Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 304

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 304 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 304); 304 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 17. April 1975 §9 (1) Der Präsident ist verantwortlich für die rationelle Gestaltung der Leitung und Organisation in seinem Verantwortungsbereich und für die ständige Vervollkommnung der Arbeit auf diesem Gebiet unter Anwendung der Erkenntnisse der Leitungswissenschaft. (2) Der Präsident ist verantwortlich für die Anleitung und Kontrolle der Leiter und fordert regelmäßig von ihnen Rechenschaft. Der Präsident ist gegenüber den Leitern und Mitarbeitern im ASMW weisungsberechtigt. (3) Der Präsident ist für eine der führenden Rolle der Arbeiterklasse entsprechende Auswahl, Entwicklung und Erziehung, Qualifizierung und Weiterbildung und den Einsatz der Kader des ASMW sowie für die Bildung der Kaderreserve verantwortlich. Er ist Disziplinarvorgesetzter der genannten Leiter und Mitarbeiter. Er entscheidet entsprechend der Kadernomenklatur des ASMW über die Besetzung der Nomenklaturfunktionen. (4) Das beratende Organ des Präsidenten ist das Kollegium. Es unterstützt den Präsidenten durch Beratung von Grundfragen auf den Gebieten der Standardisierung, des Meßwesens und der Qualitätsentwicklung und -Sicherung, von grundlegenden Aufgaben zur Sicherung des wissenschaftlichen Vorlaufes, der Planung und der Realisierung der Planziele auf diesen Gebieten sowie Entwürfen von Beschlußvorlagen für den Ministerrat. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Kollegiums werden durch eine Verfügung geregelt. (5) Das ASMW verbreitert die Grundlagen seiner Wirksamkeit durch die Einbeziehung sachkundiger Werktätiger aus Wissenschaft, Technik und Produktion in die Lösung seiner Aufgaben, insbesondere durch ihre Berufung als Gutachter des ASMW oder als Mitglieder von Prüfungsausschüssen und anderer beratender Gremien. (6) Das ASMW ist berechtigt, Aufgaben und Befugnisse auf den Gebieten der Standardisierung, des Meßwesens und der staatlichen Qualitätsbewertung und -kontrolle auf andere Stellen zu übertragen. Mit der Übertragung zusammenhängende Fragen insbesondere des Einsatzes von Prüfkapazitäten und der Gebührenberechnung sind erforderlichenfalls durch eine Vereinbarung zwischen dem ASMW und der übernehmenden Stelle zu regeln. §10 (1) Dem Präsidenten stehen zur Wahrnehmung seiner Verantwortung der Stellvertreter des Präsidenten und die Vizepräsidenten zur Seite. (2) Die Grobstruktur und der Stellenplan des ASMW werden vom Ministerrat bestätigt. (3) Der Präsident legt die Verantwortung seines Stellvertreters, der Vizepräsidenten, die Aufgaben der Struktureinheiten, die Art und Weise des Zusammenwirkens der Struktureinheiten sowie die Verantwortung ihrer Leiter und Mitarbeiter in der Arbeitsordnung des ASMW sowie in Funktionsplänen fest. §11 (1) Das ASMW ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Es hat seinen Sitz in Berlin, der Hauptstadt der DDR. (2) Das ASMW wird im Rechtsverkehr durch den Präsidenten vertreten. Der Stellvertreter des Präsidenten und die Vizepräsidenten sind berechtigt, das ASMW im Rahmen ihres Aufgabenbereiches zu vertreten. (3) Mitarbeiter des ASMW oder andere Personen können im Rahmen der ihnen vom Präsidenten schriftlich erteilten Vollmacht das ASMW vertreten. §12 (1) Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 18. Dezember 1969 über das Statut des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung (GBl. II 1970 Nr. 15 S. 105) außer Kraft. Berlin, den 9. Januar 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Anordnung zur Planung und Finanzierung der Aufwendungen für die Feriengestaltung der Schüler und die Urlaubsgestaltung der Lehrlinge vom 21. März 1975 Auf der Grundlage der §§ 17 und 24 der Anordnung vom 1. September 1972 über die weitere Entwicklung der Feriengestaltung der Schüler und Studenten sowie der Urlaubsgestaltung der Lehrlinge (GBl. II Nr. 64 S. 693) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB und dem Zentralrat der FDJ folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für staatliche und wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Kombinate, Einrichtungen und Genossenschaften (nachfolgend Träger der Feriengestaltung genannt), die in ihrem Verantwortungsbereich die Feriengestaltung der Schüler und die Urlaubsgestaltung der Lehrlinge zu organisieren und durchzuführen haben. Planung und Finanzierung § 2 Die Planung und Finanzierung der Feriengestaltung erfolgt durch: Zuschüsse aus den Kultur- und Sozialfonds, Zuschüsse der gewerkschaftlichen Leitungen, Teilnehmerbeiträge bzw. eigene Mittel der Schüler, Lehrlinge und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Zuschüsse aus dem Staatshaushalt entsprechend den Festlegungen im § 3. Die Planung und Verwendung der Mittel hat unter dem Gesichtspunkt der Erreichung des größten Nutzeffektes für die Erholung und die sozialistische Erziehung der Schüler und Lehrlinge zu erfolgen. § 3 (1) Die Planung der Einnahmen und Ausgaben der zentralen Pionierlager erfolgt durch die Trägerbetriebe und die zuständigen Ministerien nach der Systematik des Staatshaushaltes der DDR auf der Grundlage der im Rahmenkalkulationsplan und im Rahmenstellenplan für zentrale Pionierlager ausgewiesenen Normative. (2) Die Planung der finanziellen Mittel für die Betriebsferienlager und die Urlaubsgestaltung der Lehrlinge durch die Betriebe erfolgt auf der Grundlage dieser Anordnung und unter Berücksichtigung des Rahmenkalkulationsplanes für zentrale Pionierlager. (3) Die finanziellen Mittel für die Lager der Erholung und Arbeit sind durch die Träger der Feriengestaltung nach der Anordnung vom 21. März 1975 zur Planung, Finanzierung und Abrechnung der Lager der Erholung und Arbeit der Schüler und Studenten (GBl. I Nr. 16 S. 306) zu planen. (4) Für die Durchführung der Sommer- und Winterferiengestaltung im Bereich der Volksbildung sind je Schüler der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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