Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 265

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 265 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 265); Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 21. März 1975 265 Anordnung über Fernsprechgebühren Fernsprechgebührenordnung (FGO) vom 21. November 1974 Auf Grund der §§ 38 und 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Femmeldewesen (GBl. I Nr. 27 S. 365) ln Verbindung mit dem § 5 der Anordnung vom 21. November 1974 über den öffentlichen Fernsprechdienst Fernsprechord-nung (FO) (GBl. I Nr. 14 S. 254) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Gebühren (1) Die Gebühren des Fernsprechdienstes gemäß der Fernsprechordnung vom 21. November 1974 sind in der Anlage 1 zu dieser Anordnung wie folgt auf geführt: 1. Hauptanschlüsse 2. Nebenstellenanlagen 3. Zuschläge für Femsprechapparate besonderer Art 4. Zuschläge für Zusatzeinrichtungen 5. Leitungen 6. Einrichtungs- und Änderungsgebühren 7. Orts- und Ferngespräche 8. Gespräche mit zusätzlichen Leistungen 9. Hilfsdienste für den öffentlichen Fernsprechdienst 10. Sonderdienste im öäentliehen Femsprechdienst, sonstige Leistungen. (2) Die Gebühren für Fernsprecheinrichtungen, Zusatzeinrichtungen und ihnen gleichgestellte Vermittlungseinrichtungen, die nicht mehr eingerichtet werden, sind in der Anlage 2 zu dieser Anordnung aufgeführt. §2 Allgemeine Bestimmungen (1) Für posteigene Fernsprecheinrichtungen, für die in den Anlagen gemäß § 1 keine festen Gebühren angegeben sind, werden monatliche Gebühren in Höhe von 1,5 % des Einstandspreises als Überlassungs- und Wartungsgebühren erhoben. Der Einstandspreis setzt sich aus dem Einkaufspreis und einem Zuschlag für die der Deutschen Post bei der Beschaffung entstandenen Kosten zusammen. Der Zuschlag beträgt 12,5 % für die ersten 1 000 M des in einer Rechnung zusammengefaßten Einkaufspreises und 7,5 % für den 1 000 M übersteigenden Betrag. (2) Für teilnehmereigene Femsprecheinrichtungen, für die in den Anlagen gemäß § 1 keine festen Gebühren angegeben sind, beträgt die monatliche Wartungsgebühr V3 der nach Abs. 1 angegebenen Berechnung sich ergebenden Gebühr für posteigene Fernsprecheinrichtungen. (3) Die vor dem Inkrafttreten dieser Gebührenordnung nach den Grundsätzen der Absätze 1 und 2 errechneten Gebühren gelten unverändert weiter, bis feste Gebühren in Kraft gesetzt werden. §3 Berechnung der Gebühren (1) Die Deutsche Post faßt die Gebühren für mehrere Monate zusammen und stellt sie in regelmäßigen Abrechnungszeiträumen in Rechnung. (2) Bei der Berechnung von regelmäßig wiederkehrenden Gebühren (monatlichen Gebühren) und von Zinsen werden für jeden Monat 30 Tage zugrunde gelegt. Für Teile eines Monats werden regelmäßig wiederkehrende Gebühren anteilmäßig berechnet, wenn nichts anderes bestimmt ist. §4 Sonderregelung Abweichungen von dieser Anordnung, die im Interesse der Sicherheit des Staates erforderlich sind, werden im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien für die bewaffneten Organe vereinbart. §5 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1975 in Kraft. Berlin, den 21. November 1974 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen Schulze Anlage 1 zu vorstehender Fernsprechgebührenordnung Fernsprechgebühren Nr. Gegenstand Monatl. Gebühr M 1. Hauptanschlüsse Grundgebühr für einen Hauptanschluß in Ortsnetzen mit 1101 bis 50 Hauptanschlüssen 4,50 1102 51 bis 100 Hauptanschlüssen 5,25 1103 101 bis 200 Hauptanschlüssen 6, 1104 201 bis 500 Hauptanschlüssen 6,75 1105 501 bis 1 000 Hauptanschlüssen 7,50 1106 1 001 bis 10 000 Hauptanschlüssen 8,25 1107 über 10 000 Hauptanschlüssen 9- Zu Nr. 1101 bis 1107: 1. Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der am 1. Oktober jeden Jahres zum Ortsnetz gehörigen und der im Ortsdienst zur Ortsgesprächsgebühr erreichbaren Hauptanschlüsse. 2. Wird ein Ortsnetz neu gebildet, ist für die erste Festsetzung der Grundgebühr die Anzahl der Hauptanschlüsse am Tage der Inbetriebnahme maßgebend. 3. Die Grundgebühr wird im Laufe eines Jahres neu festgelegt, wenn das Ortsnetz mit einem anderen Ortsnetz zusammengelegt oder wenn zwischen zwei Ortsnetzen der Fernsprechdienst zur Ortsgesprächsgebühr wieder aufgehoben wird. Maßgebend für die neue Grundgebühr ist hier die Anzahl der Hauptanschlüsse, die am 1. Oktober zu den Ortsnetzen gehören. 4. Neu festgesetzte Grundgebühren werden vom 1. Januar des auf die Änderung folgenden Jahres an erhoben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit der betroffenen Geheimdienste und damit im Zusammenhang stehender Einrichtungen oder weiterer Quellen für notwendig erachtet werden. Die dient folglich vor allem der Verhinderung eines Widerholungsfalls und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Hoch- und Fachschulwesens und der Volksbildung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Befehl des Ministers zur Gewährleistung der komplexen politischoperativen Aufklärungs- und Abwehrtätigkeit im Post-, Fernmeldeund Funkwesen in der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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