Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 524

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 524 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 524); 524 Gesetzblatt Teil I Nr. 57 Ausgabetag: 26. November 1974 (4) Als Sondernutzung gelten weiterhin das über die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung hinausgehende Fahren und Parken durch Kraftfahrzeuge auf Gehbahnen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Fahrzeuge der Straßenreinigung, der Versorgungsinstitutionen oder der Anlieger handelt, sowie Vorbehaltsparkflächen auf öffentlichen Straßen. (5) Die Nutzung der Straßengräben durch Dritte übersteigt die öffentliche Nutzung und ist Sondemutzung. §10 Gebäude oder bauliche Anlagen auf, in, unter und über öffentlichen Straßen gemäß § 9 Abs. 1 sind insbesondere Gleisanlagen, Haltestelleneinrichtungen und Rufanlagen, Rast- und Werbeelemente, Baustelleneinrichtungen, Gerüste, Fahnenmasthülsen, jede Art von baulichen Anlagen, z. B. Freilichtbühnen, Freisitze von gastronomischen Einrichtungen, Stände für Handels- und Werbezwecke, Kioske, Verkaufs- und Wohnwagen, Zelte, Überspannungen durch Seile, Leitungen, Rohre und Brük-ken, Springbrunnen, Blumenschalen und sonstige zeitweilige dekorative Elemente, Rohrleitungen, Erdkabel, Kabelkanäle, Freileitungen, Kollektoren sowie die erforderlichen Bauwerke. §11 (1) Die Bepflanzung -der Nebenanlagen der öffentlichen Straßen sowie die Bewirtschaftung der Straßengehölze haben unter den Gesichtspunkten der Gewährleistung der Verkehrssicherheit, der Einhaltung des Lichtraumprofils und der Instandhaltung der öffentlichen Straßen zu erfolgen. (2) Straßengehölze sind so anzupflanzen, daß die industriemäßige Pflanzenproduktion auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht beeinträchtigt wird. Es sind vorrangig Gruppenpflanzungen vorzunehmen. §12 Der Antrag auf Zustimmung bzw. Genehmigung zur Sondernutzung ist grundsätzlich vom Veranlasser zu stellen. Bei Gebäuden oder baulichen Anlagen kann der Antrag vom künftigen Rechtsträger oder Eigentümer des Gebäudes oder der baulichen Anlage, vom Projektanten oder ausführenden Betrieb gestellt werden. In diesem Fall sind die mit der Sondernutzung verbundenen Bedingungen oder Auflagen vom künftigen Rechtsträger oder Eigentümer einzuhalten § 13 Bei der Erteilung der Genehmigung bzw. Zustimmung sind die Bedingungen oder Auflagen für die Sondernutzung vorrangig auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und den Bestand der Straßenverkehrsanlagen zu richten. Es ist vor allem zu sichern, daß der Straßenkörper nach erfolgter Aufgrabung wieder fachgerecht hergestellt wird. Zn § 14 der Straßenverordnung: §14 (1) Die Feststellung, ob eine öffentliche Straße über das verkehrsübliche Maß hinausgehend verunreinigt wurde, hängt vor allem ab von dem Grad der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, der Verkehrsfunktion und Verkehrsbedeutung der jeweiligen öffentlichen Straße, den örtlichen Verhältnissen (z. B. Industrie- oder Landwirtschaftsgebiete), den Jahreszeiten. (2) Kommt es zu Streitigkeiten darüber, ob eine öffentliche Straße über das verkehrsübliche Maß hinausgehend verunreinigt wurde, entscheiden die zuständigen Staatsorgane im Einvernehmen mit der Deutschen Volkspolizei endgültig. Die Verursacher von Verunreinigungen sind vor der Entscheidung zu hören. §15 Abwässer sind alle ungeklärten Wasser, die in der Industrie, der Landwirtschaft, von Haushalten usw. anfallen. Zu § 15 der Straßen Verordnung: §16 Einschränkungen oder Aufhebungen der öffentlichen Nutzung haben auf die Einteilung in Straßenklassen gemäß § 3 Abs. 2 der Straßenverordnung keinen Einfluß. Zu § 16 der Straßen Verordnung: §17 (1) Die Zustimmung zur Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen gilt als erteilt, wenn der Rechtsträger der öffentlichen Straße bereits im Standortbestätigungs- und Standortgenehmigungsverfahren dem Standort zugestimmt hat. Die Vorschriften über Sondernutzungen werden hierdurch nicht berührt. (2) Außerhalb der Ortslage ist die Zustimmung nicht erforderlich, wenn das Gebäude oder die bauliche Anlage in einem Abstand von mehr als 100 m vom äußeren Fahrbahnrand errichtet werden soll und keine direkten Zufahrten zur öffentlichen Straße angelegt werden oder keine sonstigen Einflüsse durch Überschreiten der öffentlichen Nutzung aüf-treten. §18 Meliorationsanlagen der sozialistischen Landwirtschaft gelten nicht als bauliche Anlagen im Sinne der Straßenverordnung. Zu § 17 der Straßenverordnung: §19 Bahnen im Sinne der Straßenverordnung sind die Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn, Bahnen, die der Staatlichen Bahnaufsicht unterliegen, Werkbahnen, unabhängig von ihrer jeweiligen Spurweite.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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