Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 552

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 552 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 552); 552 Gesetzblatt Teil I Nr. 58 Ausgabetag: 2. Dezember 1974 versichert werden. Voraussetzung ist, daß diese Spezialisten vor ihrer Einstellung für die neue Tätigkeit mindestens 5 Jahre bergbaulich versichert waren. (2) Über Anträge gemäß Abs. 1 entscheidet der Leiter des zuständigen zentralen Staatsorgans in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bergbau/Ener-gie. Zu § 46 Absätze 1 und 2 der SVO: §79 (1) Verändert sich während des Bezuges von Krankengeld bzw. Hausgeld der Familienstand oder die Zahl der Kinder, und hat diese Veränderung Einfluß auf die Zuschläge, erfolgt die Zahlung in neuer Höhe a) bei einer Erhöhung ab Ersten des Monats der Veränderung, frühestens jedoch ab Beginn der Zahlung des Krankengeldes in diesem Monat, b) bei einer Minderung ab Ersten des auf die Veränderung folgenden Monats. (2) Die Veränderung des Familienstandes bzw. der Zahl der Kinder ist vom Anspruchsberechtigten unverzüglich der für die Auszahlung des Krankengeldes bzw. Hausgeldes zuständigen Stelle zu melden. Zu § 48 der SVO: §80 Den in einem bergbaulichen Betrieb beschäftigten Werktätigen sind Empfänger einer Rente für Bergleute gleichgestellt, die frühestens 2 Jahre vor Rentenbeginn aus einem bergbaulichen oder gleichgestellten Betrieb ausgeschieden sind. Für die Berechnung der Bestattungsbeihilfe gelten die Bestimmungen des § 73. Zu § 49 der SVO: §81 Als Lehrer und Lehrkräfte gelten die Lehrer der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die hauptamtlichen Lehrer in den Einrichtungen der Erwachsenenqualifizierung sowie die Lehrkräfte der Universitäten, Hoch- und Fachschulen. §82 Für Werktätige in den volkseigenen Gütern (VEG) und ihnen gleichgestellten Betrieben sind bei der Berechnung und Zahlung der Geldleistungen nach der SVO die Bestimmungen anzuwenden, wie sie für Werktätige gelten, die entsprechend den Arbeitszeitplänen 6 Tage in der Woche arbeiten. §83 (1) Die Betriebe können in Übereinstimmung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung und der zuständigen Verwaltung der Sozialversicherung des Kreis- bzw. Stadtvorstandes des FDGB die Geldleistungen der Sozialversicherung anstatt für Arbeitstage für effektive Arbeitsausfallstunden laut Arbeitszeitplan .berechnen und zahlen, wenn aus betrieblichen Gründen die wöchentliche gesetzliche Arbeitszeit stark differenziert auf die Arbeitstage oder nicht auf alle Arbeitstage verteilt werden muß. (2) Voraussetzung für die Gewährung von Geldleistungen gemäß Abs. 1 ist, daß der Betrieb a) für jeden Werktätigen langfristige exakte Arbeitszeitpläne führt, aus denen die für den einzelnen Tag zu leistende Arbeitszeit hervorgeht, und b) bei Werktätigen mit Monatsgehalt bzw. Monatslohn in den Monaten, in denen der Werktätige nicht an allen Arbeitstagen gearbeitet hat, für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde einen Stundenlohn zahlt, der sich aus dem Monatsgehalt bzw. Monatslohn dividiert durch die im Arbeitszeitplan festgelegten Soll-Arbeitsstunden des Kalendermonats ergibt. Zu § 50 der SVO: §84 Für Werktätige mit Stunden- bzw. Stücklohn ist der tägliche beitragspflichtige Durchschnittsverdienst wie folgt zu ermitteln: a) Der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielte beitragspflichtige Verdienst ist durch die Zahl der Arbeitstage nach Abzug der Arbeitsausfalltage zu teilen. b) Als Arbeitsausfalltage im Sinne des Buchst, a gelten Arbeitstage, an denen der Werktätige wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit,' Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, Quarantäne, Durchführung einer Heil- oder Genesungskur bzw. prophylaktischen Kur der Sozialversicherung, Pflege erkrankter Kinder, Schwangerschafts- und Wochenurlaub, vereinbarter unbezahlter Freizeit während der Pflichtversicherung keinen Arbeitsverdienst erzielt hat, sowie Arbeitstage, für die Mütterunterstützung gezahlt wurde. Arbeitsausfalltage wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit sind nicht abzusetzen. c) Der tägliche beitragspflichtige Durchschnittsverdienst kann bei Endbeträgen von weniger als 5 Pfennig auf volle 10 Pfennig abgerundet und bei Endbeträgen von 5 Pfennig und mehr auf volle 10 Pfennig aufgerundet werden. §85 (1) Für Werktätige mit Monatsgehalt ist der. tägliche beitragspflichtige Durchschnittsverdienst auf der Grundlage des im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten monatlichen beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes zu ermitteln. (2) Für Werktätige mit Monatsgehalt, die im vorangegangenen Kalenderjahr keine zusätzlichen beitragspflichtigen Zahlungen zum Monatsgehalt, wie z. B. beitragspflichtige monatliche Prämien, beitragspflichtige Überstundenverdienste, erhalten haben, gilt als monatlicher beitragspflichtiger Durchschnittsverdienst das vor dem Leistungsanspruch bezogene beitragspflichtige Monatsgehalt. (3) Für Werktätige mit Monatsgehalt, die im vorangegangenen Kalenderjahr zum Monatsgehalt zusätzliche beitragspflichtige Zahlungen erhalten haben, ist.der monatliche beitragspflichtige Durchschnittsverdienst wie folgt zu errechnen: a) Zum letzten beitragspflichtigen Monatsgehalt ist der auf einen Monat entfallende Betrag der zusätzlichen bei7 tragspflichtigen Zahlungen, der nach Buchst, b zu ermif-teln ist, hinzuzurechnen. b) Der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielte Verdienst aus den zusätzlichen beitragspflichtigen Zahlungen ist durch die Zahl der Arbeitstage des Kalenderjahres, vermindert um die Zahl der im § 84 Buchst, b genannten Arbeitsausfalltage, zu dividieren. Der so ermittelte durchschnittliche Tagesbetrag der zusätzlichen Zahlungen er-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen hervorrufen oder auslöson können. Das betriffta, Versorgungsfragen, aktuelle außenpolitische Ereignisse, innenpolitische Maßnahmen, vom Gegner inszenierte Hetzkampagnenä, und Festlegung Anregung geeigneter vorbeugender offensiver Maßnahmen im engen Zusammenwirken mit den Diens toinheiten der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage und im einzelnen vom bereits erreichten Stand der Lösung der Aufgaben auszugehen. Mit der Bestimmung des werden gestellte Aufgaben konkretisiert.

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