Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 153

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 153 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 153); Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 11. Februar 1975 153 den Rechtsvorschriften über die Pfändung von Arbeitseinkommen bedingt pfändbar. Die Bestattungsbeihilfe ist unpfändbar. IX. Schlußbestimmungen §85 Durchführungsbestimmungen erläßt der Staatssekretär für Arbeit und Löhne im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen staatlichen Organe. §86 Wird in anderen Rechtsvorschriften auf Regelungen verwiesen, die gemäß § 87 Abs. 2 außer Kraft gesetzt werden, treten an die Stelle dieser Regelungen die entsprechenden Bestimmungen dieser Verordnung. §87 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1975 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Verordnung vom 14. Dezember 1950 über die Zahlung der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung an die Finanzämter (GiBl. Nr. 140 S. 1195), Erste Durchführungsbestimmung vom 25. Januar 1951 zur Verordnung über die Zahlung der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung an die Finanzämter (GBl. Nr. 17 S. 81), 2. Zweite Durdiführungsbestimmung vom 20. Dezember 1953 zu § 51 des Gesetzes der Arbeit (GBl. 1954 Nr. 1 S. 5), 3. Verordnung vom 2. März 1956 zur Übertragung der Sozialversicherung für Bauern, Handwerker, selbständig Erwerbstätige und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (GBl. I Nr. 30 S. 257), Erste Durchführungsbestimmung vom 7. März 1956 zur Verordnung zur Übertragung der Sozialversicherung für Bauern, Handwerker, selbständig Erwerbstätige und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (GBl. I Nr. 30 S. 258), 4. Anordnung vom 9. Mai 1958 über das Verfahren für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt Verfahrensordnung (GBl. I Nr. 31 S. 398), Anordnung Nr. 2 vom 2. Juni 1959 über das Verfahren für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt Verfahrensordnung (GBl. I Nr. 37 S. 584), 5. Verordnung vom 30. April 1959 über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (GBl. I Nr. 31 S. 513) in der Fassung der Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Aufhebung bzw. Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (GBl. II Nr. 102 S. 773), Erste Durchführungsbestimmung vom 30. April 1959 zur Verordnung über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (GBl. I Nr. 31 S. 514), Zweite Durchführungsbestimmung vom 23. Juni 1961 zur Verordnung über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (GBl. II Nr. 40 S. 256), 6. Verordnung vom 13. Juli 1961 über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (GBl. II Nr. 50 S. 323) in der Fassung der Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Aufhebung bzw. Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (GBl. II Nr. 102 S. 773), Erste Durchführungsbestimmung vom 13. Juli 1961 zur Verordnung über die Sozaalpflichtversicherung für Mitglieder der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (GBl. II Nr. 50 S. 324), 7. § 3 Absätze 2 und 3 sowie § 4 der Verordnung vom 21. November 1963 über die Besteuerung der zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen der Landwirtschaft sowie über die Steuern und die Sozialversicherung ihrer Beschäftigten (GBl. II Nr. 102 S. 797), 8. Verordnung vom 6. Januar 1966 über die Änderung gesetzlicher Bestimmungen für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt (GBl. II Nr. 8 S. 33), 9. Elfte Durchführungsbestimmung vom 26. März 1966 zum Gesetz zur Förderung des Handwerks (GBl. II Nr. 36 S. 229) in der Fassung der Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Aufhebung bzw. Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (GBl. II Nr. 102 S. 773), 10. § 24 der Verordnung vom 11. August 1966 über die Bildung und Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt Beschwerdeordnung (GBl. II Nr. 95 S. 599), 11. Zwölfte Durchführungsbestimmung vom 16. Mai 1968 zum Gesetz zur Förderung des Handwerks (GBl. II Nr. 54 S. 287), 12. Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft (GBl. II Nr. 102 S. 767; Ber. GBl. II 1971 Nr. 13 S. 91) in der Fassung der Verordnung vom 10. Februar 1971 über die Verbesserung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung und der Leistungen der Sozialversicherung bei Arbeitsunfähigkeit (GBl. II Nr. 17 S. 121), Erste Durchführungsbestimmung vom 29. Dezember 1970 zur Verordnung über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft (GBl. II 1971 Nr. 9 S. 61) in der Fassung der Verordnung vom 10. Februar 1971 über die Verbesserung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung und der Leistungen der Sozialversicherung bei Arbeitsunfähigkeit (GBl. II Nr. 17 S. 121), 13. Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Sozialpflichtversicherung der Inhaber privater Betriebe, der freiberuflich Tätigen und anderer selbständig Tätigen (GBl. II Nr. 102 S. 771) in der Fassung der Verordnung vom 10. Februar 1971 über die Verbesserung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung und der Leistungen der Sozialversicherung bei Arbeitsunfähigkeit (GBl. II Nr. 17 S. 121), Erste Durchführungsbestimmung vom 29. Dezember 1970 zur Verordnung über die Sozialpflichtversicherung der Inhaber privater Betriebe, der freiberuflich Tätigen und anderer selbständig Tätigen (GBl. II 1971 Nr. 9 S. 66) in der Fassung der Verordnung vom 10. Februar 1971 über die Verbesserung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung und der Leistungen der Sozialversicherung bei Arbeitsunfähigkeit (GBl. II Nr. 17 S. 121), 14. §§ 1 bis 5 und §§ 7 bis 10 der Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Aufhebung bzw. Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (GBl. II Nr. 102 S. 773). Berlin, den 16. Januar 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum Auskunft geben. Es geht darum, aussagefähige, ständige Informationen über die inhaltlichen Ergebnisse der Arbeit zu erarbeiten. Diese müssen eine bedeutende Rolle bei der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt den Verhafteten vorführen oder verlegen zu lassen. Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung von Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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