Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 6

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 6 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 6); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 8. Januar 1974 (4) Die KGD haben das Vorrecht, die von der Künstleragentur der DDR verpflichteten Künstler und künstlerischen Ensembles aus anderen Staaten in den Bezirken einzusetzen bzw. weiter zu vermitteln. Nutzen sie es nicht, kann die Künstleragentur eigene Veranstaltungen durchführen oder Vermittlungen an Dritte vornehmen. Unberührt von dieser Regelung bleiben die Beziehungen der Künstleragentur zu Theatern und Staatlichen Orchestern. (5) Zur effektiveren Nutzung vorhandener Kräfte und Fonds arbeiten die KGD der Bezirke zusammen. Sie gewährleisten ihre Vertretung im Komitee für Unterhaltungskunst. (6) In Abstimmung mit der örtlich zuständigen KGD haben die KGD das Recht, öffentliche Veranstaltungen auch außerhalb ihres Bezirkes zu organisieren und durchzuführen bzw. Programme sowie Künstler und Ensembles an Dritte zu vermitteln. Planung und Durchführung §6 (1) Die KGD arbeiten auf der Basis der von den Räten der Bezirke bestätigten Volkswirtschafts- und Haushaltspläne sowie der Pläne der Aufgaben. (2) Die KGD sind berechtigt, zur Entwicklung von Programmen und zur Förderung der Künstler und Talente einen „Entwicklungs- und Förderungsfonds“ zu bilden. Die Bildung und Verwendung des Fonds wird durch den Minister für Kultur geregelt (3) Die Direktoren der KGD haben über die Erfüllung der staatlichen Auflagen vor den Leitern der Abteilung Kultur der Räte der Bezirke Rechenschaft abzulegen. (4) Werden von den Räten der Bezirke über die staatlichen Auflagen hinaus zusätzliche Aufgaben der KGD übergeben, so ist von den Räten der Bezirke die finanzielle und materielle Voraussetzung zur Sicherung der Durchführung dieser Aufgaben zu gewährleisten. §7 (1) Die KGD führen ein Haushaltsunterkonto zu den Haushaltskonten der Räte der Bezirke. Die Konten der KGD unterliegen nicht dem obligatorischen monatlichen Ausgleich durch die zuständige Filiale der kontoführenden Bank. (2) Die kassenmäßige Durchführung des Haushaltes richtet sich im einzelnen nach der Ersten Durchführungsbestimmung vom 16. Juni 1969 zum Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik Kassenordnung des Staatshaushaltes (GBl. II Nr. 53 S. 353) unter Berücksichtigung der Anordnung vom 7. November 1972 über die Vereinfachung der Quartalskassenplanung (GBl. II Nr. 70 S. 810). Grundmittelrechnung und Materialrechnung sind entsprechend der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 30. Dezember 1969 zum Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik Ordnung über die Rechnungsführung und Statistik in den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen (GBL II 1970 Nr. 8 S. 37) durchzuführen. §8 Materielle Interessiertheit (1) Die KGD bilden einen Prämienfonds sowie einen Kultur-und Sozialfonds. Die Planung und Bildung des Prämienfonds sowie des Kultur- und Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage eines Pro-Kopf-Satzes in Höhe der im Plan 1973 vorgegebenen Zuführung je VbE abzüglich der Beträge nach § 4 Abs. 5 der Anordnung vom 27. November 1972 über die Finanzierung von Einrichtungen und Maßnahmen zur Versorgung und Betreuung der Mitarbeiter in staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen (GBl. II Nr. 71 S. 830). (2) Bei Erfüllung des bestätigten Planes der Aufgaben und der staatlichen Planauflagen kann der nach Abs. 1 gebildete Prämienfonds in voller Höhe verwendet werden. (3) Bei Übererfüllung des bestätigten Planes der Aufgaben, bei Mehreinnahmen und/oder Minderausgaben, bei beispielgebenden kulturpolitischen Leistungen ist vom Rat des Bezirkes anläßlich der Jahresrechenschaftslegung spätestens bis zum 15. März des folgenden Jahres über weitere Zuführungen zu entscheiden. Die zusätzliche Zuführung darf 15 % des nach Abs. 1 gebildeten Prämienfonds nicht überschreiten. Die erforderlichen zusätzlichen Zuführungen erfolgen aus dem Haushalt des Rates des Bezirkes, soweit die KGD die entsprechenden Mittel nicht selbst aufbringen können. (4) Bei Untererfüllung des Planes der Aufgaben wird anläßlich der Jahresrechenschaftslegung spätestens bis zum 15. März des folgenden Jahres über eine anteilige Minderung des nach Abs. 1 geplanten Prämienfonds entschieden. Die Minderung darf 20% des geplanten Prämienfonds nicht überschreiten. Bei Vorliegen hervorragender kulturpolitischer Leistungen oder kontinuierlicher guter kulturpolitischer Arbeit kann auf eine Minderung des geplanten Prämienfonds verzichtet werden. (5) Die Verwendung des Prämienfonds sowie des Kultur-und Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der hierfür geltenden Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der Anordnung vom 13. Oktober 1972 über die Planung, Finanzierung und Abrechnung der staatlichen Kultureinrichtungen (GBl. II Nr. 64 S. 706). Die Zahlung von Prämien am Ende des Jahres ist zulässig. IV. Bezirkskommission für Unterhaltungskunst §9 (1) Durch das Mitglied des Rates des Bezirkes und Leiter der Abteilung Kultur wird zur Gewährleistung einer einheitlichen politischen und ideologisch-künstlerischen Führungstätigkeit und zur Koordinierung der Aufgaben bei der Entwicklung der Unterhaltungskunst im Bezirk eine Bezirkskommission für Unterhaltungskunst gebildet Sie wird durch ihn angeleitet und ist ihm rechenschaftspflichtig. Mit der Leitung der Kommission wird der Direktor der KGD beauftragt. (2) In der Bezirkskommission für Unterhaltungskunst arbeiten bevollmächtigte Vertreter der nach § 3 Abs. 1 zu eigener künstlerischer Produktion berechtigten Einrichtungen, der gesellschaftlichen Organisationen sowie der Theater und Staatlichen Orchester mit, die auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst wirksam werden. (3) Die Bezirkskommission für Unterhaltungskunst übernimmt die Aufgaben und Befugnisse der Bezirkskommission für Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst (Honorarordnung Unterhaltungskunst vom 21. Juni 1971, § 6 Abs. 2 und Anlage 4 [Sonderdruck Nr. 708 des Gesetzblattes]). Die Bezirkskommissionen für Aus- und Weiterbildung sind aufzulösen. (4) Bildung, Aufgabenstellung und Arbeitsweise der Bezirkskommissionen für Unterhaltungskunst werden im einzelnen in einer Richtlinie geregelt, die der Minister für Kultur erläßt.* V. Schlußbestimmungen § 10 Veranstaltungen der KGD sind nicht vergnügungssteuerpflichtig. * Veröffentlicht in „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur“.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten,ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwer-punktaufnabe der Tätigkeit des- Leiters einer Untersuchunqshaftan-stalt im Staatssicherheit . Zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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