Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 342

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 342 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 342); 342 Gesetzblatt Teil I Nr. 19 - Ausgabetag: 7. Mai 1975 der innerbetrieblichen Arbeitsteilung und -koopera-tion, insbesondere durch geeignete Formen der Kombination unterschiedlicher Tätigkeiten, rationelle Formen der Mehrmaschinen- und Mehrstellenbedienung, Verbesserung der Organisation zwischen Grund-, Hilfs- und Vorbereitungsprozessen, der Arbeitsmethoden und -verfahren, insbesondere durch Berücksichtigung der Grundregeln der Bewegungsökonomie, Einführung von Arbeitserleichterungen und entsprechenden Arbeitsunterweisungen, der Arbeitsbedingungen, insbesondere durch Einhaltung der arbeits- und allgemeinmedizinischen Standards und Normative, durch wissenschaftlich begründete Regelungen für Arbeitszeit und Arbeitspausen, durch kulturvolle Gestaltung von Arbeitsstätten, Pausenräumen, zweckmäßige Einrichtungen für die Betreuung und Versorgung der Werktätigen. 4. Für die Übertragung bewährter Ergebnisse der Arbeitsgestaltung sind arbeitswissenschaftliche Empfehlungen, Normative, Standards und Richtlinien, vereinheitlichte Arbeitsplatzstammkarten, Anforderungsbilder für Arbeitsplätze und Arbeitsmittel auszuarbeiten und anzuwenden. 5. Die Arbeitsgestaltung ist bei häufig vorkommenden Arbeitsplätzen und Technologien gleicher oder ähnlicher Art bis zur Ausarbeitung von Typenlösungen zu führen. Mit Typenlösungen für Arbeitsplätze und Technologien kommen die Arbeitsrichtungen der WAO wirksam zur Anwendung. Die Charakteristiken der Typenlösungen sowie ihre normativen Aussagen ermöglichen den effektiven Einsatz der Werktätigen und gewährleisten eine rationelle Ausarbeitung von technisch begründeten Arbeitsnormen. Typenlösungen der WAO sind für die rationelle Umgestaltung besonders gefährdeter Arbeitsplätze und für die Vorbereitung neuer Arbeitsplätze ein rationelles Hilfsmittel. Die Ministerien übergeben den WB und Kombinaten Aufgaben zur Entwicklung von Typenlösungen der WAO für Arbeitsplätze und Technologien bzw. zur Einführung von bereits ausgearbeiteten und bestätigten Typenlösungen. Aufgaben zur Entwicklung und Einführung von Typenlösungen sind als WAO-Maßnahmen zu planen.* Arbeitsnormung und Arbeitsklassifizierung 1. Arbeitsnormen sind als Maß für den Arbeitsaufwand Grundelemente der Planung und Organisation der Arbeit. Sie sind in Verbindung mit der Arbeitsklassifizierung und zweckmäßigen Lohnformen Voraussetzung zur wirksamen Anwendung des sozialistischen Leistungsprinzips.** Entsprechend dem Grundsatz „Neue Technik neue Normen“ sind bei Veränderungen der Technologie, der Produktionsorganisation und der Arbeitsmethoden neue * Gemäß Planungsordnung Abschnitt 3 „Planung von Wissenschaft und Technik“ (Ziff. 2.3.). ** Dazu ist in der Planungsordnung Abschnitt 6 B. „Planung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens“ (Ziff. 2. Abs. 8) festgelegt: „Auf der Grundlage der betrieblichen Planung haben die Ministerien und wirtschaftsleitenden Organe im materiellen Bereich der Volkswirtschaft im Zusammenhang mit der Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation a) für die unmittelbar in der Produktion Tätigen Zeitnormative, TAN bzw. Besetzungsnormative auf Betriebs- bzw. überbetrieblicher Ebene ausarbeiten zu lassen und ihre Anwendung zu verallgemeinern, b) Richtwerte für die Planung bestimmter Beschäftigtengruppen zu erarbeiten und in der Planung anzuwenden. Sie sind schrittweise zu Arbeitskräftenormativen weiterzuentwickeln.“ Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung einzuführen. Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung sind mit der Ausarbeitung technisch begründeter Arbeitsnormen oder anderer Kennzahlen der Arbeitsleistung abzuschließen. 2. Bei der Ausarbeitung von Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung ist die aktive Mitwirkung der Werktätigen zu sichern. Dazu sind die bewährten Formen der Mitarbeit in WAO-Kollektiven, Rationalisierungskollektiven, sozialistischen Arbeitsgemeinschaften und in der Neuererbewegung zu nutzen. Die Übernahme abrechenbarer Verpflichtungen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb zur normen-und lohnkostenwirksamen Einsparung von Arbeitszeit ist in Form der Vergütung von Vorschlägen, die zu technischen, technologischen, organisatorischen Veränderungen und damit zu neuen Normen führen, auf der Grundlage der Neuererverordnung, Prämiierung von Zeitaufwandssenkungen über das Haushaltsbuch und anderen bewährten Formen der materiellen Stimulierung zu fördern. 3. Arbeitsnormen sind entsprechend den jeweiligen Bedingungen als individuelle oder kollektive Zeit- oder Stücknormen sowie als Komplex-, Bedienungs-, Besetzungs- 'oder Plannormen festzulegen. In Abhängigkeit von den Möglichkeiten der Werktätigen, die Qualität und Quantität der Arbeitsergebnisse zu beeinflussen, sind weitere Kennzahlen der Arbeitsleistung auszuarbeiten und anzuwenden, insbesondere zur Ausnutzung von Maschinen und Anlagen, zur Senkung des Material- und Energieverbrauchs sowie zur Erhöhung der Qualität. 4. Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung sind unter Beachtung von Aufwand und Nutzen technisch, ökonomisch, physiologisch und psychologisch zu begründen. Technische Kenngrößen der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, zweckmäßige Technologien, moderne Formen der Produktionsorganisation, rationelle Arbeitsmethoden und andere wissenschaftlich gestaltete Arbeitsbedingungen bilden dafür die Grundlage. Technisch begründete Arbeitsnormen (TAN) sind mit Hilfe der ana-, lytisch-experimentellen oder auf der Grundlage von Zeitnormativen nach der analytisch-rechnerischen Methode auszuarbeiten. Werden Arbeitsnormen nicht nach diesen Methoden begründet, sind sie als vorläufige Arbeitsnormen (VAN) zu bezeichnen und auszuweisen. Kommen diese Normen häufig zur Anwendung, sind Aufgaben zu ihrer technischen Begründung als Maßnahmen der WAO zu planen. Für die rationelle Erarbeitung von Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung und zur Erhöhung ihrer Qualität sind Zeitnormative, Arbeitskräfte-und Besetzungsnormative zu nutzen. Die der Ausarbeitung von Arbeitsnormen und anderen Leistungskennzahlen zugrunde liegenden Bedingungen sind in geeigneter Form, wie Arbeitsplanstammkarte, Arbeitscharakteristik, Arbeits- und Kontrollunterwei-sung, festzulegen. Die Unterlagen sind als Nachweis für die Arbeitsnormen und Zeitnormative und als Arbeitsanleitungen für die Werktätigen auf dem neuesten Stand zu halten. Bei der Einführung von technisch begründeten Arbeitsnormen sind die in der Arbeitscharakteristik festgelegten Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Eine technisch begründete Arbeitsnorm kann erst dann zur Anwendung kommen, wenn die vorhandenen Arbeitsbedingungen mit den in der Arbeitscharakteristik festgelegten übereinstimmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Arbeitsgrundlage des Transport- und Prozeßkommandos sind: Strafprozeßordnung der Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unter- suchungshaft vom, Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurch- führung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der fer Linie den zuständigen Ärzten der Medie Staatssicherheit und den abwehrmäßig zuständigen opeinheiten die konsequente Sicherung der inget zu gewährleisten.

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