Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 168

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 168 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 168); 168 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 11. Februar 1975 Arbeitszeit bzw. den Einkünften und der Arbeitszeit eines gleichartig Tätigen vorzunehmen. Zu § 66 Abs. 1 der Verordnung: § 123 Die Berechnung der beitragspflichtigen Durchschnittseinkünfte erfolgt entsprechend den Grundsätzen des § 119, für gemäß § 8 Abs. 2 der Verordnung pflichtversicherte delegierte Mitglieder, die Empfänger einer Monatsvergütung (Monatsgehalt) sind, entsprechend den Grundsätzen des § 120. §124 Beginnt für Handwerker und selbständig Tätige einschließlich deren ständig mitarbeitende Ehegatten die Versicherungspflicht im laufenden Kalenderjahr, sind die seit Beginn der Versicherungspflicht den Abschlagzahlungen auf den Jahresbeitrag zugrunde liegenden beitragspflichtigen Einkünfte bzw. Gewinne Grundlage für die Berechnung der beitragspflichtigen Durchschnittseinkünfte. §125 Beginnt für die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung Versicherten die Versicherungspflicht im laufenden Kalenderjahr oder tritt für sie im laufenden Kalenderjahr eine Änderung gemäß § 66 Abs. 2 der Verordnung ein, sind für die Berechnung der Höhe der Geldleistungen, sofern sich daraus ein höherer Leistungsanspruch ergibt, die beitragspflichtigen Einkünfte eines gleichartig Tätigen im vorangegangenen Kalenderjahr zugrunde zu legen. Zu § 66 Abs. 2 der Verordnung: §126 Die Änderung der Vereinbarung über die zu leistende Arbeit bzw. die Änderung der Delegierungsvereinbarung ist von der Genossenschaft oder von der kooperativen Einrichtung der Kreisdirektion bzw. Kreisstelle der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik schriftlich zu bestätigen. Zu § 66 Abs. 2 und § 67 Abs. 1 der Verordnung: §127 Beschlossene Lohnveränderungen sind a) für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften einschließlich der in kooperative Einrichtungen delegierten Mitglieder 1. Veränderungen, die durch Rechtsvorschriften bestimmt werden, 2. Veränderungen, die auf Anweisung der Leiter der zentralen Organe im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Einführung der neuen Technik, zur Sicherung des geplanten Entwicklungsverhältnisses zwischen Arbeitsproduktivität und Durchschnittslohn, zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes oder auf Grund von Produktionsumstellungen durchgeführt werden, wenn sich diese Lohnveränderungen durch Beschluß der Mitgliederversammlung der Genossenschaft auf die Einkünfte bzw. Vergütungen der Mitglieder auswirken, b) für gemäß § 8 Abs. 2 der Verordnung pflichtversicherte delegierte Mitglieder außerdem Veränderungen, die in Rahmenkollektivverträgen vereinbart werden. Zu § 68 der Verordnung: §128 Erfolgt für Handwerker und selbständig Tätige eine steuerliche Zusammenveranlagung der Ehegatten, ist zur Ermittlung der Nettogewinne bzw. Nettoeinkünfte der Anteil der Steuern in Abzug zu bringen, der dem Anteil der Gewinne bzw. Einkünfte des jeweiligen Ehegatten an dem Gesamtgewinn bzw. Gesamteinkünften beider Ehegatten entspricht. Zu § 68 Abs. 2 der Verordnung: §129 Für gemäß § 8 Abs. 2 der Verordnung pflichtversicherte Mitglieder ist bei Stunden- bzw. Stückvergütung die tägliche Nettodurchschnittsvergütung und bei Monatsvergütung (Monatsgehalt) die monatliche Nettodurchschnittsvergütung, unter Berücksichtigung der jeweiligen Abzüge, die entsprechend der Lohnsteuerregelung einbehalten werden, zu ermitteln. Zu § 69 der Verordnung: §130 (1) Versicherte, die auf Grund mehrerer gleichzeitig ausgeübter Tätigkeiten bei der Sozialversicherung pflichtversichert sind, beantragen die Zahlung der Geldleistungen bei der für ihren Wohnort zuständigen Kreisdirektion bzw. Kreisstelle der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik, soweit nachfolgend nichts anderes festgelegt ist. Besteht gleichzeitig Versicherungspflicht als Mitglied einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft der Landwirtschaft und als delegiertes Mitglied gemäß § 8 Abs. 2 der Verordnung, ist die Zahlung der Geldleistung bei der kooperativen Einrichtung zu beantragen. (2) Mitglieder von Genossenschaften der Landwirtschaft, die gleichzeitig Einkünfte von der Genossenschaft und von der kooperativen Einrichtung erhalten und einen Jahresbeitrag zahlen, beantragen die Zahlung der Geldleistungen in der Genossenschaft der Landwirtschaft, zu der Mitgliedschaft besteht. Zahlt die kooperative Einrichtung Geldleistungen der Sozialversicherung aus, ist der Antrag dort zu stellen. (3) Von alleinstehenden pflichtversicherten Müttern, die gleichzeitig nach der Verordnung und bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten pflichtversichert sind, ist der Antrag auf Zahlung der Mütterunterstützung bei der für ihren Wohnort zuständigen Verwaltung der Sozialversicherung des Kreis- bzw. Stadtvorstandes des FDGB zu stellen. (4) Die Auszahlung der Geldleistungen in den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Fällen erfolgt durch die Stelle, bei der der Antrag zu stellen ist. Zu § 75 der Verordnung: §131 Geldleistungen werden vom Tage der Rückkehr in die Deutsche Demokratische Republik an gezahlt, soweit die Voraussetzungen noch vorliegen. In Ausnahmefällen kann die Kreisdirektion der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik entscheiden, daß Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit für die Zeit des Aufenthalts in einem anderen Staat nachgezahlt werden, wenn es sich um eine notwendige stationäre Behandlung infolge akuter Erkrankung, um Unfallfolgen oder andere besonders begründete Fälle handelt und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt. Zu § 77 der Verordnung: §132 Wird das Krankengeld bzw. Hausgeld in Ausnahmefällen nicht sofort ganz oder teilweise versagt, weil der Sachverhalt bzw. die Schuldfrage nicht sofort geklärt werden konnte, kann das Krankengeld bzw. Hausgeld ganz oder teilweise vom Versicherten zurückgefordert werden, wenn die Rückforderung innerhalb eines Monats nach Klärung des Sachverhalts bzw. der Schuldfrage geltend gemacht wird. Zu § 81 der Verordnung: §133 Durch Verschulden Dritter entstandene Schäden, die Leistungen nach der Verordnung zur Folge haben, sind;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 168 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 168) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 168 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 168)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X