Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1975 Teil I (GBl. I Nr. 1-48, S. 1-776, 8.1.-30.12.1975)Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1975, Seite 206 (GBl. DDR I 1975, S. 206); ?206 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 5. Maerz 1975 ?8 Die Medaille wird auf der linken oberen Brustseite getragen. ?9 Im uebrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 ueber staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771) in der Fassung der Achten Verordnung vom 25. Mai 1963 (GBl. II Nr. 47 S. 325) und der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363) sowie der Beschluss vom 28. Januar 1974 zur Neuregelung der Vergabe materieller Mittel bei der Verleihung staatlicher Auszeichnungen - Auszug - (GBl. I Nr. 17 S. 173). Anlage 10 zu vorstehender Anordnung Ordnung ueber die Verleihung des Ehrentitels ?Verdienter Werktaetiger der Leicht-, Lebensmittelund Nahrungsgueterindustrie der Deutschen Demokratischen Republik? ?1 (1) Der Ehrentitel ?Verdienter Werktaetiger der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgueterindustrie der Deutschen Demokratischen Republik? (nachfolgend Ehrentitel genannt) ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete fuehrt den Ehrentitel ?Verdienter Werktaetiger der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgueterindustrie der Deutschen Demokratischen Republik?. ?2 Der Ehrentitel kann verliehen werden fuer hervorragende Leistungen bei der Loesung volkswirtschaftlicher Aufgaben der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgueterindustrie, fuer besondere Verdienste und Initiativen im sozialistischen Wettbewerb, fuer ausgezeichnete Leistungen auf wissenschaftlich-technischem Gebiet und bei der sozialistischen Rationalisierung, fuer die Entwicklung von bedarfsgerechten Erzeugnissen mit hoher Qualitaet zur Versorgung der Bevoelkerung und zur Steigerung des Exports sowie fuer langjaehrige vorbildliche Einsatzbereitschaft. ?3 (1) Der Ehrentitel wird an Einzelpersonen im Geltungsbereich des ? 5 Abs. 2 der Verordnung verliehen. (2) Der Ehrentitel kann nur einmal verliehen werden. ?4 (1) Vorschlagsberechtigt sind: die Generaldirektoren der VVB sowie die Leiter der den Ministerien fuer Leichtindustrie, fuer Glas- und Keramikindustrie, fuer Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie sowie fuer Land-, Forst- und Nahrungsgueterwirtschaft direkt unterstellten Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, der Minister fuer Handel und Versorgung, die Vorsitzenden der Raete der Bezirke, die Zentralvorstaende der Industriegewerkschaften Bau-Holz, Textil-Bekleidung-Leder, Druck und Papier sowie Chemie, Glas und Keramik und der Gewerkschaften Handel, Nahrung und Genuss sowie Land, Nahrungsgueter und Forst. (2) Die Vorschlaege haben in Uebereinstimmung mit den zustaendigen Gewerkschaftsleitungen zu erfolgen. (3) Die Vorschlaege sind mit Begruendung und Kurzbiographie bei den im Abs. 5 genannten Ministerien bis zum 15. Juli jeden Jahres einzureichen. Der Minister fuer Handel und Versorgung reicht seine Vorschlaege einschliesslich der des Ver- bandes der Konsumgenossenschaften der DDR beim Ministerium fuer Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie bzw. beim Ministerium fuer Leichtindustrie ein. (4) Die Auszeichnungsausschuesse der im Abs. 5 genannten Ministerien pruefen, ob die Voraussetzungen fuer die Verleihung des Ehrentitels gegeben sind. (5) Die Bestaetigung der Vorschlaege erfolgt im Einvernehmen mit den zustaendigen Zentralvorstaenden der Industrie-gewerkschaften/Gewerkschaften durch die Minister fuer Leichtindustrie, fuer Glas- und Keramikindustrie, fuer Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie und fuer Land-, Forst-und Nahrungsgueterwirtschaft. ?5 (1) Die Verleihung des Ehrentitels erfolgt durch die im ? 4 Abs. 5 genannten Minister anlaesslich des ?Tages der Werktaetigen der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgueterindustrie?. (2) Es koennen jaehrlich bis zu 100 Ehrentitel verliehen werden. (3) Bei den im ? 4 Abs. 5 genannten Ministerien wird ein Nachweis ueber die mit dem Ehrentitel Ausgezeichneten gefuehrt. ?6 (1) Zum Ehrentitel gehoeren eine Medaille, eine Urkunde und eine Praemie in Hoehe von 5 000 M. (2) Die finanziellen Mittel sind von den im ? 4 Abs. 5 genannten Ministerien anteilig zu planen. ?7 (1) Die Medaille ist rund, Bronze vergoldet und hat einen Durchmesser von 30 mm. Auf der Vorderseite ist symbolisch ein Industriebetrieb, umrahmt von zwei Aehren im oberen und der Haelfte eines Zahnkranzes im unteren Teil, dargestellt. Auf der Rueckseite befinden sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik und die Inschrift ?Verdienter Werktaetiger der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgueterindustrie?. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen, mit rosa Band bezogenen Spange getragen. In das Band sind zwei gruene Streifen eingewebt. (3) Die Interimsspange entspricht der Medaillenspange. ?8 Die Medaille wird auf der linken oberen Brustseite getragen. ?9 Im uebrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 ueber staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771) in der Fassung der Achten Verordnung vom 25. Mai 1963 (GBl. II Nr. 47 S. 325) und der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363) sowie der Beschluss vom 28. Januar 1974 zur Neuregelung der Vergabe materieller Mittel bei der Verleihung staatlicher Auszeichnungen Auszug (GBl. I Nr. 17 S. 173). Anlage 11 zu vorstehender Anordnung Ordnung ueber die Verleihung der ?Medaille fuer hervorragende Leistungen in der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgueterindustrie der Deutschen Demokratischen Republik? ?1 (1) Die ?Medaille fuer hervorragende Leistungen in der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgueterindustrie der Deut-;
Dokument Seite 206 Dokument Seite 206

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit durch keinerlei Störungen beeinträchtigen können, Die sichere Verwahrung Inhaftierter hat zugleich zu garantieren, daß die Maßnahmen der Linie zur Bearbeitung der Strafverfähren optimale Unterstützung erfahren, die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X