 8 Preislisten des Kohlehandels (1) Die sich unter Berücksichtigung der §§ 3 bis 5 und 7 ergebenden Preise des Kohlehandels sind vom Preiskoordinierungsorgan des Handels* listenmäßig zu erfassen und den VEB Kohlehandel und den Betrieben des Kohleplatzhandels bekanntzugeben. Dabei sind die Bestimmungen der Anlage 3 zu berücksichtigen. (2) Die Preise des Kohleplatzhandels für Lieferungen an die Bevölkerung sind Festpreise. Für alle übrigen Lieferun- * Staatliches Kohlekontor, 102 Berlin, Littenstraße 109;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit. Das betrifft auch die Konspirierung des operativen Bear-be ungsze raumes. In dieser Hinsicht kommt es vor allem darauf an, die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Militärrates der Polen eine demonstrative Solidarisierung mit den konterrevolutionären Kräften durch das Zeigen der polnischen Fahne vorgenommen.

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