Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 136

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 136 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 136); 136 Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 6. Februar 1975 (5) Der ständige Stellvertreter des Ministers ist der Staatssekretär. Er hat im Falle der Verhinderung des Ministers die Befugnisse und Pflichten des Ministers wahrzunehmen. §12 (1) Das Ministerium ist zur Lösung seiner Aufgaben in Abteilungen gegliedert. Die Grobstruktur und der Stellenplan des Ministeriums werden vom Ministerrat bestätigt. (2) Der Minister legt die Verantwortung seiner Stellvertreter, die Aufgaben der Abteilungen, die Art und Weise des Zusammenwirkens der Abteilungen sowie die Verantwortung ihrer Leiter und Mitarbeiter in der Arbeitsordnung des Ministeriums sowie in Funktionsplänen fest. §13 (1) Das Ministerium ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Es hat seinen Sitz in Berlin, der Hauptstadt der DDR. (2) Das Ministerium wird im Rechtsverkehr durch den Minister vertreten. Der Staatssekretär, die Stellvertreter des Ministers und Leiter der Abteilungen sind berechtigt, das Ministerium im Rahmen ihres Aufgabenbereiches zu vertreten. (3) Mitarbeiter des Ministeriums oder andere Personen können im Rahmen der ihnen vom Minister schriftlich erteilten Vollmacht das Ministerium vertreten. §14 Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 9. Januar 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Dritte Verordnung* zur Änderung der Besoldungsverordnung vom 23. Januar 1975 Zur Änderung der Besoldungsverordnung vom 24. Januar 1962 (GBl. II Nr. 7 S. 49) wird folgendes verordnet: §1 (1) § 1 Abs. 1 der Verordnung erhält folgende Fassung: „(1) Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst leisten, erhalten Wehrsold.“ (2) Die Anlage zu § 1 Abs. 1 der Verordnung wird äußer Kraft gesetzt. §2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 23. Januar 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Fünfte Durchführungsbestimmung zur Jugendhilfeverordnung vom 13. Januar 1975 Auf Grund des § 67 der Jugendhilfeverordnung vom 3. März 1966 (GBl. II Nr. 34 S. 215) wird zur Durchführung des § 25 Ahs. 4 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes bestimmt: § 1 (1) Für Minderjährige, die sich in Durchführung von Maßnahmen der Organe der Jugendhilfe in einer anderen Familie als der ihrer Eltern befinden, kann zur Sicherung ihres notwendigen Unterhaltes und zur Befriedigung ihrer materiellen Bedürfnisse das Referat Jugendhilfe des Rates des Kreises (Stadtkreises, Stadtbezirkes) Pflegezuschüsse gewähren. (2) Die Pflegezuschüsse können laufend monatlich und bei besonderen Aufwendungen oder Anlässen auch einmalig gewährt werden. Ein Anspruch auf Zahlung von Zuschüssen besteht nicht. § 2 Die Höhe des Pflegezuschusses ist entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie, in der sich der Minderjährige befindet, und den tatsächlichen Bedürfnissen des Minderjährigen durch den Leiter des Referates Jugendhilfe festzulegen. § 3 (1) Regelmäßige Pflegezuschüsse können für Minderjährige bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Höhe von 170 M vom 13. Lebensjahr an bis zur Höhe von 210 M monatlich gezahlt werden. (2) Bei der Bemessung der Pflegezuschüsse sind anzurechnen: a) Unterhaltszahlungen der Eltern oder anderer unterhaltsverpflichteter Verwandter, Kinderzuschläge zur Rente, Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfe, staatliches Kindergeld und staatlicher Kinderzuschlag b) Halbwaisenrente c) Vollwaisenrente d) Lehrlingsentgelt während der gesamten Dauer des Lehrverhältnisses e) Stipendium in voller Höhe; in Höhe der Mindestrente*; in Höhe der Mindestrente**; in Höhe des Entgeltes im 1. Lehrhalbjahr; in Höhe des Grundstipendiums. § 4 Einmalige Pflegezuschüsse können gezahlt werden a) anläßlich der Inpflege-nahme eines elternlosen oder familiengelösten Kindes im Alter bis zu 3 Jahren, wenn dieses Kind aus einer Einrichtung des Gesundheitswesens in die Familie entlassen wird bis zur Höhe von 500 M; 2. VO vom 11. November 1965 (GBl. n Nr. 122 S. 821) gegenwärtig 100 M ** gegenwärtig 150 M;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung der untersteht dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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