Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 63

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 63 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 63); Gesetzblatt. Teil I Nr. ö Ausgabetag: 4. Februar 1974 03 §9 (1) Die Vergabe von wissenschaftlichen und Wissenschaft.-lieh-teehnischen Ergebnissen der Fachschule zur Nutzung erfolgt: nach den geltenden R edits Vorschriften*. (2) Für Aufgaben gemäß § 1 Abs. 1 Buchst, b Ist die Nutzungsanordnung* nicht anzuwenden. Die Weitergabe der Forschungsergebnisse erfolgt ohne Beredinung eines Nut-zungsentgelts. (8) Die Erlöse aus Nutzungsentgelten sind hi Höhe von 90% nn die Finanzierungsduelle zurückzuführen, aus der die Erarbeitung des Ergebnisses finanziert worden ist, ' 10% dem einheitlichen Prämien-, Kultur- und Sozialfonds der Fachschule zuzuführen. 8 10 Die Berichterstattung über die Durchführung der For-schungsaufgnben an den Fachschulen erfolgt gemäß § tö Abs. 1 der FVO. Eine staatliche Berlditerstattung Wissenschaft und Technik der Fachschulen erfolgt nur, soweit Leistungen des Staatsplanes Wissenschaft und Technik zu erbringen sind. §11 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung ln ' Kraft. (2) Die Letter der staatlichen Organe, denen Fachschulen unterstehen, können in Durchsetzung dieser Anordnung nach Abstimmung mit dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen spezifische Regelungen für ihren Bereidi erlassen. Berlin, den 21, Dezember 1973 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme Zur zeit gilt die Anordnung vom 4. November 1871 Uber die entgeltliche Nutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse Innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik - Nutzungsanordnung -(CtBl. II Nr. TO S. 641). Anordnung über die Bestätigung des Musterstatutes der Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik , und des Statutes des Verbandes der Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik . vom 16. Januar 1974 81 Die auf dein Verbandstag des Genossenschaftsverbandes der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik beschlossene Umbenennung der Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe in Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik sowie des Genossenschaftsverbandes der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik in Verband der Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik wird bestätigt. 82 Die Anordnung vom 9. Februar 1970 über die Bestätigung des Musterstatutes der Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe und des Statutes des Genossenschaftsverbandes der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. H Nr. 19 S. 143) und die Anordnung vom 24. Juni 1970 über die Geschäftsbedingungen der Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GDI. H Nr. (5t S. 451) behalten ihre Gültigkeit hei gleichzeitiger Änderung der Bezeichnung entsprechend gl, 8 3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 10. Januar 1974 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Ser Ick Vizepräsident * * * § ** Anordnung Nr. 2* über die Einführung und Anwendung einheitlicher datenverarbeitungsgerechter Primärdoku mente vom 22. Januar 1974 Zur weiteren Rationalisierung der Verwaitungsarbeit wird folgendes angeordnet: 8 1 (1) Auf dem Gebiet, von Rechnungsführung und Statistik sowie der Fertigungsorganisation sind von den whtschafts-leitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen und Genossenschaften einheitliche datenverarboitungsgerechte Primärdokumenle (nachstehend einheitliche Primärdokumente genannt) anzuwenden. (2) Einheitliche Primärdokumente, die in der Volkswirtschaft zirkulieren, sind unverändert anzuwenden. (3) Als einheitliche Primärdokumente gelten nur die, die von der Zentralstelle für Primärdokumentation bestätigt sind. § 2 Die Anwendung der einheitlichen Primärdokumente hat nach den von der Zentralstelle für Primärdokumentation erlassenen Ausfüllvorschrlften** zu erfolgen. § 3 (1) Die Einführung der einheitlichen Primärdokumente ist bis zum 31. Dezember 1975 abzusdilleßen. (2) In Ausnahmefällen sind Veränderungen für Zweige oder Bereiche nur auf der Grundlage der einheitlichen Pri-rnärdokumente zulässig. (3) Veränderungen gemäß Abs. 2 sowie die Wellerverwendung nicht einheitlicher Primärdokumente nach dem 1. Januar 1970 bedürfen der Zustimmung durch die zuständigen Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane bzw. Räte der Bezirke sowie der Bestätigung durch die Zentralstelle für Primärdokumentation. Die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane stützen sich bei ihrer Entscheidung auf die Projektkoordinierung für EDV und die zentralen Arbeitskreise Rechnungsführung und Statistik. (4) Zustimmungen für Veränderungen gemäß Abs. 2 sind vor Beginn der Entwicklungsarbeiten einzuholen. Für bereits begonnene Entwicklungen sind die Zustimmungen bis zum 1. Juli 1974 zu beantragen. (5) Entwicklungen von Primärdokumenten, für die keine Zustimmung erteilt wird, sind einzustellen. Anordnung (Nr. 1) vom 8. Oktober 1980 (OBI. II Nr. HOB. 931) ** Zu beziehen beim Zentral-Versand Erfutt, SOI Erfurt, Fost-s oh ließt ach 890.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliohe Ordnung und Sicherheit hervorruf. Die kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Symbole sowie offen oder anonym pseudonym erfolgen. liegt häufig im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher zu ärschließen. Dabei wird der Aufgabenerfüllung durch die Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Einrichtungen des Strafvollzugs und in den Untersuchungshaftanstalten, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft nicht umfassend zu gewährleisten.

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