Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 83

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 83 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 83); Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 26. Februar, 1974 83 Anordnung über die Föiderung von Jugendveranstaltungen vom 29. Januar 1974 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Präsidenten des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR sowie dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für die Durchführung von Jugendveranstaltungen in den Gaststätten und Hotels, Kultur- und Klubhäusern, Betriebsgaststätten (im folgenden gastronomische Einrichtungen genannt) der volkseigenen Betriebe, Konsumgenossenschaften und konsumgenossenschaftlichen Produktionsbetriebe (im folgenden Betriebe genannt) sowie der privaten Einzelhändler, die mit einem volkseigenen Betrieb des Einzelhandels (HO) oder einer Konsumgenossenschaft einen Kommissionshandelsvertrag abgeschlossen haben. §2 Grundsätze (1) In Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED und des 9. Parlaments der FDJ sind die Leistungen der gastronomischen Einrichtungen stärker auf die Forderung und Entwicklung sozialistischer Lebensgewohnheiten und einer sinnvollen Freizeitgestaltung der Jugend zu richten. (2) Die Leiter der im § 1 genannten Betriebe haben zu sichern, daß die Leiter der gastronomischen Einrichtungen kontinuierlich Jugendveranstaltungen, die den Forderungen des Abs. 1 gerecht werden, mit einem hohen Niveau durchführen und sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Durchführung differenzierter Veranstaltungen in unterschiedlichen Formen, die den Bedürfnissen Jugendlicher nach Tanz, Unterhaltung und Geselligkeit aui sozialistische Weise gerecht werden, Sicherung einer dem Charakter der Veranstaltung entsprechenden Raumgestaltung und sozialistischen Grundsätzen entsprechender Tanzmusik, auch bei Nutzung technischer Tonträger, Plattenspieler, Diskotheken u. a., Entwicklung und Durchsetzung von Sortimenten, die dem Charakter der Veranstaltung entsprechen, auf eine gesunde Ernährung und ein alkoholfreies bzw. alkoholarmes Angebot orientieren, Einbeziehung Jugendlicher in die Organisierung und Durchführung von Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Leitungen der FDJ und den Gewerkschaftsleitungen der Betriebe. §3 Ökonomische Regelung bei der Durchführung von Jugendtanzveranstaltungen 1 2 (1) Die Betriebe erhalten für die Durchführung von Jugendtanzveranstaltungen eine finanzielle Stützung aus dem Staatshaushalt in Form eines Handelsspannenausgleichs (im folgenden Ausgleich genannt) in den Preisstufen I bis III in Höhe von 30 %, Preisstufen IV und höher in Höhe von 35 %. (2) Der Ausgleich wird gewährt, wenn die Jugendtanzveranstaltung jugendspezifischen Charakter trägt, ein gutes gastronomisches sowie kulturelles Niveau gewährleistet ist, ' den jugendspezifischen Charakter und das gute Niveau die zuständige FDJ-Leitung (Stadt-, Orts- bzw. Kreisleitung), der Rat der Stadt bzw. Gemeinde schriftlich bestätigen (die Bestätigung ist grundsätzlich vor Durchführung der Jugendtanzveranstaltung einzuholen), der erzielte Umsatz je Stuhl in den Preisstufen I bis III weniger als 10, M, Preisstufen IV und höher weniger als 12, M beträgt (anzuerkennender Höchstumsatz). (3) Der Ausgleich ist zu berechnen bei einem effektiven Umsatz je Stuhl bis zu 5, M (Preisstufen I bis III) bzw. 6, M (Preisstufen IV und höher), ohne Berücksichtigung des erzielten Umsatzes auf einen Betrag von 5, M bzw. 6, M je Stuhl, effektiven Umsatz über 5, M bzw. 6, M je-Stuhl auf den Differenzbetrag zwischen dem erzielten Umsatz und dem anzuerkennenden Höchstumsatz von 10, M bzw. 12, M je Stuhl, bezogen auf die Stuhlkapazität des jeweiligen Veranstaltungs-raumes (Berechnungsbeispiele siehe Anlage). (4) Für Gaststätten privater Einzelhändler mit Kommissionshandelsvertrag ist der Ausgleich nach den gleichen Grundsätzen zu berechnen und auf diesen Ausgleich die vereinbarte Provision zu zahlen. Diese ist wie folgt zu errechnen: Ausgleich X vertraglich vereinbarte Provision 100 Der dem Betrieb verbleibende Teil des Ausgleichs geht bei diesem in das Ergebnis aus Kommissionshandelstätigkeit ein. (5) Den Beschäftigten der gastronomischen Einrichtungen ist auf die der Berechnung des Ausgleichs zugrunde liegenden Beträge der entsprechende Provisionslohnsatz bzw. tariflich festgelegte Prämienzeitlohn (Umsatzprämie) zu zahlen. Diese Beträge sind als Umsatz bei der Ermittlung des Provisionslohnes bzw. Prämienzeitlohnes der tatsächlichen Umsatzleistung des Beschäftigten am Monatsende zuzurechnen. §4 Erfassung und Abrechnung (1) Der Leiter der gastronomischen Einrichtung erfaßt den bei der Jugendtanzveranstaltung erzielten Umsatz und nimmt nach den Grundsätzen des § 3 Abs. 3 die Berechnung des Ausgleichs vor. Die Berechnungsunterlage ist zusammen mit der schriftlichen Bestätigung gemäß § 3 Abs. 2 innerhalb von 3 Tagen nach Durchführung der Jugendtanzveranstaltung dem Leiter des Betriebes vorzulegen. (2) Der Leiter des Betriebes hat zu sichern, daß die eingereichten Berechnungsunterlagen überprüft werden. Sie verbleiben im Betrieb. (3) Die volkseigenen Betriebe des Einzelhandels (HO) bzw. die Konsumgenossenschaften fordern bis zum 10. Kalendertag des 1. Monats im Quartal die Ausgleichsbeträge für das vorangegangene Quartal beim übergeordneten wirtschaftsleitenden Organ an. Das wirtschaftsleitende Organ hat diese bis zum 20. Kalendertag des 1. Monats im Quartal aus dem Gewinnfonds zu erstatten. (4) Die Ausgleichsbeträge sind von den wirtschaftsleitenden Organen zu verrechnen* Die Verrechnung ist von den volkseigenen Betrieben im Formblatt S 063 über die Abrechnung der Eigenerwirtschaftung der Mittel, Abschnitt F Zeile 13 „Mit der Nettogewinnabführung zu verrechnende Beträge“, Spalte 02; von den Konsumgenossenschaften und konsumgenossenschaftlichen Produktionsbetrieben im Formblatt 71-3 über die Abrechnung der Fonds- und Nettogewinnabgabe ziif. 3.5. „Ausgleichsbeträge für J ugendtanzveranstaltungen“ auszuweisen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht festgestellt und bewiesen werden. Dazu gehört daß die erforderlichen Uberprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen, bei denen wir die Unterstützung anderer operativer Diensteinheiten in Anspruch nehmen müssen, rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der zukünftigen Aufgabe Neues Deutschland. Tschernenko, Rede des Gene ralsek des der Partei auf der Plenartagung des der Partei im, Neues Deutschland.

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