Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 313

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 313 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 313); 313 1975 Berlin, den 23. April 1975 Teil I Nr. 17 Tag Inhalt Seite 25.3.75 Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesell- 313 schaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz) SVWG . Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz) SVWG vom 25. März 1975 Auf Grund des § 68 des Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetzes SVWG vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 5 S. 109) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: I. Aufnahme zum Strafvollzug §1 Einweisung in eine Strafvollzugseinrichtung (1) Die Einweisung der Verurteilten in eine Strafvollzugseinrichtung zum Vollzug einer Strafe mit Freiheitsentzug erfolgt auf der Grundlage einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung mit Verwirklichungsersuchen und des Strafregisterauszuges. (2) Verurteilte sind nach der Einweisung in eine Strafvollzugseinrichtung von Strafvollzugsangehörigen gleichen Geschlechts körperlich zu durchsuchen. Mitgebrachte Gegenstände sind entsprechend den Bestimmungen über Effekten zu behandeln. Soweit die Verwahrung bzw. Verwaltung des Vermögens und der Wohnung noch nicht gewährleistet ist, sind die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. (3) Nach der Einweisung sind die Verurteilten unverzüglich dem Arzt zur medizinischen Aufnahmeuntersuchung vorzuführen. Weibliche Verurteilte sind zusätzlich einer gynäkologischen Untersuchung zu unterziehen. §2 Aufnahmeverfahren und Aufnahmegespräch (1) Zur Vorbereitung und Einleitung des Vollzugsprozesses werden ein Aufnahmeverfahren oder ein Aufnahmegespräch durchgeführt. Sie dienen zur Festlegung und Koordinierung der Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der Persönlichkeit der Verurteilten, der Straftat und Strafdauer für die Gewährleistung der sicheren Verwahrung, für ihre Erziehung und die Vorbereitung ihrer Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben erforderlich sind. (2) Aufnahmeverfahren werden mit Verurteilten durchgeführt, für die unter Beachtung ihrer Persönlichkeit, der Straftat und Strafdauer sowie der Vorbereitung ihrer Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben ein individuelles Erziehungsprogramm erforderlich ist. Im Aufnahmeverfahren ist eine gründliche Einschätzung der Persönlichkeit des Verurteilten vorzunehmen. Wenn erforderlich, sind Ärzte, Psychologen und bei Jugendlichen auch Lehrkräfte der Berufsschule einzubeaiehen. (3) Aufnahmegespräche sind mit Verurteilten zu führen, für die keine individuellen Erziehungsprogramme erforderlich sind. Im Aufnahmegespräch werden Festlegungen über die Unterbringung, den Arbeitseinsatz, die Bildungsmaßnahmen, die Verwendung der Arbeitsvergütung und weitere angemessene Erziehungsmaßnahmen getroffen. (4) Während des Aufnahmeverfahrens bzw. zur Vorbereitung des Aufnahmegespräches sind die Verurteilten in der Aufnahmestation der Strafvollzugseinrichtung unterzubringen. Sie sind mit allen Anforderungen, Bedingungen und Folgen vertraut zu machen, die sich für sie aus dem Vollzug der Strafe mit Freiheitsentzug ergeben. Insbesondere sind sie über ihre Pflichten und Rechte zu belehren. §3 Berechnung der Strafzeit (1) Die Strafzeit ist nach Jahren, Monaten und Tagen zu berechnen, das Jahr und der Monat nach der Kalenderzeit. (2) Hat bei einer nachträglich gebildeten Hauptstrafe der Vollzug einer in sie einbezogenen Strafe bereits begonnen, so gilt deren Beginn auch für die Hauptstrafe. (3) Befindet sich der Verurteilte zum Zeitpunkt einer nachträglichen Hauptstrafenbildung in Freiheit und wurde eine der Einzelstrafen bereits teilweise vollzogen, ist der bereits vollzogene Teil der Einzelstrafe in Tagen von der Hauptstrafe abzuziehen. (4) Der Tag der Entlassung aus dem Strafvollzug ist als voller Straftag zu rechnen. §4 Aufnahme in die Vollzugsarten (1) Die Aufnahme der Strafgefangenen in die jeweilige Vollzugsart gemäß den §§ 15 bis 19 SVWG erfolgt unter Zugrundelegung der rechtskräftigen Gerichtsentscheidung und des Strafregisterauszuges, soweit nicht das Gericht gemäß § 39 Abs. 5 StGB im Urteil die Vollzugsart festgelegt hat. (2) Auf der Grundlage des § 15 Abs. 4 SVWG sind innerhalb der Vollzugsarten von anderen Strafgefangenen zu trennen a) Strafgefangene, bei denen auf Grund ihrer abartigen Charaktereigenschaften oder abnormen Verhaltensweisen spezielle medizinische und psychologische Maßnahmen notwendig sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik allseitig zu festigen. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei , Manuskript Mielke Sozialismus und Frieden - Sinn unseres Kampfes Ausgewählte Reden und Aufsätze Dietz Verlag Berlin Richtlinien, Dienstanweisungen, Befehle und andere Dokumente Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge werden den Leitern und Mitarbeitern insgesamt noch konkretere und weiterführende Aufgaben und Orientierungen zur Aufklärung und zum Nachweis staatsfeindlicher Tätigkeit und schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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