Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 538

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 538 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 538); 538 Gesetzblatt Teil I Nr. 58 Ausgabetag: 2. Dezember 1974 * §46 (1) In bergbaulichen Betrieben beschäftigte Werktätige er- ■ halten zum Krankengeld in Höhe von 50 % des täglichen beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes Zuschläge in Höhe von 4 % dieses Durchschnittsverdienstes für den Ehegatten und jedes Kind. Das Krankengeld einschließlich der Zuschläge darf 90% des täglichen Nettodurchschnittsverdienstes nicht überschreiten. (2) Besteht anstelle des Krankengeldes gemäß Abs. 1 wegen stationärer Behandlung Anspruch auf Hausgeld, wird bei zwei oder mehr Angehörigen, für die nach Abs. 1 ein Anspruch auf Zuschlag zum Krankengeld bestehen würde, für den zweiten und dritten Angehörigen ein Zuschlag. von je 5 % des täglichen beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes zum Hausgeld gewährt. (3) Haben Werktätige Anspruch auf ein vom täglichen Nettodurchschnittsverdienst abgeleitetes Krankengeld bzw. Hausgeld, sind an dessen Stelle die Leistungen gemäß den Absätzen 1 oder 2 zu zahlen, wenn sie die höheren sind. §47 Weibliche Familienangehörige der in bergbaulichen Betrieben beschäftigten Werktätigen erhalten, wenn sie keinen Anspruch auf Schwangerschafts- und Wochengeld haben, bei der Geburt eines Kindes eine Beihilfe in Höhe von 65 M. Dieser Betrag erhöht sich bei der Geburt des dritten Kindes auf 90 M, bei der Geburt des vierten und jedes weiteren Kindes auf 100 M. §48 Beim Tod eines in einem bergbaulichen Betrieb beschäftigten Werktätigen oder dessen Ehegatten wird Bestattungsbei-/ hilfe nach Anlage 2 gezahlt. Tritt der Tod als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ein, wird die Bestat- ■ tungsbeihilfe mindestens in Höhe von 400 M gezahlt. Berechnung und Zahlung der Geldleistungen §49 ä' Die- Geldleistungen werden für. Arbeitstage berechnet und gezählt, soweit in dieser Verordnung nichtsTanderes bestimmt ist. Die Arbeitstage ergeben sich aus der gesetzlichen 5-Tage-Arbeitswoche bzw. bei Lehrern und Lehrkräften aus der 6-Tage-Unterrichtswoche. Gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, gelten bei der Berechnung und Zahlung der Geldleistungen als Arbeitstage. Besonderheiten der "Berech-nung werden in einer Durchführungsbestimmung geregelt. Berechnung des beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes K'~' (1) Der tägliche beitragspflichtige Durchschnittsverdienst ist nach dem im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Verdienst zu berechnen, soweit sich nicht aus den §§ 51 und 52 etwas anderes ergibt. (2) Der Berechnung des täglichen beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes sind die Lohn- und Ausgleichszahlungen zugrunde zu legen, für die nach den Rechtsvorschriften Beiträge zu entrichten sind. §51 (1) Hat der Werktätige im vorangegangenen oder im laufenden Kalenderjahr seine Tätigkeit im Betrieb aufgenommen, ist der beitragspflichtige Durchschnittsverdienst nach dem abgerechneten beitragspflichtigen Verdienst zu berechnen, der seit Bestehen des Arbeitsrechtsverhältnisses erzielt wurde. Beginnt die Leistungsgewährung nach Ablauf von 12 Monaten seit Aufnahme des Arbeitsrechtsverhältnisses, gilt der in den . ersten 12 Monaten erzielte beitragspflichtige Verdienst als beitragspflichtiger Verdienst des vorangegangenen Kalender j ahres. (2) Entsprechend den Grundsätzen des Abs. 1 ist zu verfahren, wenn sich im vorangegangenen oder laufenden Kalenderjahr durch Änderung des Arbeitsvertrages die Lohn- oder Gehaltsgruppe oder die Dauer der Arbeitszeit (z. B. Umwandlung einer Teilbeschäftigung in eine Vollbeschäftigung) verändert hat bzw. Lohnveränderungen beschlossen wurden. (3) Bei Gewährung, Veränderung oder Entzug von Leistungszuschlägen gemäß § 47 des Gesetzbuches der Arbeit sowie Funktionszulagen und Leistungszulagen gemäß § 28 des Gesetzbuches der Arbeit ist der beitragspflichtige Durchschnittsverdienst um die dadurch entstehende Differenz zu erhöhen bzw. zu verringern. §52 (1) Treten während .des Bezuges von Geldleistungen Lohnerhöhungen durch beschlossene Lohnveränderungen ein, ist der monatliche bzw. tägliche beitragspflichtige Durchschnittsverdienst um die dadurch entstehende Differenz zu erhöhen. (2) Beginnt der Bezug von Geldleistungen während des Lehrverhältnisses und wurde mit dem Lehrling bereits ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, ist ab Beginn des vereinbarten Arbeitsrechtsverhältnisses der monatliche bzw. tägliche beitragspflichtige Durchschnittsverdienst auf der Grundlage des vereinbarten Arbeitsverdienstes neu zu berechnen, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Geldleistungen weiterbestehen. (3) Dauert der Bezug von Geldleistungen über den Jahreswechsel hinaus an, ist der tägliche bzw. monatliche beitragspflichtige Durchschnittsverdienst nach dem beitragspflichtigen Verdienst des abgelaufenen Kalenderjahres neu zu berechnen. Ist dieser neu berechnete beitragspflichtige Durchschnittsverdienst höher als der bis Jahresende zugrunde gelegte, ist ab Beginn des neuen Jahres der höhere beitragspflichtige Durchschnittsverdienst zugrunde zu legen. Berechnung des Nettodurchschnittsverdienstes §53 (1) Der tägliche Nettodurchschnittsverdienst ist nach den Grundsätzen des § 50 Abs. 1 und der §§ 51 und 52 unter Beachtung der nachfolgenden Absätze 2 und 3 zu berechnen. (2) Die Festlegung des Nettoverdienstes erfolgt unter Zugrundelegung der im Berechnungszeitraum erzielten Lohn-und Ausgleichszahlungen, die der Berechnung des Durchschnittsverdienstes nach der Verordnung vom 21. Dezember 1961 über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung (GBl. II Nr. 83 S. 551) und der dazu erlassenen Ersten Durchführungsbestimmung* zugrunde zu legen sind, zuzüglich der Entlohnung für Überstundenarbeit (ohne Zuschläge) und der Vergütung für Ärbeitsbereitschaft. Der Nettoverdienst ergibt sich durch Abzug der Lohnsteuer und des Beitrages des Werktätigen zur Sozialpflichtversicherung. (3) Bei Veränderung der Lohnsteuerklasse im vorangegangenen oder laufenden Kalenderjahr ist der Nettodurchschnittsverdienst nach der letzten Lohnsteuerklasse vor Beginn des Bezuges von Geldleistungen umzurechnen. Das gleiche gilt bei Gewährung, Veränderung öder Entzug von Steuerermäßigungen und steuerfreien Beträgen sowie dann, * Erste Durchführungsbestimmung vom 10. September 1962 zur Verordnung über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung (GBl. II Nr. 71 S. 633) in der Fassung *der Dritten Durchführungsbestimmung vom 28. August 1967 (GBl. II Nr. 89 S. 664) und der Vierten Durchführungsbestimmung vom 11. Dezember 1968 (GBl. II Nr. 131 S. 1049);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der im Bahre, verstärkt jedoch seit dem, dem Regierungsantritt der Partei Partei werden vor allem von der Ständigen Vertretung der selbst oder über das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen von Feindeinrichtungen in der genutzt werden können. Die von Verhafteten gegenüber den Mitarbeitern der Ständigen Vertretung der die Botschaf der in der zu betreten, um mit deren Hilfe ins Ausland zu gelangen; die Staatsgrenze der zur nach Westberlin zu überwinden; ihr Vorhaben über das sozialistische Ausland die auf ungesetzliche Weise verlassen wollten, hatten, Verbindungen zu kriminellen Menschenhändlerband-en und anderen feindlichen Einrichtungen, Verbindungen zu sonstigen Personen und Einrichtungen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, davon auf dem Territorium der und in anderen sozialistischen Staaten. Weitere Unterstützungshandlungen bestanden in - zielgerichteter Erkundung der GrenzSicherungsanlagen an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Informierung von Tatbeteiligten hergestellt werden, wobei hier, die gleiche Aufmerksamkeit aufzubringen ist wie bei der beabsichtigten Herstellung eines Kassi bers.

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