Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 328

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 328 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 328); 328 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 28. April 1975 berechtigt, den Leitern der unterstellten Organe, Betriebe und Einrichtungen Weisungen zu erteilen. Der Minister hat das Recht, deren Entscheidungen aufzuheben, wenn dies zur besseren Erfüllung der Aufgaben des Verantwortungsbereiches oder zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erforderlich ist. (3) Der Minister ist für eine der führenden Rolle der Arbeiterklasse entsprechende Auswahl, Entwicklung, Erziehung, Qualifizierung und Weiterbildung sowie den Einsatz der Kader des Ministeriums und der Leitungskader der dem Ministerium unterstellten Organe, Betriebe und Einrichtungen entsprechend den Nomenklaturen sowie für die Bildung der Kaderreserve verantwortlich. Er nimmt entsprechend der Kadernomenklatur die Berufung und Abberufung leitender Kader vor. Er ist Disziplinarvorgesetzter der genannten Leiter und Mitarbeiter. (4) Das beratende Organ des Ministers ist das Kollegium. Es unterstützt den Minister durch Beratung insbesondere von Grundsatzfragen der Entwicklung des Verantwortungsbereiches, der langfristigen Planung, der Fünfjahr- und Jahrespläne, der Wissenschaft und Technik, des sozialistischen Wettbewerbs und der Rationalisatorenbewegung sowie der weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Verantwortungsbereich. Aufgaben und Arbeitsweise des Kollegiums werden durch Verfügung des Ministers bestimmt. (5) Der ständige Stellvertreter des Ministers ist der Staatssekretär. Er hat im Falle der Verhinderung des Ministers die Befugnisse und Pflichten des Ministers wahrzunehmen. §14 (1) Das Ministerium ist zur Lösung seiner Aufgaben in Abteilungen gegliedert. Die Grobstruktur und der Stellenplan des Ministeriums werden vom Ministerrat bestätigt. (2) Der Minister legt die Verantwortung seiner Stellvertreter, die Aufgaben der Abteilungen, die Art und Weise des Zusammenwirkens der Abteilungen sowie die Verantwortung ihrer Leiter und Mitarbeiter in der Arbeitsordnung des Ministeriums sowie in Funktionsplänen fest. §15 (1) Das Ministerium ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Es hat seinen Sitz in Berlin, der Hauptstadt der DDR. (2) Das Ministerium wird im Rechtsverkehr durch den Minister vertreten. Der Staatssekretär, die Stellvertreter des Ministers und die Leiter der Abteilungen sind berechtigt, das Ministerium im Rahmen ihres Aufgabenbereiches zu vertreten. (3) Mitarbeiter des Ministeriums oder andere Personen können im Rahmen der ihnen vom Minister schriftlich erteilten Vollmacht das Ministerium vertreten. §16 (1) Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die Verordnung vom 4. Juli 1967 über die Bildung eines Staatssekretariats für Geologie der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 66 S. 443), 2. der Beschluß des Ministerrates vom 22. Februar 1968 über die Rechtssetzungsbefugnis für den Staatssekretär für Geologie (GBl. II Nr. 25 S. 109). Berlin, den 9. Januar 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Ergänzung zur Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft* vom 1. April 1975 1. In den zentralgeleiteten volkseigenen Betrieben (einschließlich volkseigene Betriebe der Kombinate), Kombinaten und WB im Bereich der Industrieministerien, des Ministeriums für Bauwesen, des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft und den dem Ministerium für Materialwirtschaft unterstehenden staatlichen Kontoren und deren Betrieben sind für das Jahr 1975 Abschnitt III Ziff. 2 sowie Abschnitt IV Ziff. 3 zweiter Absatz der Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 3. Juli 1972 (GBl. II Nr. 42 S. 469) nicht anzuwenden. 2. Diese Ergänzung zur Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 1. April 1975 Der Minister der Finanzen Böhm * Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 3. Juli 1972 (GBl. II Nr. 42 S. 469) Anordnung über die Rücklieferung wiederverwendungsfähiger Versandverpackungen aus Wellpappe und Vollpappe vom 17. März 1975 Zur Sicherung der Rücklieferung wiederverwendungsfähiger Versandverpackungen aus Wellpappe und Vollpappe einschließlich der unmittelbar dazugehörigen Ausstattungen wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 (1) Diese Anordnung gilt für Betriebe, Kombinate, Einrichtungen, Genossenschaften, Handwerksbetriebe sowie andere Gewerbetreibende bei der Rücklieferung wiederverwendungsfähiger Versandverpackungen aus Wellpappe und Vollpappe einschließlich der dazugehörigen Ausstattungen (nachfolgend Kartonagen genannt), soweit diese nicht Leihverpak-kung im Sinne der dafür geltenden Rechtsvorschriften* sind. (2) Diese Anordnung findet keine Anwendung bei Exportlieferungen. §2 (1) Die Warenempfänger sind verpflichtet, Verpackungsmittel einschließlich Importverpackungen, die Kartonagen im Sinne dieser Anordnung sind, sachgemäß zu behandeln, ordnungsgemäß zu lagern und an den Versender zurückzuliefern. Versender im Sinne dieser Anordnung können der Warenproduzent, der Konsumgütergroßhandel, der Produktionsmittelhandel sowie andere Handelsbetriebe auf der Grundlage der zwischen ihnen und dem Warenempfänger abgeschlossenen Wirtschaftsverträge sein. (2) Wiederverwendungsfähige Kartonagen sind sortiert, in sauberem Zustand und gebündelt zurückzuliefern. * Z. Z. gilt die Leihverpackungsanordnung vom 10. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 1 S. 7).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Entwicklung und Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit und ihrer Leitung. Zur Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit, zentrale und territoriale Schwerpunktaufgaben zu lösen sowie operative Grundnrozesse zu unterstützen Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten unter den Zweck der Untersuchungshaft die gesetzliche Pflicht, keinen Mißbrauch der Rechte bezüglich einer Umgehung des Zwecks der- Untersuchungshaft oder bezüglich der Störung von Sicherheit und Ordnung zu schaffen. Dabei ist beim Einsatz neuer technischer Sicherungsmittel stets davon auszugehen, daß diese niemals den Menschen ersetzen werden können.

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