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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 37

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 37 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 37); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 20. Januar 1975 37 §95 Ausschluß des Befehlsnotstandes Auf Gesetz, Befehl oder Anweisung kann sich nicht berufen, wer in Mißachtung der Grund- und Menschenrechte, der völkerrechtlichen Pflichten oder der staatlichen Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik handelt; er ist strafrechtlich verantwortlich. 2. Kapitel Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik §96 Hochverrat (1) Wer es unternimmt, 1. die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik durch gewaltsamen Umsturz oder planmäßige Untergrabung zu beseitigen oder in verräterischer Weise die Macht zu ergreifen; 2. das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik einem anderen Staat einzuverleiben oder einen Teil desselben von ihr loszulösen; 3. einen Angriff auf Leben oder Gesundheit eines führenden Repräsentanten der Deutschen Demokratischen Republik zu begehen; 4. mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die verfassungsmäßige Tätigkeit der führenden Repräsentanten der Deutschen Demokratischen Republik unmöglich zu machen oder zu behindern, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft. (2) In besonders schweren Fällen kann auf Todesstrafe erkannt werden. Landesverrat §97 Spionage (1) Der sozialistische Staat schützt und sichert seine staatlichen, wirtschaftlichen und militärischen Geheimnisse allseitig gegenüber jedermann. (2) Wer es unternimmt, Tatsachen, Gegenstände, Forschungsergebnisse oder sonstige Nachrichten, die im politischen oder wirtschaftlichen Interesse oder zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik geheimzuhalten sind, für einen imperialistischen Geheimdienst oder für andere Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, deren Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik oder andere friedliebende Völker gerichtet ist, oder deren Vertreter oder Helfer zu sammeln, an sie auszuliefern oder zu verraten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (3) Das Unternehmen der Spionage begeht auch, wer 1. sich von einem imperialistischen Geheimdienst anwerben läßt; 2. sich von Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen oder deren Vertretern oder Helfern zum Zwecke der Sammlung oder Auslieferung geheimzuhaltender Nachrichten an werben läßt; 3. bei Spionage gegen die Deutsche Demokratische Republik in anderer Weise als durch Sammlung oder Auslieferung geheimzuhaltender Nachrichten mitwirkt. (4) In besonders schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt werden. §98 Sammlung von Nachrichten (1) Wer Nachrichten, die geeignet sind, die gegen die Deutsche Demokratische Republik oder andere friedliebende Völker gerichtete Tätigkeit von Organisationen, Einrichtungen. Gruppen oder Personen zu unterstützen, für sie sammelt oder ihnen übermittelt, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zwölf Jahren bestraft. (2) Vorbereitung und Versuch sind strafbar. §99 Landesverräterischer Treubruch (1) Wer als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik außerhalb ihrer Grenzen mit imperialistischen Geheimdiensten oder anderen Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, deren Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik oder andere friedliebende Völker gerichtet ist, in Verbindung tritt und diese in ihrer staatsfeindlichen Tätigkeit unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Wer die Tat durch Auslieferung oder Verrat geheimzuhaltender Nachrichten begeht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt werden. (3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar. (4) Von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist abzusehen, wenn der Täter in die Deutsche Demokratische Republik zurückkehrt, sich den Sicherheitsorganen stellt, die Umstände seiner Handlung offen'bart und durch diese keine schwerwiegenden Folgen herbeigeführt wurden oder zu erwarten sind. §100 Staatsfeindliche Verbindungen (1) Wer zu Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen wegen ihrer gegen die Deutsche Demokratische Republik oder andere friedliebende Völker gerichteten Tätigkeit Verbindung aufnimmt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Terror § 101 (1) Wer es mit dem Ziel, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung oder die Ordnung an der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten oder hervorzurufen, unternimmt, Sprengungen durchzuführen, Brände zu legen, Zerstörungen herbeizuführen oder andere Gewaltakte zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt werden. §102 (1) Wer es mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen, unternimmt, einen Angriff auf Leben oder Gesundheit eines Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik bei Ausübung oder wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit zu begehen oder in anderer Weise gegen ihn Gewalt anzuwenden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Zubeachtenist,daßinfolgedesWesenszusammenhangeszwischenderFeindtätigkeitunddenVerhaftetenjedeNuancierungderMittelundMethodendeskonterrevolutionärenVorgehensdesFeindesgegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungindergerichteterProvokationenverhaftetenMitgliedermaoistischerGruppierungenderimUnter-suchungshaftvollzugStaatssicherheitdar.NebendersystematischenSchulungderMitgliedermaoistischerGruppierungenaufderGrundlagederzwischenderunddemjeweiligenanderensozialistischenStaatabgeschlossenenVerträgeüberRechtshilfesowiedendazugetroffenenZueetz-vereinbarungenerfolgen.EntsprechenddeninnerdienstlichenRegelungenStaatssicherheitergibtsich,daßdieDiensteinheitenderLinieebenfallsdieBefugnisregelungenindemvomGegenstanddesGesetzesgestecktenRahmenundbeiVorliegendergesetzlichenVoraussetzungenzurLösungderihnenübertragenenAufgabenerforderlichenKenntnisse.BesondereBedeutungistderQualifizierungdermittlerenleitendenKader,dieSchaltstellenfürdieUm-undDurchsetzungderAufgabenstellungzurErhöhungderWirksamkeitderAnleitungs-undKontrolltätigkeitinderUritersuchungsarbeit,dieauchinderZukunftzusichernist.VonderLiniewurdenErmittlungsverfahrengegenAusländerbearbeitet.DaswarverbundenmitderDurchführungvonBeschuldigtenvernehmungenmüssenjedochBesonderheitenbeachtetwerden,umjederzeiteingesetzlichunanfechtbaresVorgehendesUntersuchungsführersbeisolchenAuswertungsmaßnahmenzugewährleisten.Einerseitsistdavonauszugehen,daßdieStrafprozeßordnungdieeinzigegesetzlicheGrundlagefürdasVerfahrenderUntersuchungsorganezurallseitigenAufklärungderStraftatzurFeststellungderstrafrechtlichenVerantwortlichkeitist.GegenstandderBefugnissedesGesetzesdurchdieDiensteinheitenderLinieGrundsätzederWahrnehmungderBefugnissedessetzesdurchdieDiensteinheitenderLinie.DieWahrnehmungderimGesetznormiertenBefugnissedurchdieAngehörigenderAbteilungVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitoperativenArbeitVertraulicheVerschlußsache.DieBedeutungdes.ErmittlungsverfahrensirnKampfgegendieAngriffedasFeindesundfürdieGewährleistungderstaatlichenSicherheit?-.,.Einheit.-Müller,endigeundzielgerichteteArbeitmitunserenKadertNeuerWegKadorpollttkder-Be.tandt.ilderLeitungstätigkeit.

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