Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 278

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 278 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 278); 278 Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 21. März 1975 Nr. Gegenstand Gebühr M Nr. Gegenstand Gebühr M 2 Sperrgebühr (bei Zwangssperre) 10, Die Gebühr wird für jede gesperrte Hauptanschlußleitung erhoben, jedoch unabhängig von der Anzahl der gesperrten Hauptanschlüsse bis höchstens 100 M. 10.5. Telegramme über Fernsprechanschlüsse 1 Gebühr für die Gesprächsverbindung mit der zuständigen Telegrammaufnahme Ortsgesprächs- gebühr Gehört die zuständige Telegrammaufnahme zu einem anderen Ortsnetz, wird ebenfalls nur die Ortsgesprächsgebühr erhoben. 10.6. Sonstige Leistungen 1 Umschreibgebühr bei Änderung einer Anschluß-Rufnummer auf Antrag des Teilnehmers 4,50 1. Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn sich die Anschluß-Rufnummer bei der Zuteilung einer Sammelnummer ändert oder wenn die Haupt- und Nebenanschlüsse mehrerer Teilnehmer zu einer gemeinsamen Nebenstellenanlage zusammengefaßt werden. 2. Die Zuteilung einer Durchwahlnummer wird der Zuteilung einer Sammelnummer gleichgesetzt. 3. Änderungen von Anschluß-Rufnummern, die ohne Antrag des Teilnehmers von der Deutschen Post veranlaßt werden, sind gebührenfrei. 2 Umschreibgebühr bei Änderungen im Namen des Teilnehmers und bei Übertragungen 4,50 1. Bei Änderungen im Namen des Teilnehmers ist die Gebühr auch dann zu entrichten, wenn die Einträge im Fernsprechbuch unverändert bleiben oder bleiben sollen. 2. Die Gebühr ist nur einmal zu entrichten, wenn innerhalb desselben Ortsnetzes mehrere Hauptanschlüsse eines Teilnehmers gleichzeitig von der Namensänderung betroffen oder auf den neuen Teilnehmer übertragen werden. berechnet und neben der Fem-melderechnung erhoben werden, wenn bis zum Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlungen noch nicht eingegangen sind. Vergleichszählung bei Hauptanschlüssen auf Antrag des Teilnehmers, je Hauptanschlußleitung 4 für den ersten Tag 4,50 5 für jeden weiteren Tag 1,50 Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn sich herausstellt, daß ein fehlerhaftes Arbeiten des Gesprächszählers vorliegt. Leistungen, die mit dem Fernsprechdienst Zusammenhängen, aber nicht besonders geregelt sind 6 bei Arbeitsleistungen bis zu einer Stunde 1,50 7 darüber hinaus für jede angefangene Viertelstunde ,40 Anlage 2 zu vorstehender Fernsprechgebührenordnung Fernsprecheinrichtungen und ihnen gleichzustellende Vermittlungseinrichtungen, die nicht mehr eingerichtet werden Nr. Gegenstand Monatl. Gebühr M 1. Hauptanschlüsse 1118 Grundgebühr für einen Zehneranschluß (1/10), in allen Ortsnetzen 4,50 2. Nebenstellenanlagen Zusätzlich zu den nachgenannten Gebühren wird für alle amtsberechtigt geschalteten Nebenanschlüsse die Amtsberechtigungsgebühr Nr. 2603 ( ,90 M monatlich) erhoben, unabhängig davon, ob die Nebenstellenanlagen teil-nehmer- oder posteigen sind. 2.1. Teilnehmereigene Nebenstellenanlagen I Zwischenumschalter und handbediente Vermittlungscinrich-tungen 3 Erinnerung an die Begleichung der Fernmelderechnung (Erinnerungsge-bühr) 1, 1. Der Fernmelderechnungsdienst der Deutschen Post erinnert an die Begleichung der Fernmelderechnung, wenn nach Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung noch nicht eingegangen ist. 2. Die Erinnerung erfolgt auch für andere Gebühren des Fernsprechdienstes, die gemäß der Fernsprechgebührenordnung gesondert Zwischenumschalter 2031 handbedienter 1,35 2032 automatischer (mit automatischer Durchschaltung des Nebenanschlusses zur Vermittlungsstelle) 2,10 Zusatzeinrichtungen für Zwischenumschalter 2033 Eintretezeichen bei der Abfragestelle oder Schaltung für Rückfrage bei der Abfragestelle ,20 Bei Amtsspeis'ung wird für das Eintretezeichen keine Gebühr erhoben.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 278 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 278) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 278 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 278)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X