Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 211

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 211 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 211); Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 5. März 1975 211 die Leiter der dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie direkt unterstellten Einrichtungen und Betriebe, der Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft. (2) Die Vorschläge haben in Übereinstimmung mit den zuständigen Gewerkschaftsleitungen zu erfolgen. (3) Die Vorschläge sind mit Begründung und Kurzbiographie beim Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie bis zum 1. Juli jeden Jahres einzureichen. (4) Der Auszeichnungsausschuß des Ministeriums für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie prüft, ob die Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrentitels gegeben sind., (5) Die Bestätigung der Vorschläge erfolgt im Einvernehmen mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft durch den Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie. § 5 (1) Die Verleihung des Ehrentitels erfolgt durch den Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie anläßlich des „Tages der Werktätigen des Bereiches der haus-und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen“. (2) Es können jährlich bis zu 40 Ehrentitel verliehen werden. (3) Beim Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie wird ein Nachweis über die mit dem Ehrentitel Ausgezeichneten geführt. § 6 (1) Zum Ehrentitel gehören eine Medaille, eine Urkunde und eine Prämie in Höhe von 5 000 M. (2) Die finanziellen Mittel sind vom Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zu planen. § 7 (1) Die Medaille ist rund, Bronze vergoldet und hat einen Durchmesser von 30 mm. Auf der Vorderseite sind verschlungen die Buchstaben DL, umrahmt von einem geschlossenen Blätterkranz, dargestellt. Auf der Rückseite befinden sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik und die Inschrift „Verdienter Werktätiger des Bereiches der haus-und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen“. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen, mit blauem Band bezogenen Spange getragen. In das Band sind zwei orangefarbene Streifen eingewebt. (3) Die Interimsspange entspricht der Medaillenspange. § 8 Die Medaille wird auf der linken oberen Brustseite getragen. § 9 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771) in der Fassung der Achten Verordnung vom 25. Mai 1963 (GBl. II Nr. 47 S. 325) und der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363) sowie der Beschluß vom 28. Januar 1974 zur Neuregelung der Vergabe materieller Mittel bei der Verleihung staatlicher Auszeichnungen Auszug (GBl. I Nr. 17 S. 173). Anlage 17 zu vorstehender Anordnung Ordnung über die Verleihung der „Medaille für hervorragende Leistungen im Bereich der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen der Deutschen Demokratischen Republik“ § 1 (1) Die „Medaille für hervorragende Leistungen im Bereich der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen der Deutschen Demokratischen Republik“ (nachfolgend Medaille genannt) ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger der Medaille für hervorragende Leistungen im Bereich der haus-und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen der Deutschen Demokratischen Republik“. § 2 Die Medaille kann verliehen werden für hervorragende Leistungen sowie langjährige verdienstvolle Arbeit im Bereich der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen. § 3 (1) Die Medaille wird an Einzelpersonen im Geltungsbereich des § 8 Abs. 2 der Verordnung verliehen. (2) Die Medaille kann nur einmal verliehen werden. § 4 (1) Vorschlagsberechtigt sind: die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, die Leiter der dem Ministerium für Bezirksgeieitete Industrie und Lebensmittelindustrie direkt unterstellten Einrichtungen und Betriebe, der Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft. (2) Die Vorschläge haben in Übereinstimmung mit den zuständigen Gewerkschaftsleitungen zu erfolgen. (3) Die Vorschläge sind mit Begründung und Kurzbiographie beim Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie bis zum 1. Juli jeden Jahres einzureichen. (4) Der Auszeichnungsausschuß des Ministeriums für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie prüft, ob die Voraussetzungen für die Verleihung der Medaille gegeben sind. (5) Die Bestätigung der Vorschläge erfolgt im Einvernehmen mit dem Zentral Vorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft durch den Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie. § 5 (1) Die Verleihung der Medaille erfolgt durch den Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie anläßlich des „Tages der Werktätigen des Bereiches der haus-und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen“. (2) Es können jährlich bis zu 80 Medaillen verliehen werden. (3) Beim Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie wird ein Nachweis der mit der Medaille Ausgezeichneten geführt. § 6 (1) Zur Medaille gehören eine Urkunde und eine Prämie in Höhe von 1 000 M.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 211 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 211) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 211 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 211)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen.

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