Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 332

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 332 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 332); 332 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 28. April 1975 §16 Bewaffnete Organe (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung sind auf Wärmeversorgungsanlagen der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen entsprechend anzuwenden. (2) Allgemeine Sonderregelungen werden vom Minister für Kohle und Energie im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern erlassen. §17 Begriffsbestimmungen (1) Berechtigte Hersteller im Sinne dieser Anordnung sind Staatsorgane, wirtschaftsleitende Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen, denen die energiewirtschaftliche Berechtigung zum Ausführen von Arbeiten an Wärmeversorgungsanlagen erteilt wurde. (2) Im übrigen sind die Begriffsbestimmungen der Energieverordnung, der Ersten Durchführungsbestimmung vom 10. September 1969 zur Energieverordnung (GBl. II Nr. 81 S. 505) und der Lieferanordnung Energie vom 18. November 1969 (GBl. II Nr. 97 S. 604) anzuwenden. Schlußbestimmungen §18 (1) Diese Anordnung findet auf alle Anlagen und Arbeiten Anwendung, die nach dem Inkrafttreten ausgeführt werden. (2) Sie findet auch auf bestehende Anlagen Anwendung, soweit das zum Schutz von Menschen oder im volkswirtschaftlichen Interesse zum Schutz von Sachen erforderlich ist. Der Energieversorgungsbetrieb kann die Abgrenzung zwischen Anschluß- und Abnehmeranlage entsprechend den Regeln zur Rechtsträger- bzw. Eigentumsgrenze verlangen, wenn er nachweist, daß das im volkswirtschaftlichen Interesse notwendig ist, und wenn die bestehende Anlage erweitert oder sonst geändert werden soll; bezieht sich das Verlangen auf freigabe-und überwachungspflichtige Anlagen, ist es vorher mit dem zuständigen Organ der Technischen Überwachung abzustimmen. §19 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1975 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt der § 9 der Achten Durchführungsbestimmung vom 10. April 1973 zur Energieverordnung (GBl. I Nr. 23 S. 205) außer Kraft. Berlin, den 25. März 1975 Der Minister für Kohle und Energie S i e b o 1 d Anordnung über die Errichtung von Tankraum und zur Bestandsbildung von Heizöl vom 25. März 1975 Auf der Grundlage der §§ 1, 7 und 28 der Energieverordnung vom 10. September 1969 (GBl. II Nr. 81 S. 495) wird mit dem Ziel, eine stabile Versorgung der Heizölverbraucher, die kontinuierliche Produktion und die weitgehend kontinuierliche Nutzung des Transportraumes zu sichern, im Einver- nehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Diese Anordnung gilt für alle Heizölverbraucher und den Produktionsmittelhandel, nicht aber für die bewaffneten Organe, den Eigenverbrauch der Heizölerzeuger* und die Heizöltraktion der Deutschen Reichsbahn. §2 (1) Bei den Heizölverbrauchern und dem Produktionsmittelhandel ist entsprechend den verbindlichen staatlichen Normativen gemäß Anlage Tankraum zur Aufnahme von Heizöl zu errichten. Dabei sind die Möglichkeiten der Mitnutzung von Tankanlagen Dritter und gemeinsamer Investitionen für mehrere Heizölverbraucher nach den geltenden Rechtsvorschriften zu nutzen, wobei der Grundsatz der gesamtvolkswirtschaftlichen Minimierung der einmaligen und laufenden Aufwendungen anzuwenden ist. (2) Die Errichtung von kleineren als nach der Anlage ermittelten Tankräumen ist nur in Ausnahmefällen zulässig und bedarf einer Genehmigung durch das bilanzbeauftragte Organ für Heizöl**. Dem Antrag auf Genehmigung ist eine Begründung sowie eine Stellungnahme der zuständigen Kreisenergiekommission beizufügen. (3) Die staatlichen Normative gemäß Anlage sind Mindestforderungen. Die Leiter der staatlichen Organe sind berechtigt, für die Versorgungsbereiche entsprechend den gegebenen Betriebsbedingungen Normative für Tankkapazitäten, die über denen der Anordnung liegen, verbindlich festzulegen. §3 (1) Im Energieplan sind von den Betrieben und Kombinaten nachzuweisen: die Größe des vorhandenen Tankraumes, der dem geplanten Heizölverbrauch adäquate Tankraum (Ermittlung nach Anlage), Maßnahmen zur Errichtung von Tankraum, wenn die Größe des vorhandenen nicht dem nach Anlage erforderlichen entspricht. Die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe haben bei der Planausarbeitung zu prüfen, ob die zur Errichtung des erforderlichen Tankraumes notwendigen Maßnahmen abgesichert sind und durch Aufnahme entsprechender Festlegungen in die staatlichen Planaufgaben die Normative gemäß § 2 in Übereinstimmung mit den Produktionskapazitäten des Tankanlagenbaues durchzusetzen. (2) Die Organe der Energieinspektion sind berechtigt, den bestehenden Heizölverbrauchern Auflagen zur Einhaltung der Vorratsnormen durch Errichtung von Tankraum entsprechend den Festlegungen der staatlichen Normative nach § 2 zu erteilen. (3) Die Bedarfsträger haben beim bilanzbeauftragten Organ VEB Chemie- und Tankanlagenbaukombinat Fürstenwalde den Bedarf an Heizöltankraum entsprechend den Rechtsvorschriften anzumelden. Das bilanzbeauftragte Organ erarbeitet im Rahmen der Volkswirtschaftsplanung unter Berücksichtigung des Bedarfes an Heizöltankraum die S-Bilanz „Tankanlagen für flüssige und gasförmige chemisch-technische Produkte“, die mit den staatlichen Planauflagen durch den Ministerrat bestätigt wird. * Für die Tankraumnormative der Heizölerzeuger und Ihren Eigen-verbrauch gelten die gesonderten Festlegungen, die den Heizölerzeugern durch den Minister für Chemische Industrie direkt zugeleitet wurden. ** VEB Petrolchcmisches Kombinat Schwedt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben. Erst aus der Kenntnis der von den jeweils zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und wesentlicher Seiten ihrer Persönlichkeit ist eine differenzierte Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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