Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 53

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 53 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 53); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 31. Januar 1974 53 Deutschen Jugend haben das Recht, Vorschläge für Auszeichnungen und zur Förderung der Studenten zu unterbreiten. (9) Die Rektoren der Hochschulen und die Direktoren der Fachschulen sowie die Leiter und Vorstände der Einsatzbetriebe sorgen dafür, daß die Absolventen entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen, ihren Fähigkeiten und unter Berücksichtigung persönlicher Interessen eingesetzt werden. Die Leitungen der Freien Deutschen Jugend sind berechtigt, an der Absolventenvermittlung teilzunehmen. IV. Das Recht und die Ehrenpflicht der Jugend zum Schutz des Sozialismus §24 Die Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes und der sozialistischen Staatengemeinschaft ist Recht und Ehrenpflicht aller Jugendlichen. Aufgabe der Jugend ist es, wehrpolitische Bildung, vormilitärische Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben sowie in der Nationalen Volksarmee und den anderen Organen der Landesverteidigung zu dienen. Dieser Ehrendienst wird durch die sozialistische Gesellschaft hoch geachtet. §25 (1) Die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre und die Lehrer und Erzieher sind für die Vorbereitung der Jugend auf den Schutz des Sozialismus verantwortlich. Sie fördern die wehrpolitische Bildungs- und Erziehungsarbeit, die vormilitärische und Zivilverteidigungsausbildung sowie den Wehrsport an der Schule, den Einrichtungen der Berufsbildung, in der Freien Deutschen Jugend, in der Gesellschaft für Sport und Technik und die Sanitätsausbildung im Deutschen Roten Kreuz der Deutschen Demokratischen Republik. Der Gewinnung und Vorbereitung des Nachwuchses für militärische Berufe ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. (2) Die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre und die Lehrer und Erzieher unterstützen die Freie Deutsche Jugend und die Gesellschaft für Sport und Technik bei der Organisierung vielfältiger Formen der wehrpolitischen und wehrsportlichen Betätigung der Jugend. Sie fördern die Wehrspartakiaden der Gesellschaft für Sport und Technik. Hervorragende Leistungen in der sozialistischen Wehrerziehung sind durch staatliche Auszeichnungen zu würdigen. (3) Die Reservisten der Nationalen Volksarmee nehmen aktiv an der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend teil. Ihre politischen und militärischen Kenntnisse und Erfahrungen sind besonders für die Tätigkeit als Propagandisten, Ausbilder der Gesellschaft für Sport und Technik, Leiter von Arbeitsgemeinschaften und Klubs in der Freien Deutschen Jugend und in der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ zu nutzen. (4) Die Leiter und Vorstände sind verpflichtet, gemeinsam mit den Arbeitskollektiven und FDJ-Kollektiven ständig Verbindung mit den Jugendlichen ihrer Bereiche, die ihren Ehrendienst in den bewaffneten Organen leisten, zu halten und sich um deren Angehörige zu sorgen. Sie unterstützen die Reservisten der Nationalen Volksarmee bei der Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit. Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind nach vorbildlicher Erfüllung ihres Dienstes im Beruf und beim Studium besonders zu fördern. (5) Die Vorgesetzten in den bewaffneten Organen sind verpflichtet, die Initiativen der Jugend zur Erhöhung der Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft in den Truppenteilen, Einhei- ten und Dienststellen zu unterstützen. Dabei wirken sie eng mit den Leitungen der Freien Deutschen Jugend in den bewaffneten Organen zusammen. §26 Für die örtlichen Volksvertretungen, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe und die Leiter und Vorstände ist die sozialistische Wehrerziehung fester Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit. Sie sichern die materiellen Bedingungen für die vormilitärische Ausbildung und den Wehrsport, insbesondere für den militärischen Mehrkampf, das Sportschießen und den Modellsport. Die Gesellschaft für Sport und Technik hat das Recht, Vorschläge zur planmäßigen Entwicklung der vormilitärischen Ausbildung und des Wehrsports zu unterbreiten. Die örtlichen Räte koordinieren die Tätigkeit der Betriebe, Kombinate, Einrichtungen, Genossenschaften und der gesellschaftlichen Organisationen auf diesem Gebiet. V. Die Entfaltung eines kulturvollen Lebens der Jugend §27 Kultur und Kunst bereichern das Leben der Jugend in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, sind unentbehrlicher Bestandteil ihres Wirkens und tragen zur allseitigen Persönlichkeitsentwicklung bei. Anliegen und Aufgabe der Jugendlichen ist es, ihr Leben kulturvoll zu gestalten, ihre Freizeit sinnvoll zu nutzen, sich kulturell-künstlerisch zu betätigen und schöpferisch an der Entwicklung von Kultur und Kunst mitzuwirken. Der Staat fördert das Streben der Jugend, sich die sozialistische Kunst und Literatur der Deutschen Demokratischen Republik, der Sowjetunion und der anderen Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft, die humanistische Kunst und Literatur der Völker der Welt sowie die Schätze des proletarisch-revolutionären und demokratisch-humanistischen Erbes anzueignen. §28 (1) Die örtlichen Volksvertretungen, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe und die Leiter und Vorstände fördern die ständige Erhöhung des sozialistischen Kulturniveaus der Jugend und unterstützen die kulturellen und künstlerischen Initiativen der Freien Deutschen Jugend. Sie übertragen der Jugend Aufgaben zur Gestaltung des kulturellen Lebens in eigene Verantwortung. Sie sichern entsprechend dem Plan die materiellen und finanziellen Voraussetzungen für die kulturvolle Freizeitgestaltung der Jugend. Die Möglichkeiten für die kulturelle Betätigung aller Jugendlichen, besonders der jungen Schichtarbeiter und der auf dem Lande arbeitenden und lebenden Jugendlichen, sind zu erweitern. (2) Die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre sind verpflichtet, im engen Zusammenwirken mit den Leitungen der Freien Deutschen Jugend und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes das Streben der Jugend zur Gestaltung der sozialistischen Arbeitskultur zu fördern. Sie unterstützen die Entwicklung der Jugendbrigaden zu Vorbildern einer kulturvollen Lebensweise. Sie beziehen die jungen Arbeiter und Genossenschaftsbauern in die Gestaltung des kulturellen Lebens ein, berücksichtigen ihre vielseitigen Interessen und Bedürfnisse und fördern ihre aktive Mitwirkung bei Betriebs- und Dorffestspielen und weiteren kulturellen Gemeinschaftserlebnissen. (3) Die Leiter der Kultureinrichtungen (Theater, Filmtheater, Verlage, Bibliotheken, Buchhandlungen, Orchester, Museen, Klub- und Kulturhäuser, künstlerische Hoch- und Fachschulen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu erreichen Um die tägliche Arbeit mit den zielstrebig und systematisch, auf hohem Niveau zu organisieren, eine höhere politisch-operative Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen die Verantwortung dafür, daß es dabei nicht zu Überspitzungen und ungerechtfertigten Forderungen an die kommt und daß dabei die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Belehrung über die Rechte als Beschuldigter ist dem auch in sachlicher Art und Weise der Sinn und Zweck des Ermittlungsverfahrens zu erklären.

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