Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1975 Teil I (GBl. I Nr. 1-48, S. 1-776, 8.1.-30.12.1975)Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1975, Seite 171 (GBl. DDR I 1975, S. 171); ?Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 11. Februar 1975 171 Anordnung ueber Revisionsberechtigte fuer ueberwachungspflichtige Anlagen vom 14. Januar 1975 Zur Verwirklichung des ? 10 der Ersten Durchfuehrungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Ueberwachungspflichtige Anlagen (GBl. I Nr. 59 S. 556) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zustaendigen zentralen staatlichen Organe und in Uebereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: ?1 Geltungsbereich Diese Anordnung regelt die Voraussetzung fuer die Qualifizierung, die Zulassung und den Einsatz fuer die auf der Grundlage von Rechtsvorschriften fuer ueberwachungspflichtige Anlagen von der Technischen Ueberwachung der DDR zuzulassenden Revisionsberechtigten. ?2 Grundsaetze (1) Werktaetige, denen Revisionen an ueberwachungspflichtigen Anlagen uebertragen werden sollen, beduerfen einer speziellen Qualifizierung sowie einer Zulassung durch die Technische Ueberwachung der DDR, sofern das in Rechtsvorschriften fuer ueberwachungspflichtige Anlagen gefordert ist. (2) Die Leiter von Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen und die Vorstaende von Genossenschaften (im folgenden Leiter von Betrieben genannt) haben die zur Durchfuehrung von Revisionen erforderlichen personellen Voraussetzungen zu schaffen. Sie sind fuer den Einsatz von Revisionsberechtigten verantwortlich. (3) Die Taetigkeit des Revisionsberechtigten dient der Unterstuetzung des Leiters des Betriebes zur Wahrnehmung seiner Verantwortung auf dem Gebiet des Arbeits- und Havarieschutzes bei ueberwachungspflichtigen Anlagen. ?3 Teilnahme an Lehrgaengen (1) Die Delegierung von Werktaetigen an eine Bildungseinrichtung zur Teilnahme an Lehrgaengen fuer Revisionsberechtigte hat durch die Leiter von Betrieben gemaess der Anlage 1 zu erfolgen. (2) Die zu qualifizierenden Werktaetigen gemaess Abs. 1 muessen folgende Bedingungen erfuellen: Vollendung des 18. Lebensjahres, eine mindestens einjaehrige Taetigkeit als Facharbeiter auf dem Gebiet, fuer das der Einsatz als Revisionsberechtigter erfolgen soll, sofern in Rechtsvorschriften oder betrieblichen Bestimmungen keine hoeheren Anforderungen gestellt werden. ?4 Qualifizierung von Revisionsberechtigten (1) Die Qualifizierung erfolgt auf der Grundlage der vom Direktor der Technischen Ueberwachung der DDR bestaetigten Programme unter Beruecksichtigung spezieller Rechtsvorschriften, Pruefrichtlinien und Verfahren. (2) Die Qualifizierung ist an Bildungseinrichtungen der Betriebe, wirtschaftsleitenden Organe und staatlichen Organe durchzufuehren und kann durch die Organe der Kammer der Technik organisiert werden. (3) Mit der Durchfuehrung der Qualifizierung sind politisch und fachlich befaehigte Kader der Betriebe sowie Lehrkraefte von Hoch- und Fachschulen zu beauftragen. Anforderungen zur Mitwirkung von Inspektoren der Technischen Ueberwachung der DDR bei der Qualifizierung von Revisionsberechtigten sind an den Leiter der territorial zustaendigen Inspektion zu richten. (4) Zum Abschluss der Qualifizierung ist die Faehigkeit der Anwendung der erworbenen Kenntnisse in Form eines Pruefungsgespraeches nachzuweisen. (5) Der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierung als Revisionsberechtigter fuer ueberwachungspflichtige Anlagen ist auf einem Zeugnis zu bestaetigen. ?5 Zulassung von Revisionsberechtigten (1) Voraussetzung fuer die Zulassung von Revisionsberechtigten ist eine abgeschlossene Qualifizierung gemaess ? 4 Abs. 5. Abweichend hiervon kann der Leiter der territorial zustaendigen Inspektion der Technischen Ueberwachung der DDR auf Antrag des Betriebes Werktaetige ohne abgeschlossene Qualifizierung als Revisionsberechtigte zulassen, sofern entsprechende Kenntnisse nachweislich vorhanden sind. (2) Die Zulassung von Revisionsberechtigten erfolgt durch die fuer den Betrieb zustaendige Inspektion der Technischen Ueberwachung der DDR. (3) Die Zulassung ist betriebsgebunden. Sie wird mit Formblatt gemaess der Anlage 2 erteilt. Sollten Revisionsberechtigte in anderen Betrieben taetig werden, so ist nach ? 10 der Ersten Durchfuehrungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Ueberwachungspflichtige Anlagen zu verfahren. (4) Die Zulassung kann von der zustaendigen Inspektion der Technischen Ueberwachung der DDR entzogen werden, wenn Revisionen nicht fachgerecht durchgefuehrt oder entsprechende Rechtsvorschriften verletzt wurden. ?6 Einsatz von Revisionsberechtigten (1) Die Leiter von Betrieben haben zu gewaehrleisten, dass die Revisionsberechtigten die gesundheitliche Eignung entsprechend den Rechtsvorschriften ueber die aerztlichen Einstel-lungs- und Ueberwachungsuntersuchungen aufweisen, die fuer die Ausuebung der Revisionstaetigkeit erforderlich ist. (2) Die Leiter von Betrieben, die Revisionsberechtigte beschaeftigen, haben zu gewaehrleisten, dass diese nur entsprechend dem in der Zulassung festgelegten Revisionsumfang eingesetzt werden. Die Voraussetzungen fuer die fachgemaesse Durchfuehrung muessen gegeben sein. Dazu gehoeren insbesondere: Mess- und Pruefmittel, Arbeitsschutz- sowie Brandschutzanordnungen, Standards u. a. fachbezogene Rechtsvorschriften, Bedienungs-, Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften, Arbeitsschutzinstruktionen. (3) Die Leiter von Betrieben sind verpflichtet, die zur Durchfuehrung von Revisionen notwendigen Arbeitskraefte und Hilfsmittel zur Verfuegung zu stellen. (4) Die Leiter von Betrieben haben die staendige Weiterbildung der Revisionsberechtigten durch Delegierung zu Schulungen, Erfahrungsaustauschen sowie durch Unterweisungen und die Bereitstellung von Informationen zu sichern. (5) Die Leiter von Betrieben sind verpflichtet, Revisionsberechtigten die Revision von ueberwaechungspflichtigen Anlagen zu untersagen, wenn ihre Kenntnisse, ihre koerperliche;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der in ihrem jeweils erreichten Entwicklungsstand. Aus der Präambel zum Gesetz geht jedoch auch hervor, daß die aktive Unterstützung der sozialistischen Entwicklung in der Bestandteil der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und ihren Bürgern durch Wiedergutmachung und Bewährung sowie auf die Überwindung des durch die hervorgerufenen Schadens oder Gefahrenzustandes oder auf die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes gerichtet. verdienen in der politisch-operativen Arbeit angewandt werden. Entscheidungen in der politisch-operativen Arbeit, beispielsweise auch solche, die für die betroffenen Menschen einschneidende Veränderungen in ihrem Leben zur Folge haben, sollten grundsätzlich auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin. In Zeit setzen wir den bewährten Kurs des Parteitages für Frieden und Sozialismus erfolgreich fort, Aus der Diskussionsrede auf der Tagung des der Partei , Neues Deutschland., Sowjetunion verfolgt konsequent den Leninschen Kurs des Friedens, Rede auf dem April-Plenum des der Partei , Neues Deutschland.

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