Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 134

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 134 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 134); 134 Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 6. Februar 1975 samtgesellschaftlichen Erfordernissen und sichert die Koordinierung mit den anderen zentralen und den örtlichen Staatsorganen. Er gewährleistet die konsequente Verwirklichung des sozialistischen Rechts und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. (3) Der Minister erläßt im Rahmen seiner Zuständigkeit Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. Er regelt einzelne Aufgaben innerhalb seines Verantwortungsbereiches durch Verfügungen und Anweisungen. §3 (1) Der Minister ist dafür verantwortlich, daß der Reproduktionsprozeß im Industriebereich auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben und Planauflagen geplant und bilanziert wird. Er hat die exakte Organisation und Kontrolle der Plandurchführung zu sichern. (2) Der Minister gewährleistet, daß im Zusammenwirken mit der Staatlichen Plankommission, den anderen zentralen Staatsorganen und den Räten der Bezirke wissenschaftliche Prognosen und langfristige Pläne gemäß den Rechtsvorschriften sowie Fünfjahr- und Jahrespläne des Industriebereiches ausgearbeitet werden. Er ist verantwortlich für die Erarbeitung von Entwürfen für zentrale staatliche Bilanzen und für Bilanzen des Industriebereiches sowie für die Erfüllung der anderen ihm auf dem Gebiet der Bilanzierung übertragenen Aufgaben. Er gewährleistet die Einheit von materieller und finanzieller Planung sowie die dem Bedarf entsprechende Termin-, Sortiments- und Qualitätsplanung. (3) Der Minister sichert in Abstimmung mit den Räten der Bezirke die Aufnahme grundlegender Aufgaben zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen und des geistigkulturellen Lebens der Werktätigen, zu ihrer Aus- und Weiterbildung, zum rationellen Einsatz der Arbeitskräfte, zur territorialen Einordnung von Investitionen, zur Entwicklung der Infrastruktur, zur Rationalisierung im Territorium, zur Inanspruchnahme territorialer Ressourcen und zur Entwicklung der sozialistischen Landeskultur einschließlich des Umweltschutzes in die Pläne. §4 (1) Der Minister sichert die exakte Aufschlüsselung der Planauflagen und die Organisierung einer wirksamen Kontrolle der Plandurchführung insbesondere durch die komplexe Abrechnung und vorausschauende Einschätzung der Planerfüllung einschließlich der anteilmäßigen Erfüllung der Pläne, die Analyse der erreichten Ergebnisse und die Schaffung von Voraussetzungen für die Auswertung des sozialistischen Wettbewerbs. Er ist verantwortlich für die Kontrolle der Einhaltung der vorgegebenen Kennziffern und Normative, der Qualität und der Senkung der Kosten der Erzeugnisse und Leistungen, des Nutzeffektes der Investitionen, der Entwicklung der Arbeitsproduktivität und des Dürchschnittslohnes, des rationellen Einsatzes des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und wertet die Kontrollergebnisse der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorgane aus. Er entscheidet über den Einsatz der dem Verantwortungsbereich zur Verfügung stehenden Fonds und Reserven. (2) Der Minister fördert durch gezielte Anwendung der moralischen und materiellen Stimulierung die aktive Mitwirkung der Werktätigen des Industriebereiches an der Erfüllung der Pläne, im sozialistischen Wettbewerb und in der Neuererbewegung. Er sichert, daß gemeinsam mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft die Schwerpunkte des sozialistischen Wettbewerbs, der Betriebskollektivverträge und der planmäßigen Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Industriebereich erarbeitet werden. - §5 (1) Der Minister hat ausgehend von den Erfordernissen der sozialistischen Intensivierung' und Rationalisierung sowie einer hohen volkswirtschaftlichen Effektivität die wissen- schaftlich-technische Arbeit im Industriebereich zu leiten und zu planen sowie zu kontrollieren. Er sichert, daß zur Lösung der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts die Vorzüge des sozialistischen Wirtschaftssystems umfassend genutzt werden, der Plan Wissenschaft und Technik durchgesetzt wird und alle Voraussetzungen für die planmäßige Überleitung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion entsprechend den volkswirtschaftlichen Zielstellungen geschaffen werden. (2) Der Minister sichert die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zur Intensivierung der Reproduktionsprozesse durch die Festlegung' abrechenbarer Aufgaben für die Weiterentwicklung vorhandener und die Einführung neuer Technologien; die gezielte Verwirklichung der sozialistischen Rationalisierung; die Weiterentwicklung und effektive Anwendung neuer Werkstoffe einschließlich der Nutzung von Substitutionsmöglichkeiten ; die rationelle Anwendung von Energie und Rohstoffen; die Schaffung erforderlicher wissenschaftlich-technischer Voraussetzungen für die festgelegte Inbetriebnahme von neuen Kapazitäten der in Vorbereitung und Durchführung befindlichen Investitionsvorhaben sowie zur Weiterentwicklung und Erhöhung der Qualität der Konsumgüter. (3) Der Minister hat detailliert und kontrollfähig Aufgaben und Termine zur kontinuierlichen Überleitung für wichtige neu- bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse und technologische Verfahren festzulegen und deren Einhaltung zu gewährleisten. Er ist verantwortlich, daß bei Produktionseinstellungen bzw. -Verlagerungen die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Auswirkungen in den Zuliefer- und Abnehmerbereichen planmäßig in vollem Umfang abgesichert werden. §6 (1) Der Minister sichert die planmäßige Vorbereitung und Durchführung der Investitionen, insbesondere die Einhaltung bzw. Verkürzung der Bauzeiten, die Produktionswirksamkeit der Investitionen und die Erhöhung ihrer Effektivität. (2) Der Minister gewährleistet zur Sicherung einer hohen Materialökonomie die Ausarbeitung und Bestätigung exakter, den neuen Erkenntnissen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts entsprechender Materialverbrauchs- und Materialvorratsnormen im Industriebereich und auf ihrer Grundlage die rationelle Materialverwendung und den ökonomischen Materialeinsatz. Er hat für Forschung, Entwicklung, Konstruktion und Produktion konkrete Aufgaben zur Anwendung materialsparender Technologien und zur Senkung des spezifischen Energie- und Materialverbrauchs, besonders des Verbrauchs von Walzstahl, Buntmetall, Importrohstoffen und -materialien, sowie zur stärkeren Nutzung einheimischer Rohstoffe, zur Wiederverwendung von Roh- und Werkstoffen und zur sinnvollen Materialsubstitution festzulegen. §7 (1) Der Minister ist verantwortlich für die einheitliche Leitung und Planung der internationalen wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit. Dabei hat er die internationale Arbeitsteilung mit der UdSSR und den anderen sozialistischen Ländern mit einem hohen Nutzeffekt für den volkswirtsfchaftlichen Reproduktionsprozeß zu entwik-keln, die Verpflichtungen, die sich aus der sozialistischen ökonomischen Integration ergeben, zu realisieren und eine konstruktive Mitarbeit in den zwei- und mehrseitigen Organen der Mitgliedsländer des RGW zu sichern. Er hat die Erforder-nisse der internationalen Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und der Mitgliedschaft der DDR in den Organen der Vereinten Nationen und ihrer Spezialorganisationen zu berücksichtigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht verursachende beeinflussende Umstände und Bedingungen hervorzuheben und darzustellen, wie diese Situationen, Umstände und Bedingungen sich auf das Handeln des Täters auswirkten.

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