Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1975 Teil I (GBl. I Nr. 1-48, S. 1-776, 8.1.-30.12.1975)Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1975, Seite 773 (GBl. DDR I 1975, S. 773); ?Gesetzblatt Teil I Nr. 48 Ausgabetag: 30. Dezember 1975 773 (3) Die Deutsche Post kann Abonnements kuendigen, wenn ihr die fuer die Belieferung der Abonnenten der Deutschen Post und der Abonnenten der Wiederverkaeufer erforderliche Auflage des Presseerzeugnisses nicht mehr in voller Hoehe zur Verfuegung steht oder der Abonnent seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. (4) Kuendigungen beduerfen der Schriftform. Fuer Kuendigungen sollen die Vordrucke der Deutschen Post verwendet werden. Abschnitt IV Liefer- und Leistangsbedingungen der Deutschen Post beim Vertrieb im Einzelverkauf ?18 Angebotsstellen und Einzelverkaufssortiment (1) Der Einzelverkauf von Presseerzeugnissen erfolgt ueber Verkaufsstellen des Postzeitungsvertriebs, Schalter der Postaemter und Poststellen und andere Einrichtungen der Deutschen Post sowie ueber gewerbliche Wiederverkaeufer und Vertriebsmitarbeiter. (2) Die Titel der Presseerzeugnisse, die fuer den Einzelverkauf vorgesehen sind, enthaelt die Postzeitungsliste. (3) Die Verkaufsstellen des Postzeitungsvertriebs fuehren ein umfangreiches Sortiment, das den Beduerfnissen der Bevoelkerung nach Presseerzeugnissen und den in ihrem Versorgungsbereich zu loesenden politischen und kulturellen Aufgaben weitgehend Rechnung traegt. Alle anderen Angebotsstellen fuehren ein Teilsortiment. ? ?19 Einzelbesteilungen (1) Bestellungen zur Lieferung einzelner Exemplare (Ein- j zelbestellungen) nehmen die Postaemter, die Poststellen, die Werbeberater und die Verkaufsstellen des Postzeitungsvertriebs ungeachtet der Festlegung im ? 18 Abs. 2 grundsaetzlich fuer alle Presseerzeugnisse entgegen. Einzelbestellungen werden auch fuer bereits erschienene Nummern entgegengenommen, wenn der Erscheinungstermin nicht laenger als zwei Jahre zurueckliegt. Fuer solche Bestellungen fuehrt die Deutsche Post in vertretbarem Umfang eine Lagerhaltung durch. (2) Einzelbestellungen fuer Verkuendungs- und Mitteilungsblaetter zentraler staatlicher Organe werden nicht angenommen.* Fuer die Annahme von Einzelbestellungen fuer importierte Presseerzeugnisse gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen sind in der Postzeitungsliste enthalten. Im uebrigen finden fuer die Annahme von Einzelbestellungen die Bestimmungen des ? 13 Abs. 3 entsprechende Anwendung. (3) Fuer Einzelbestellungen sollen die Vordrucke der Deutschen Post verwendet werden. ( Abschnitt V Liefer- und Leistungsbedingungen der Deutschen Post fuer die Lieferung von Presseerzeugnissen an Wiederverkaeufer ?20 Grundsatz (1) Die Deutsche Post liefert Presseerzeugnisse fuer den Verkauf an Einzelhandelsverkaufsstellen anderer Handelsorgane, private Einzelhandelsbetriebe und aehnliche Einrichtungen (gewerbliche Wiederverkauf er) sowie an Vertriebsmitarbeiter (nichtgewerbliche Wiederverkaeufer). (2) Die Lieferung von Presseerzeugnissen an gewerbliche Wiederverkaeufer erfolgt auf der Grundlage von Verkaufs- Bestellungen sind an den Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Post-sdiliessfach 696, zu richten. Ausserdem besteht Kaufmoeglichkeit bei Selbstabholung und Barzahlung in der Buchhandlung fuer amtliche Dokumente, 108 Berlin, Nieustaedtische Kirchstr. 15. Stellenvertraegen. Der Verkaufsstellenvertrag gilt unbefristet, sofern nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart wird. Er kommt nach Zugang der Bestellung fuer Tageszeitungen und woechentlich oder haeufiger erscheinende Presseerzeugnisse zum Beginn der folgenden Woche und fuer die uebrigen Presseerzeugnisse zum Beginn des folgenden Monats zustande, sofern die Deutsche Post die Annahme der Bestellung nicht ausdruecklich ablehnt oder eine andere Regelung vereinbart wird, -und endet durch Kuendigung. Der Verkaufsstellenvertrag endet ohne Kuendigung, wenn das Presseerzeugnis nicht mehr erscheint. (3) Vertriebsmitarbeiter sind Buerger, die im Auftrag von gesellschaftlichen Organisationen, Betrieben und Einrichtungen oder im Auftrag der Deutschen Post (z. B. in Heimen und Internaten, auf Campingplaetzen, bei Veranstaltungen usw.) nebenberuflich Presseerzeugnisse verkaufen oder andere Teilaufgaben des Pressevertriebs wahrnehmen. Vertriebsmitarbeiter muessen mindestens von einem Presseerzeugnis 5 Stueck abnehmen oder mindestens einen durchschnittlichen Monats-umsatz von 50 M erreichen. ?21 Bestellung (1) Bestellungen von den Wiederverkaeufem sollen schriftlich erfolgen. Fuer die Bestellungen sollen die Vordrucke der Deutschen Post verwendet werden. (2) Bestellungen fuer Tageszeitungen und woechentlich oder haeufiger erscheinende Presseerzeugnisse muessen dem zustaendigen Postzeitungsvertrieb jeweils zum vereinbarten Bestelltermin (Bestelltag) fuer die folgende Woche zugehen. Fuer die uebrigen Presseerzeugnisse muessen Bestellungen dem zustaendigen Postzeitungsvertrieb bis zum 20. des Monats fuer den Folgemonat zugehen. Abweichende Regelungen koennen vereinbart werden. Fuer importierte Presseerzeugnisse gelten besondere Bestelltermine. Diese Bestelltermine sind in der Postzeitungsliste enthalten. (3) Fuer Presseerzeugnisse, die nur durch den Buchhandel verkauft werden, legt die Deutsche Post in Abstimmung mit den Verlagen eine Mindestbezugszeit fest. Die Angaben ueber die Mindestbezugszeit sind in der Postzeitungsliste enthalten. Fuer die Bestellung dieser Presseerzeugnisse finden die Bestimmungen der Absaetze! und 2 entsprechende Anwendung. (4) Die Deutsche Post kann die Annahme einer Bestellung ablehnen, wenn die fuer den Vertrieb zur Verfuegung stehende Auflage dea Presseerzeugnisses ausgeschoepft ist. (5) Fuer Veraenderungsbestellungen (Bedarfsaenderungen) finden die Bestimmungen der-Absaetze 1 bis 4 entsprechende Anwendung. (6) Fuer Einzelbestellungen finden die Bestimmungen des ? 19 entsprechende Anwendung. ?22 Lieferbedingungen (1) Leistungsort fuer die Lieferung von Presseerzeugnissen an gewerbliche Wiederverkaeufer ist die Einzelhandelsverkaufsstelle, sofern keine andere Regelung vereinbart wird. Der Leistungsort fuer die Lieferung der Presseerzeugnisse an die Vertriebsmitarbeiter ist zu vereinbaren. (2) Die Deutsche Post liefert die Presseerzeugnisse zu solchen Terminen an die Wiederverkaeufer, dass der Verkauf eines Presseerzeugnisses bei den Verkaufsstellen des Postzeitungsvertriebs und den Wiederverkaeufem innerhalb eines Versorgungsbereichs am gleichen Tag beginnen kann. (3) Die Deutsche Post kann die von den Wiederverkaeufem bestellte Stueckzahl anteilig kuerzen, wenn ihr die erforderliche Auflage des Presseerzeugnisses nicht in voller Hoehe zur Verfuegung steht. Bei wissenschaftlichen und Fachzeitschriften, die vom Wiederverkaeufer im Abonnement abgegeben werden, ist eine Kuerzung nur zulaessig, wenn die zur Verfuegung stehende;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchung shaft und ihres Vollzuges im Staatssicherheit belegt eindeutig, daß der Untersuchungshaftvollzug nicht nur eine Angelegenheit der Linie sondern nahezu aller Linien und Diensteinheiten hat das vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Staatsverbrechen auszuräumen in ihrer Wirksamkeit zu paralysieren, die Verantwortung derg, Organe für vorbeugende Aktivitäten zu unterstützen und zu festigen.

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