Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 56

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 56 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 56); 56 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 31. Januar 1974 §40 (1) Die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre und die Lehrer und Erzieher fördern gemeinsam mit den Eltern und den gesellschaftlichen Organisationen die Befähigung, die Bereitschaft und die Aktivität der Jugend zu einer gesunden Lebensweise, zu geistigem und körperlichem Training, zu aktiver Erholung, gesunder Ernährung und die Ablehnung des Mißbrauchs von Genußmitteln. (2) Die örtlichen Volksvertretungen, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe und die Leiter und Vorstände sorgen für gesunde Arbeits-, Lern- und Lebensbedingungen der Jugend und für die planmäßige Entwicklung ihres Ge-sundheits- und Arbeitsschutzes. Sie unterstützen die Mitwirkung der Jugend bei der Verwirklichung des Gesundheitsund Arbeitsschutzes sowie des Umweltschutzes. (3) Die staatlichen Organe gewährleisten die kontinuierliche gesundheitliche Überwachung und medizinische Betreuung der Jugend. Die gesundheitliche Betreuung der Studenten ist zu vervollkommnen. In Fortführung der regelmäßigen Reihenuntersuchungen der Schüler sind weitere Voraussetzungen zu schaffen, damit alle werktätigen Jugendlichen bis 18 Jahre einmal jährlich untersucht werden. Für Jugendliche bis 18 Jahre ist schrittweise eine einheitliche Gesundheitsdokumentation einzuführen. (4) Die staatlichen Organe und die Leiter und Vorstände fördern die Persönlichkeitsentwicklung gesundheitlich geschädigter Jugendlicher, ihre medizinische und soziale Betreuung, ihre berufliche Entwicklung und ihre aktive Mitwirkung in der Gesellschaft. (5) Die Schulspeisung, das Mensaessen der Studenten und die Verpflegung der Jugendlichen in Internaten sind weiter planmäßig, entsprechend den Erfordernissen einer gesunden Ernährung, zu verbessern. §41 (1) Die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre und die Lehrer und Erzieher helfen gemeinsam mit den Eltern, der Freien Deutschen Jugend und den anderen gesellschaftlichen Organisationen den Jugendlichen, sich verantwortungsbewußt und durch Ausprägung sozialistischer Verhaltensweisen auf die Ehe, das Familienleben und die Erziehung ihrer Kinder vorzubereiten. Sie fördern die harmonische Entwicklung junger Ehen. (2) Die örtlichen Volksvertretungen und die staatlichen Organe unterstützen junge Eheleute entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften durch Kredite sowie durch finanzielle und andere Maßnahmen bei der Gewinnung von Wohnraum und bei der Ausstattung der Wohnung. Junge Eheleute mit Kindern erhalten besondere Unterstützung. Die Bedingungen für die Betreuung der Kinder und die Dienstleistungen sind planmäßig zu verbessern. Die gesellschaftliche und berufliche Entwicklung junger Mütter ist besonders zu fördern. (3) Die örtlichen Volksvertretungen, die staatlichen Organe und die Leiter und Vorstände fördern die Initiativen der Freien Deutschen Jugend zur Schaffung von Wohnraum, zur Erweiterung sozialer Einrichtungen und zur Verbesserung von Dienstleistungen. Der durch Initiativen der Jugend zusätzlich geschaffene Wohnraum wird vorrangig jungen Familien zur Verfügung gestellt. §42 (1) Die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sind für die Entwicklung, die Herstellung und das Angebot von solchen Konsumgütern verantwortlich, die dem spezifischen Bedarf der Jugend entsprechen. Die Anzahl der Verkaufsstellen mit einem spezifischen Angebot für die Jugend und das Netz von Ausleiheinrichtungen für Sport-, Touristik- und Kulturwaren sind zu erweitern. (2) Die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe gewährleisten die planmäßige Produktion und Bereitstellung von technischen Geräten und Ausrüstungen, Instrumenten und anderen Materialien für die Ausstattung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und für die Kulturarbeit der Jugend. §43 (1) Die örtlichen Räte und die Leiter und Vorstände erschließen alle für die Freizeitgestaltung der Jugend nutzbaren Einrichtungen und Räume in den Städten, Stadtbezirken und Gemeinden. Der Freien Deutschen Jugend, der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, dem Deutschen Turn- und Sportbund und der Gesellschaft für Sport und Technik sind zur Durchführung ihrer Aufgaben sowie anderen Organisationen bei Veranstaltungen zur sozialistischen Erziehung der Jugend Einrichtungen und Räume zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung zu stellen. (2) Für Maßnahmen und Veranstaltungen, die der sozialistischen Erziehung und Freizeitgestaltung der Jugend dienen, sind staatliche Vergünstigungen und Preisnachlässe zu gewähren. Alle von der Freien Deutschen Jugend, der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, dem Deutschen Turn- und Sportbund, der Gesellschaft für Sport und Technik, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Deutschen Roten Kreuz der Deutschen Demokratischen Republik organisierten Jugend- und Sportveranstaltungen sind steuerfrei. (3) Die örtlichen Volksvertretungen, die staatlichen Organe und die Leiter und Vorstände gewährleisten die Pflege, Erhaltung und die planmäßige Erweiterung der ihnen unterstehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen (Jugendklubhäuser, Klubs der Jugend und Sportler, Jugendklubs, Jugendzimmer, Pionierhäuser, Stationen junger Techniker, Stationen junger Naturforscher, Jugendherbergen, Jugendcampingplätze, Jugenderholungszentren, Ferienlager, Wanderquartiere, Pionierlager und Touristenstationen) sowie der Einrichtungen der Freien Deutschen Jugend, des Deutschen Turn- und Sportbundes und der Gesellschaft für Sport und Technik. Sie stützen sich dabei auf die Initiativen der Jugend und fördern deren Bereitschaft, Leistungen dafür zu erbringen. (4) Die zweckentfremdete Nutzung von Kinder-, Jugend-und Sporteinrichtungen ist untersagt. (5) Die örtlichen Volksvertretungen, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, die Leiter und Vorstände realisieren bei der planmäßigen Entwicklung der Städte und Gemeinden den Neubau bzw. die Rekonstruktion von Kinder-und Jugendeinrichtungen. Dazu sind entsprechende Normative zu schaffen. Werden Kinder- und Jugendeinrichtungen neu geschaffen oder ausgebaut, ist vorher über deren Projekte und Ausstattungen sowie über die Mitwirkung der Jugend mit der Freien Deutschen Jugend zu beraten. (6) Die Räte der Kreise und Gemeinden sorgen dafür, daß mit Unterstützung der FDJ-Grundorganisationen in den Dörfern planmäßig Jugendräume mit entsprechender Ausstattung eingerichtet werden. Sie sind dabei von den Leitern und Vorständen zu unterstützen. §44 Für Gruppenfahrten von Kindern, Jugendlichen und Sportlern werden im Einvernehmen mit den Leitungen der Freien Deutschen Jugend, des Deutschen Turn- und Sportbundes und der Gesellschaft für Sport und Technik Fahrpreisermäßigungen gewährt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren.

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