Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 346

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 346 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 346); 346 Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 12. Mai 1975 weiteren Aufgaben, die sich aus Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie aus Entscheidungen der dazu befugten Organe zur Landesverteidigung und zur inneren Sicherheit und Ordnung ergeben, exakt durchgeführt werden. Berlin, den 9. Januar 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Statut des Ministeriums für Kohle und Energie Beschluß des Ministerrates vom 9. Januar 1975 § 1 (1) Die Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Ministeriums für Kohle und Energie ergeben sich aus dem Rahmenstatut für die Industrieministerien Beschluß des Ministerrates vom 9. Januar 1975 (GBl. I Nr. 7 S. 133) und aus den speziellen Rechtsvorschriften für die Energiewirtschaft.* * 1 (2) Zum Verantwortungsbereich des Ministeriums für Kohle und Energie gehören: WB Steinkohle, WB Braunkohle, VVB Kraftwerke, WB Energieversorgung, VEB Gaskombinat Schwarze Pumpe, (Industriezweige) Staatliche Hauptlastverteilung, Institut für Energetik sowie andere Einrichtungen. §2 (1) Das Ministerium für Kohle und Energie ist für die Dek-kung des Bedarfs an Energieträgern (volle Versorgung der Bevölkerung, planmäßige Versorgung der Wirtschaft und der sonstigen Bereiche) mit hoher Produktivität und Effektivität entsprechend den staatlichen Plänen und Bilanzen verantwortlich. (2) Das Ministerium hat dazu insbesondere den Bedarf an Energieträgern und seine Deckung langfristig zu planen sowie die dafür volkswirtschaftlich effektivste Gebrauchs- und Primärenergieträgerstruktur auf der Grundlage des Standes des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes zu ermitteln; die Erzeugung und Fortleitung von Elektroenergie, Gas und Wärme sowie die Gewinnung und Veredlung .von Kohle und die unterirdische behälterlose Speicherung von Gas im Verantwortungsbereich zu sichern; die Staatsplanbilanzen für Energieträger sowie die anderen erforderlichen Bilanzen auszuarbeiten und in der Durchführung zu kontrollieren; die Vorratskonzeption für feste und flüssige Brennstoffe sowie die alle Energieträger umfassenden Reserven zu bestätigen und die für die Vorratshaltung erforderlichen Maßnahmen mit den zuständigen Staatsorganen abzustimmen; die weiteren wirtschaftspolitischen Ziele, die in den Jahres- und Fünfjahrplänen sowie in langfristigen Plänen festgelegt sind, konsequent zu verwirklichen; * Z. Z. gelten die Energieverordnung vom 10. September 1969 (GBl. II Nr. 81 S. 495) und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sowie Ergänzungsvorschriften. die volkswirtschaftlich langfristig bestimmbaren Faktoren für das weitere Wachstum der Produktion insbesondere durch zielstrebige Entwicklung von Wissenschaft und Technik, umfassende Planung und Vorbereitung der Investitionen, Gewährleistung stabiler Kooperationsbeziehungen und durch die umfassende Erschließung und Nutzung aller Reserven zu entwickeln; die sozialistische ökonomische Integration weiter zu vertiefen ; den Export mit hoher Qualität und Rentabilität zu steigern sowie den Import effektiv zu gestalten. (3) Der Minister ist verantwortlich, daß in seinem Bereich alle Maßnahmen der ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung und alle weiteren Aufgaben, die sich aus Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie aus Entscheidungen der dazu befugten Organe zur Landesverteidigung und zur inneren Sicherheit und Ordnung ergeben, exakt durchgeführt werden. Berlin, den 9. Januar 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Statut des Ministeriums für Chemische Industrie Beschluß des Ministerrates vom 9. Januar 1975 §1 (1) Die Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Ministeriums für Chemische Industrie ergeben sich aus dem Rahmenstatut für die Industrieministerien Beschluß des Ministerrates vom 9. Januar 1975 (GBl. I Nr. 7 S. 133). (2) Zum Verantwortungsbereich des Ministeriums für Chemische Industrie gehören folgende Bereiche und Zweige der Volkswirtschaft: die erdölverarbeitende und petrolchemische Industrie, die plast- und elasterzeugende und plast- und elastverarbeitende Industrie, die anorganische und agrochemische Industrie, die Chemiefaserindustrie, die Industrie für fotochemische Erzeugnisse und Aufzeichnungsmaterialien, die färben-, lacke- und anstrichstoffherstellende Industrie, die pharmazeutische Industrie, -die kosmetische und Waschmittelindustrie, der Produktionsmittelgroßhandel für chemische Erzeugnisse, der Chemieanlagen- und -apparatebau sowie Einrichtungen, deren Unterstellung zum Verantwortungsbereich in ihrem Statut ausgewiesen ist. §2 (1) Die Aufgaben des Ministeriums umfassen vor allem die konsequente Verwirklichung der in den Jahres- und Fünfjahrplänen sowie in langfristigen Plänen festgelegten wirtschaftspolitischen Ziele zur weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen sowie zur sicheren und vertragsgerechten Abwicklung des Transitverkehrs.

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