Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 74

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 74 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 74); 74 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 20. Februar 1974 (2) Die Medaille kann ferner verliehen werden an hervorragend arbeitende Vorsitzende und Mitglieder der Eltemvertretungen an allen Bildungseinrichtungen sowie an Eltembeiräte und Klasseneltemaktive, andere Einzelpersonen und Kollektive aus 'Betrieben, Institutionen, kulturell-künstlerischen Einrichtungen, staatlichen Organen, Parteien und Massenorganisationen, Lehrkräfte mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung an den Ingenieur- und Fachschulen sowie den Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten, die sich im Sinne des § 2 besondere Verdienste in der Bil-dungs- und Erziehungsarbeit erworben haben. (3) Die Medaille kann mehrmals verliehen werden. §4 (1) Vorschlagsberechtigt sind: die Minister und die Leiter der anderen zentralen staatlichen Organe, die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise, die Bezirks- und Kreisschulräte, die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke und Kreise, die Generaldirektoren der WB und Kombinate, die Direktoren und Leiter der Betriebe, die Leiter der Einrichtungen, die dem Ministerium für Volksbildung, dem Staatssekretariat für Berufsbildung und anderen zentralen staatlichen Organen direkt unterstehen, die Leitungen der Parteien und Massenorganisationen. (2) Alle Vorschläge für Einzelpersonen und Kollektive aus den Bezirken sind unabhängig von ihrer Unterstellung dem Rat des Bezirkes, Abteilung Volksbildung, zur Entscheidung einzureichen. (3) Die Vorschläge aus zentralen staatlichen Organen sowie diesen direkt unterstellten Einrichtungen und die Vorschläge aus zentralen Leitungen der Parteien und Massenorganisationen sind dem Minister für Volksbildung zur Entscheidung einzureichen. (4) Ausgenommen von den Festlegungen in den Absätzen 2 und 3 sind die Vorschläge aus dem Bereich der Berufsbildung. Den Verfahrensweg hierzu legt der Staatssekretär für Berufsbildung auf der Grundlage dieser Ordnung fest. §5 Die Verleihung der Medaille erfolgt in der Regel zum „Tag des Lehrers“, dem 12. Juni, und zu den Wahlen der Eltemvertretungen. Die Vorschläge sind spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Auszeichnung einzureichen. Sie müssen enthalten: den Antrag des Vorschlagsberechtigten, eine ausführliche Begründung, die Stellungnahme der zuständigen Organe der Gewerkschaft, eine Kurzbiographie (Personalkarte A). §6 (1) Die Verleihung der Medaille an Einzelpersonen und Kollektive aus zentralen staatlichen Organen sowie diesen direkt unterstellten Einrichtungen und aus zentralen Leitungen der Parteien und Massenorganisationen erfolgt durch den Minister für Volksbildung. (2) 'Die Verleihung der Medaille an Einzelpersonen und Kollektive erfolgt in den Bezirken durch den Vorsitzenden des Rates des Bezirkes. (3) Die Verleihung der Medaille an Einzelpersonen und Kollektive erfolgt im Bereich der Berufsbildung durch den Staatssekretär für Berufsbildung. §7 (1) Einzelpersonen erhalten eine Urkunde und eine Prämie in Höhe von 500 M für die Medaille in Bronze, 750 M für die Medaille in Silber, 1 000 M für die Medaille in Gold. (2) Bei der Auszeichnung von Kollektiven, die alle Pädagogen einer Schule oder Einrichtung umfassen, sowie bei der Auszeichnung von Eltembeiräten und anderen Kollektiven mit mehr als 20 Mitgliedern erhält das Kollektiv eine Medaille, eine Urkunde und eine Prämie. (3) Bei der Auszeichnung von Kollektiven bis zu 20 Personen erhält jedes Mitglied eine Medaille, eine Urkunde und eine Prämie. (4) Die Höhe der Prämie für Kollektive darf 2 000 M für die Auszeichnung mit der Medaille in Bronze, 3 000 M für die Auszeichnung mit der Medaille in Silber, 4 000 M für die Auszeichnung mit der Medaille in Gold nicht überschreiten. Die anteilige Prämiensumme von Kollek-tivmitgliedem darf nicht höher sein als die Prämiensumme für Einzelauszeichnungen. §8 (1) Es können jährlich ausgezeichnet werden: 650 Einzelpersonen, darunter Vorsitzende und Mitglieder der Eltemvertretungen, davon 475 mit der Medaille in Bronze, 110 mit der Medaille in Silber, 65 mit der Medaille in Gold, 265 Kollektive, darunter Eltembeiräte und Klasseneltemaktive, davon 155 mit der Medaille in Bronze, 85 mit der Medaille in Silber, 25 mit der Medaille in Gold. (2) Die Aufschlüsselung auf die zentralen staatlichen Organe und die Räte der Bezirke und für zentrale Auszeichnungen erfolgt jährlich durch den Minister für Volksbildung bzw. den Staatssekretär für Berufsbildung. §9 (1) Die Medaille ist rund, aus Bronze, Bronze versilbert, Bronze vergoldet und hat einen Durchmesser von 30 mm. Auf der Vorderseite befindet sich das Porträt Dr. Theodor Neu-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren die Anwendung rechtlicher Bestimmungen außerhalb des Strafverfahrens zur Aufdeckung, Aufklärung und wirksamen Verhinderung feindlicher Tätigkeit bereits in einem frühen Stadium. In der Linie Untersuchung Staatssicherheit als durchzuführenden Maßnahmen müssen für das polizeiliche Handeln typisch sein und den Gepflogenheiten der täglichen Aufgabenerfüllung durch die tsprechen. Ein Handeln als erfordert, daß alle von den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der Reaktion zu schützen, die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, ihre territoriale Integrität, die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen und ihrer staatlichen Sicherheit zu gewährleisten.

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