Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 69 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 69); Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 11. Februar 1974 69 (3) Die zulässige Deckenbelastung, Belastung von Regalböden sowie die Schütthöhe von losen Gütern ist durch Beschriftung an gut sichtbarer Stelle anzubringen. (4) Lagerregale sind standfest und griffsicher aufzustellen. Zur Bedienung der Regale müssen arbeitssichere Arbeitsmittel, z. B. Leitern in entsprechender Höhe oder Regalbedienungsgeräte, vorhanden sein. (5) Zur Lärmminderung und Erleichterung des Transportes sind gummibereifte Transportwagen und -geräte einzusetzen. (6) Für die im technologischen Ablauf notwendigen Transportwagen und -geräte sind Abstellflächen einzurichten. §13 Leicht brennbare und gesundheitsschädigende Waren (1) Der Verkauf und die Lagerung von pyrotechnischen Erzeugnissen in den Verkaufsstellen regelt sich nach den Bestimmungen des § 12 Absätze 2 und 3 der Anordnung Nr. 2 vom 11. November 1966 zum Sprengmittelgesetz (GBl. II Nr. 137 S. 868). (2) Zellhomerzeugnisse dürfen innerhalb der Verkaufsraumfläche nur bis zu einem Tagesbedarf vorhanden sein. (3) In den Verkaufsstellen mit mehr als 1 000 m2 Verkaufsraumfläche dürfen leicht brennbare Waren nicht an Hauptverkehrswegen angeordnet werden. (4) Die Lagerung von geruchsirttensiven oder gesundheitsschädigenden Waren darf nur in ständig zwangsbelüfteten Lagern erfolgen. (5) Der Verkauf leicht brennbarer Schaumstofferzeugnisse, wie z. B. Schaumpolystyrol, hat so zu erfolgen, daß die Art der Aufbewahrung in den Verkaufsstellen nicht zur Gefährdung der Kunden, des Verkaufspersonals sowie der Verkaufsstellen führen kann. Durch den Leiter des Betriebes ist festzulegen, welche Mengen dieser Stoffe (maximal ein Tagesbedarf) innerhalb der Verkaufsraumflächen aufbewahrt werden dürfen. Ist die Möglichkeit eines Musterverkaufs gegeben, sollte dieser durchgeführt werden. Für die Lagerung, Aufbewahrung und den Umgang mit Schaumstofferzeugnissen ist durch den Leiter des Betriebes eine Arbeitsschutz- und Brandschutzinstruktion zu erlassen. (6) Die Lagerung von leicht brennbaren Waren darf nur in gesonderten durch Brandschutzkonstruktionen gemäß TGL 10 685 Blatt 3 „Bautechnischer Brandschutz“ abgetrennten Räumen unter Einhaltung bestehender spezieller Vorschriften erfolgen. Der Verkauf ist nur in handelsüblicher, unzerbrechlicher Verpackung gestattet. (7) Spraydosen aus zerbrechlichem Material und Zündhölzer sind nur in individueller Bedienungsform zu handeln. Der , Verkauf an Kinder ist untersagt. Spraydosen dürfen nicht einer Erwärmung über 50 °C ausgesetzt werden. Zu Heizkörpern und anderen Wärmequellen ist ein Mindestabstand von 0,75 m einzuhalten. 8 (8) Leicht brennbare Waren im Sinne dieser Arbeitsschutz-und BrandschutzanOrdnung sind aus bzw. unter Verwendung von leicht entzündlichen Stoffen hergestellte Erzeugnisse (z. B. pyrotechnische, Zellhom-, Plast- oder andere chemische Erzeugnisse, brennbare Flüssigkeit usw.). §14 Schneid- und Schweißarbeiten (1) Für die Durchführung von Schneid- und Schweißarbeiten gelten die Bestimmungen der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 615/1 vom 15. April 1967 Schweißen, Schneiden und ähnliche Verfahren (GBl. II Nr. 35 S. 213; Ber. Nr. 122 S. 875). (2) Vor Beginn der Arbeit ist vom Leiter der Verkaufsstelle der Schweißerlaubnisschein einzuholen, in dem die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen festzulegen sind. (3) Schweiß- und Schneidarbeiten in Verkaufsräumen sind nur außerhalb der Ladenöffnungszeiten zulässig. Müssen in dringenden Fällen Schweißarbeiten während der Ladenöffnungszeit durchgeführt werden oder können brennbare Materialien nicht im Umkreis von 5 m entfernt werden, sind Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die jede Gefährdung ausschließen §15 Feuerlöschgeräte und -einrichtungen sowie Fcuermelde-und Alarmeinrichtungen (1) Die Verkaufsstellen sind mit Kleinlöschgeräten auszustatten. (2) Feuerlöschgeräte und -einrichtungen sowie Alarm- und Meldeanlagen müssen mit rotem Farbanstrich gekennzeichnet, jederzeit zugänglich und einsatzbereit sein (3) Feuerlöscheinrichtungen dürfen durch die Bauweise, Einrichtung und Ausstattung der Verkaufsstelle in ihrer Bedienung und Funktion nicht beeinträchtigt werden. § 16 Übergangsregelung (1) Innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung ist vom Betriebsleiter zu prüfen, welche Abweichungen hinsichtlich der Ausführung der Verkaufsstelle von der TGL 10 732 Blatt 1 bzw. Blatt 2 vorliegen und ob die Belassung des Zustandes eine Gefahr für Personen oder/und Sachwerte darstellt. Im letzteren Falle ist mit der zuständigen Arbeitsschutzinspektion festzulegen, welche Änderungen in welcher Frist durchzuführen sind. (2) Die im § 11 Absätze 10 und 13 sowie im § 12 Abs. 5 gestellten Forderungen sind in bestehenden Verkaufsstellen unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten dieser Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung, zu erfüllen. §17 Brandschutz Der § 4 Absätze 2, 3 und 7, § 6 Absätze 1 und 2, § 8 Absätze 3, 5 und 6, § 9 Absätze 1 und 3, § 10 Absätze 1, 2 und 4, § 11 Absätze 1 bis 7 und 10 bis 13, § 12 Absätze 1 und 2 sowie die §§ 13 bis 15 enthalten Forderungen des Brandschutzes. § 18 Inkrafttreten (1) Diese Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig ist die Brandschutzanordnung Nr. 9 vom 26. Januar 1963 Verkaufsstätten, Warenhäuser und Messehallen (GBl. II Nr. 13 S. 79) in der Fassung der Brandschutzanordnung Nr. 9/1 vom 20. Juli 1965 (GBl. II Nr. 81 S. 617) im Geltungsbereich dieser Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung nicht mehr anzuwenden. (3) Bestehende Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnungen, Arbeitsschutzanordnungen und staatliche Standards, die sich auf die Tätigkeit in Verkaufsstellen beziehen, werden von dieser Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung nicht berührt und behalten ihre Gültigkeit. Berlin, den 27. Dezember 1973 Der Minister für Handel und Versorgung I. V.: Meyer Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der politischoperativen Arbeit wurde vom Leiter entschieden, einen hauptamtlichen zu schaffen. Für seine Auswahl und für seinen Einsatz wurde vom Leiter festgelegt: Der muß in der Lage sein, das Anwerbungsgespräch logisch und überzeugend aufzubauen, dem Kandidaten die Notwendigkeit der Zusammenarbeit aufzuzeigen und ihn für die Arbeit zur Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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