Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 255

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 255 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 255); Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 21. März 1975 255 Abschnitt X Sonderdienste im öffentlichen Fernsprechdienst, sonstige Leistungen § 47 Arten § 48 Notrufe § 49 Femsprechauftragsdienst § 50 Ansagedienst § 51 Sperren von Hauptanschlüssen auf Antrag des Teilnehmers § 52 Telegramme über Femsprecäianschlüsse § 53 Sonstige Leistungen Abschnitt XI Materielle Verantwortlichkeit und Sanktionen § 54 Ersatzpflicht der Deutschen Post § 55 Ersatzpflicht des Teilnehmers § 56 Sperren von Hauptanschlüssen durch die Deutsche Post § 57 Ordnungsstrafmaßnahmen Abschnitt XII Schlußbestimmungen § 58 Sonderregelungen § 59 Inkrafttreten Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I Nr. 27 S. 365) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane angeordnet: Abschnitt I Geltungsbereich, Grundsätze §1 Geltungsbereich (1) Die Fernsprechordnung gilt für den öffentlichen Fem-sprechdienst innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Der internationale öffentliche Fernsprechdienst wird auf der Grundlage des internationalen Fernmeldevertrages, der dazugehörigen Vollzugsordnungen und der anderen völkerrechtlichen Vereinbarungen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens, deren Partner die Deutsche Demokratische Republik ist, durchgeführt. §2 Grundsätze (1) Die Deutsche Post ist verpflichtet, die Durchführung des öffentlichen Femsprechdienstes zu gewährleisten. (2) Wenn die Sicherheit des Staates oder die Sicherheit und Ordnung im Fernsprechverkehr es erfordern, ist die Deutsche Post berechtigt, den öffentlichen Fernsprechdienst vorübergehend einzuschränken oder einzustellen. Abschnitt II Teilnehmerverhältnis §3 Teilnehmerverhältnis (1) Das Teilnehmerverhältnis ist das zwischen der Deutschen Post und dem Teilnehmer bestehende Rechtsverhältnis, das das Einrichten, Instandhalten, Ändern (Verlegen, Auswechseln, Umwandeln) oder Abbrechen der Femsprechein-richtungen sowie deren Benutzung umfaßt. (2) Teilnehmer können Bürger, Betriebe, Kombinate, Einrichtungen, Genossenschaften, staatliche und wirtschaftsleitende Organe, rechtsfähige Organisationen und andere Gemeinschaften sein. Der Anschluß an das öffentliche Fernsprechnetz ist bei der Deutschen Post schriftlich zu beantragen. Das Teilnehmerverhältnis beginnt, sobald die Deutsche Post dem Antrag schriftlich stattgegeben hat. (3) Die Bestimmungen der Femsprechordnung gelten auch für die Bürger, die Leistungen der Deutschen Post im öffentlichen Fernsprechdienst in Anspruch nehmen, ohne Teilnehmer zu sein. (4) Das Teilnehmerverhältnis kann unbefristet oder befristet vereinbart werden. §4 Rechte und Pflichten des Teilnehmers (1) Jeder Teilnehmer am öffentlichen Fernsprechverkehr ist zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet; er hat sich so zu verhalten, daß andere nicht behindert oder belästigt werden. Er ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Anordnung einzuhalten und die Hinweise für den Fernsprechdienst zu beachten. (2) Der Teilnehmer hat das Recht auf Beratung über die für ihn zweckmäßigen Fernsprecheinrichtungen, Übergabe der Einrichtungen in betriebsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand, Instandhaltung der ihm von der Deutschen Post überlassenen Fernsprecheinrichtungen und der teilnehmereigenen Nebenstellenanlagen I, Erstattung von entrichteten Gebühren für Leistungen, die die Deutsche Post nicht ausgeführt hat, Schadenersatz gemäß § 54. (3) Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Haupt- und Nebenanschlüsse anderen zur Benutzung zu überlassen, Nachrichten, die ihm über seine Fernsprechanschlüsse übermittelt werden und die für andere bestimmt sind, an diese weiterzuleiten. (4) Der Teilnehmer hat die Pflicht dafür zu sorgen, daß die ihm von der Deutschen Post überlassenen Femsprech-einrichtungen nicht beschädigt werden oder nicht in Verlust geraten (Die Obhutspflicht erstreckt sich auch auf die Fernsprecheinrichtungen, die er anderen zur Benutzung überlassen hat. Sie erstreckt sich nicht auf Einrichtungen, die sich außerhalb der Räume des Teilnehmers oder des anderen befinden.), technische Veränderungen an den Fernsprecheinrichtungen sowie die Anschaltung und Änderung von Fernsprechapparaten besonderer Art und Zusatzeinrichtungen nur mit Zustimmung der Deutschen Post vorgenommen werden, bei Überlastung seiner Fernsprechanschlüsse innerhalb einer von der Deutschen Post festgesetzten Frist weitere Fernsprechanschlüsse beantragt oder Nebenstellenanlagen vergrößert oder ausgewechselt werden, seine Femsprecheinrichtungen nicht unzulässig durch andere in seiner Obhut befindliche Anlagen beeinflußt werden, seine Fernsprechanschlüsse nicht mißbräuchlich benutzt werden, alle Gebühren, die sich aus dem Teilnehmerverhältnis ergeben, ordnungsgemäß entrichtet werden, bei Änderung seines Namens oder seiner Anschrift das zuständige Fernmeldeamt oder Post- und Fernmeldeamt unverzüglich verständigt wird, seine Einträge im Fernsprechbuch ein leichtes Auffinden ermöglicht. (5) Sind vom Teilnehmer Maßnahmen zur Beseitigung der Überlastung seiner Fernsprecheinrichtungen durchzuführen, gelten die von der Deutschen Post festgelegten Fristen. Die Deutsche Post legt diese Fristen unter Berücksichtigung des Regelzeitaufwandes für die Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Maßnahmen fest. Kommt der Teilnehmer seiner Pflicht auf Beseitigung der Überlastung seiner Fernsprechanschlüsse nicht nach, ist die Deutsche Post berechtigt, Maßnahmen zur Einschränkung des abgehenden Fernsprechverkehrs des Teilnehmers zu ergreifen. (6) Der Teilnehmer ist verpflichtet, zur Gewährleistung der Sicherheit des Staates und zum Schutze menschlichen Lebens sowie zur Alarmierung bei Bränden und Katastrophen jedem;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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