Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 585

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 585 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 585); Gesetzblatt Teil I Nr. 63 Ausgabetag: 20. Dezember 1974 585 Die Minister sind in Ausnahmefällen berechtigt, die Festlegung von Prozentsätzen für Betriebe auf die Generaldirektoren der WB und Kombinate zu übertragen. Die Limite dürfen nur Januar 1975 eine einmalige Erfassung dieses Gegenplanes je Betrieb für die Kennziffern industrielle Warenproduktion abgesetzte Produktion an Fertigerzeugnissen für die Bevölkerung Bauproduktion Export SW und NSW durchzuführen. Kriterium für die Erfassung der betrieblichen Gegenpläne zur Überbietung der staatlichen Aufgaben ist das in diie staatlichen Planauflagen einbezagene Volumen, für das die Zuführung zum Prämienfonds aus der festgelegten materiellen Stimulierung der Gegenpläne zu den staatlichen Aufgaben* von den übergeordneten Organen der Betriebe und Kombinate anerkannt wurde. Die Erfüllung der mit den Gegenplänen der Betriebe und Kombinate zur Überbietung der staatlichen Planauflagen übernommenen Verpflichtungen ist 1975 im Rahmen der Kennziffern des staatlichen Berichtswesens als Übererfüllung der staatlichen Planauflagen abzurechnen. Materielle Stimulierung der weiteren Arbeit mit den Gegenplänen zur Überbietung der staatlichen Planauflagen 8. Prämienfonds Für die' in den staatlichen Planauflagen Warenproduktion und Nettogewinn für das Jahr 1975 enthaltenen Überbietungen bzw. Verbesserungen gegenüber den staatlichen Aufgaben gelten die Festlegungen gemäß der Anlage zur Anordnung vom 21. Mai 1974 zu den [Regelungen für die Arbeit mit Gegenplänen an den Betrieben und Kombinaten bei der Ausarbeitung des Volkswirtschafts-planes 1975 (Ziff. 5). Für die weitere Ausarbeitung abgestimmter Gegenpläne zur Überbietung der staatlichen Planauflagen 1975 erhalten die Minister und Leiter der anderen ' zentralen Staatsorgane Limite für zusätzliche iPrämienmittel. Diese Limite sind auf der Grundlage der Orientierung für abgestimmte Gegenpläne zur Überbietung der staatlichen Planauflagen Warenproduktion und des daraus abzuleitenden durchschnittlichen Nettogewinns unter Anwendung der Prozentsätze für die Stimulierung des Ge-■ genplanes (je 1 % der Überbietung der Warenproduktion 2,5 % der staatlichen Planauflage Prämienfonds, je 1 % der Überbietung des Nettogewinns 0,8 % der staatlichen Planauflage Prämienfonds) durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission festzulegen. Die Minister haben diese zusätzlichen Prämienmittel für die gezielte Stimulierung zur Weiterführung der Arbeit mit dem Gegenplan einzusetzen. Sie sind dabei berechtigt, in Übereinstimmung mit den Vorsitzenden der zuständigen Industriegewerkschaften/Gewerkschaften abweichend von den gesetzlich festgelegten Prozentsätzen differenzierte Prozentsätze für Betriebe entsprechend den konkreten Bedingungen mit der Orientierung zum Gegenplan vorzugeben. Die Sätze für Übererfüllung dürfen nicht unterschritten werden. Bei der Differenzierung sind besondere Anstrengungen der Werktätigen, die bei der weiteren Arbeit mit dem Gegenplan erforderlich sind, bzw. die noch mögliche Mobilisierung von Leistungsreserven zu beachten. Die Zuführungen zum Prämienfonds der Betriebe aus den Limiten der Minister unterliegen nicht der Höchstbegrenzung. gemäß Anlage zur Anordnung vom 21. Mai 1974 zu den Regelungen für die Arbeit mit Gegenplänen ln den Betrieben und Kombinaten bei der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1975, Ziffern 5 bis 7 (GBl. I Nr. 26 S. 261) für Gegenplan-Vorschläge zur Überbietung der staatlichen Planauflagen eingesetzt werden, die entsprechend den in Ziff. 6 festgelegten Terminen ausgearbeitet werden, dann in voller Höhe in Anspruch genommen werden, wenn die inhaltlichen Orientierungen für die weitere Arbeit mit den Gegenplänen für das Ministerium insgesamt eingehalten werden. Bei Übererfüllung des Planes gelten die im § 3 Abs. 1 der Verordnung vom 12. Januar 1972 über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur-und Sozialfonds für volkseigene Betriebe (GBl. II Nr. 5 S. 49) festgelegten Zuführungssätze. Eine Übererfüllung liegt dann vor, wenn die staatlichen Planauflagen einschließlich der Verpflichtungen aus den abgestimmten Gegenplänen übererfüllt werden. Bei Nichterfüllung der staatlichen Planauflage einschließlich der Verpflichtung aus dem abgestimmten Gegenplan ist der mit der staatlichen Planauflage festgelegte Prämienfonds einschließlich der zusätzlichen Zuführungen aus den Limiten der Minister für den Gagenplan entsprechend § 3 Absätze 1 und 5 der Verordnung vom 12. Januar 1972 zu mindern. Für die Finanzierung der zusätzlichen Zuführungen zum Prämienfonds aus der Überbietung der staatlichen Planauflagen im abgestimmten Gegenplan und aus der Übererfüllung der staatlichen Planauflagen igelten ■§ 3 Abs. 4 und § 4 Abs. 1 der Verordnung vom 12. Januar 1972 sowie Abschnitt II Ziff. 5 und Abschnitt III Ziff. 2 der 'Finanzierungsrichtlinie vom 3. Juli 1972 für die volkseigene Wirtschaft (GBl. II Nr. 42 S. 469). 9. Leistungsfonds Für die Ausarbeitung abgestimmter Gegenpläne zur Überbietung der staatlichen Planauflagen 1975 entsprechend der in Ziff. 6 festgelegten Terminstellung sind der höhere Prozentsatz für die Überbietung der staatlichen Aufgabe Arbeitsproduktivität und die Prozentsätze für die Senkung des spezifischen Verbrauchs von Rohstoffen, Materialien und Energie gegenüber dem geplanten Verbrauch des Vorjahres gemäß der Anordnung (Nr. 1) vom 3. Juli 1972 über die Planung, Bildung und Verwendung des Leistungsfonds der volkseigenen Betriebe (GBl. II Nr. 42 S. 467) und der Anordnung Nr. 2 vom 22. Januar 1974 (GBl. I Nr. 7 S. 66) anzuiwenden. Diese zusätzlichen Zuführungen zum Leistungsfonds dürfen nur dann geplant und vorgenommen werden, wenn sie aus dem zusätzlich geplanten bzw. erwirtschafteten Nettogewinn gemäß der Finanzierungsrichtlinie vom 3. Juli 1972 für die volkseigene Wirtschaft finanziert werden können. Sie dürfen nicht zu Lasten der Nettogewinnabführung an den Staat geplant bzw. vorgenommen werden. Bei Übererfüllung des Planes gelten die dafür in den genannten Anordnungen festgelegten Sätze. Eine Übererfüllung liegt dann vor, wenn die staatliche Planauflage und der abgestimmte Gegenplan übererfüllt werden. 10. Überbietung der staatlichen Planauflage Nettogewinn Der gegenüber der staatlichen Planauflage überbotene Nettogewinn ist in Höhe von 50 % des überbotenen Betrages als Abführung an den Staatshaushalt zu planen. Die den Betrieben verbleibenden 50% sind planmäßig für zusätzliche Zuführungen zum Prämienfonds und Zuführungen zum Leistungsfonds entsprechend den Ziffern 8 und 9 sowie für andere Maßnahmen entsprechend der Finanzierungsrichtlinie vom 3. Juli 1972 für die volkseigene Wirtschaft vorzusehen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist er? gestiegen ist. Das ergibt sich vor allem daraus, daß dieseshöhere Ergebnis bei einem um geringeren Vorgangsanfall erzielt werden konnte. Knapp der erarbeiteten Materialien betraf Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze bezogen, und zur weiteren-Erhöhung der revolutionären Wachsamkeit im Grenzgebiet. Jeder Bürger ist von der Notwendigkeit Und Zweckmäßigkeit der Sicherungsmaßnahmen zu überzeugen.

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