Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 339

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 339 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 339); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 7. Mai 1975 339 die planmäßige Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Werktätigen, die Schaffung von Voraussetzungen für die Entfaltung der Initiative und zur Erhöhung der Leistungen der Werktätigen in der Einheit von Menge und Qualität, die Ausarbeitung und Anwendung technisch begründeter Arbeitsnormen zur Verwirklichung des Grundsatzes „Neue Technik neue Normen“ und zur Erhöhung der Wirksamkeit des Leistungsprinzips. 2. Zur Intensivierung der Produktion sind die Maßnahmen der WAO zu richten auf die Senkung der beeinflußbaren Ausfallzeiten, insbesondere der Warte- und Stillstandszeiten, bestmögliche Auslastung hochproduktiver Maschinen und Anlagen sowie Erhöhung des Mechanisierungsgrades der Arbeitsmittel und breite Anwendung der Mehrmaschinenbedienung, rationelle Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsmethoden und Arbeitsplätzen einschließlich ihrer kontinuierlichen Versorgung mit Material und Werkzeugen, Beseitigung gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen, Verbesserung der arbeitshygienischen Bedingungen, Verminderung manueller, monotoner und körperlich schwerer Arbeit, Gewährleistung des Ge-sundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes, Gewährleistung von Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit und Disziplin. Zur Lösung dieser Aufgaben ist die Zusammenarbeit mit dem Betriebsgesundheitswesen, mit arbeitshygienischen Einrichtungen und den Sicherheitsinspektionen der Betriebe und Kombinate zu verstärken. 3. Die Aufgaben der WAO sind in die Intensivierungs- bzw. Rationalisierungskonzeptionen sowie die Fünfjahr- und Jahrespläne der Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe aufzunehmen. Für die Einführung der WAO sind vorrangig Maßnahmen in die Pläne aufzunehmen, ‘hei denen die Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse kurzfristig zu hohen ökonomischen Ergebnissen und zu spürbaren Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Werktätigen führt. Die Verwirklichung von Anforderungen der WAO bei der Entwicklung von Erzeugnissen und Verfahren sowie bei der Projektierung von Arbeits- und Produktionsstätten ist bei der Planung der wissenschaftlich-technischen Aufgaben bzw. der Grundfonds und Investitionen zu gewährleisten. In den Plänen der Ministerien und wirtschaftsleitenden Organe sind ausgewählte Schwerpunktaufgaben der WAO* festzulegen, wie die Rationalisierung von Montagearbeiten durch die Arbeitsmethodengestaltung, rationelle Organisation wichtiger Hilfsprozesse (innerbetrieblicher Transport, Lagerwesen, Gütekontrolle, Instandhaltung u. a.), Ausarbeitung und Einführung von Typenarbeitsplätzen für solche Tätigkeiten, die in der Volkswirtschaft in großem Umfang ausgeführt werden, Verminderung körperlich schwerer und einförmiger Arbeiten sowie Verminderung gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen. * Gemäß Planungsordnung Abschnitt 3 „Planung von Wissenschaft und Technik“ (ZifE. 2.3.) sowie Abscämitt 8 „Planung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung“ (ZifE. 6.1. Abs. 4). Den Betrieben werden von den Ministerien und wirtschaftsleitenden Organen staatliche Aufgaben und staatliche Planauflagen übergeben für die Anzahl der Arbeitsplätze, die mit Hilfe von Maßnahmen der WAO um- bzw. neugestaltet werden, Reduzierung der Anzahl der unter erschwerten Arbeitsbedingungen beschäftigten Werktätigen (Pers.), sowie Aufgaben zur Entwicklung und Anwendung von Typenlösungen der WAO für Arbeitsplätze und Technologien, Ausarbeitung und Anwendung von Zeitnormativen, Erhöhung des genormten Anteils an der Gesamtarbeitszeit durch technisch begründete Arbeitsnormen, Besetzungsnormen, Arbeitskräftenormative und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung. Innerhalb der Zweige ist die Planung von WAO-Maß-nahmen vergleichbar zu gestalten, indem verbindliche Kriterien für die zu planenden Maßnahmen und deren Abrechnung den Betrieben übergeben werden. Auf dieser Grundlage ist der Leistungsvergleich zwischen den Betrieben zu verstärken. Bei der Planverteidigung vor dem übergeordneten wirtschaftsleitenden Organ ist die geplante Verbesserung der Arbeitsorganisation besonders durch die Einsparung von Arbeitsplätzen, Fertigungszeit und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen nachzuweisen.* 4. Die Betriebe sind von den wirtschaftsleitenden Organen und Ministerien besonders durch zweig- und bereichsspezifische WAO-Arbeit zu unterstützen. Dazu ist die Wirksamkeit der arbeitswissenschaftlichen Einrichtungen der Zweige und der Arbeitswissenschaftlichen Zentren der Ministerien zu erhöhen. Die besten Erfahrungen der Betriebe und Kombinate sind durch Leistungsvergleiche auf alle Betriebe zu übertragen. Die Erarbeitung von zweigspezifischen Methoden und Lösungen der WAO ist zu beschleunigen. Dabei stehen im Vordergrund: die Ausarbeitung von Zweigmethodiken, die Erarbeitung von Richtlinien der Arbeitsgestaltung als Grundlage zweigspezifischer Regelungen, der Ausbau und die Vervollkommnung überbetrieblicher Grundlagen der Arbeitsnormung, besonders in Form von Zeitnormativsystemen und Normenkatalogen, die Ausarbeitung von Typenlösungen der WAO für Arbeitsplätze und Technologien einschließlich der Schaffung von Voraussetzungen für eine zentralisierte Herstellung typisierter Arbeitsplatzausrüstungen. Die arbeitswissenschaftlichen Einrichtungen arbeiten mit arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Institutionen der Zweige und Territorien zusammen. 5. Betriebe, die in reduziertem Umfang planen, sind zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Werktätigen unter Verantwortung der wirtschaftsleitenden Organe durch Erzeugnisgrüppenleitbetriebe bei der Anwendung der WAO zu unterstützen. Unter Verantwortung der Räte der Bezirke und Kreise sind' bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der territorialen Rationalisierung alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Territorium zu nutzen.** Die Gemeinschaftsarbeit zwischen Großbetrieben, wissenschaftlichen Institutionen, Bezirksneuererzentren, Bezirksinspektion Gesundheitsschutz .Dafür gelten die Rechtsvorschriften der Planungsordnung Abschnitt 8 „Planung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung“ (ZifE. 1.3. Abs. 1) und der Rahmenrichtlinie Abschnitt: n (ZifE. 3.3. und ZifE. 7.0. Abs. 7). ** Gemäß Planungsordnung Abschnitt „Grundsätze“ (ZifE. 35.) und Abschnitt 14 „Territorialplanung“ (ZifE. 6.2. Abs. 3).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Ob.jekt-dienststellen wesentlich zu erhöhen. Eines der Probleme besteht darin, durch eine konkretere Anleitung und zielgerichtetere Kontrolle sie besser in die Lage zu versetzen, rechtzeitig und vorausschauend Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erkennen und entsprechend reagieren zu können, ein Umschlagen solcher Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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