Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 501

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 501 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 501); Gesetzblatt Teil I Nr. 55 Ausgabetag: 14. November 1974 501 § 8 Verbindlichkeit in der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit den Mitgliedsländern des RGW sowie anderen Ländern, die der Konvention beigetreten sind (1) In den mehr- und zweiseitigen Verträgen u. ä. Dokumenten und der technischen Dokumentation sollen die betreffenden RGW-Standards genannt werden; sie sind seitens der DDR jedoch auch dann als Inhalt der Verträge usw. anzusehen, wenn sie nicht ausdrücklich genannt wurden, es sei denn, daß eine nach Abs. 3 zulässige Abweichung vereinbart wurde, (2) Die Partner von mehr- und zweiseitigen Verträgen u. ä. Dokumenten sollen mit Eintritt der Rechtswirksamkeit neuer RGW-Standards die entsprechende Änderung bestehender Verträge vereinbaren, wenn das ökonomisch und technisch zweckmäßig ist. (3) Abweichungen von RGW-Standards sind in der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der DDR nur zulässig, wenn dafür vom Präsidenten des ASMW eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Diese Bedingung gilt unabhängig davon, ob die Abweichung seitens der DDR oder seitens des Partners oder von beiden Seiten angestrebt wird. (4) In den Fällen, in denen für die zu vereinbarenden Lieferungen und Leistungen noch keine RGW-Standards vorliegen, bzw. bei zu vereinbarenden Lieferungen und Leistungen mit Ländern, die der Konvention über die Anwendung der Standards des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe nicht beigetreten sind, gelten die Bestimmungen der Vierten Durchführungsverordnung vom 16. Mai 1973 zum Vertragsgesetz Wirtschaftsverträge zur Sicherung des Exports und des Imports - (GBl. I Nr. 29 S. 277). § 9 Verbindlichkeit als staatliche Standards der DDR (1) RGW-Standards werden ohne inhaltliche Veränderungen in das nationale Standardwerk der DDR eingeführt. (2) RGW-Standards sind für die gesamte Volkswirtschaft der DDR verbindlich. Der sachliche Geltungsbereich des RGW-Standards wird durch seinen Titel bestimmt. (3) DDR-Standards, Fachbereichstandards und Werkstandards, die mit einem RGW-Standard inhaltlich übereinstimmen oder gegenüber dem RGW-Standard abweichende Festlegungen treffen, sind zum Zeitpunkt der Verbindlichkeit des RGW-Standards außer Kraft zu setzen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Bezugnahme auf sie in Verträgen usw. nicht mehr zulässig. Bestehende Verträge sind entsprechend zu ändern; mit dem Zeitpunkt der Verbindlichkeit des RGW-Standards tritt die Änderung bestehender Verträge auch ohne ausdrückliche Vereinbarung der Partner kraft Gesetzes ein. (4) DDR-Standards, Fachbereichstandards und Werkstandards, die zu einem RGW-Standard in inhaltlicher Beziehung stehen, sind sofern erforderlich so zu verändern, daß sie zum Verbindlichkeitstermin des RGW-Standards zu diesem nicht im Widerspruch stehen. (5) Für Abweichungen von RGW-Standards gelten unter Berücksichtigung des § 8 Abs. 4 die gleichen Vorschriften wie bei Abweichungen von DDR-Standards. (6) Im übrigen gelten für RGW-Standards als staatliche Standards der DDR die Vorschriften über DDR-Standards sinngemäß. § 10 Ordnungsstrafen Die in den Rechtsvorschriften der DDR geltenden Regelungen über Ordnungsstrafen auf dem Gebiet der Standardisierung finden hinsichtlich der RGW-Standards volle Anwendung. § 11 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am gleichen Tage in Kraft, wie die Konvention vom 21. Juni 1974 über die Anwendung der Standards des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe.* (2) Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Präsident des ASMW. Berlin, den 19. September 1974 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Mittag Erster Stellvertreter des Vorsitzenden * Der Tag des Inkrafttretens wird im Gesetzblatt der DDR Teil II bekanntgemacht. Anordnung Nr. 20* über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Oktober 1974 §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 1967 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 17 S. 132) mit Wirkung vom 8. November 1974 neue Gedenkmünzen im' Nennwert von 10 Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Umlauf. Die Ausgabe erfolgt anläßlich des 200. Geburtstages von Caspar David Friedrich. (2) Die Gedenkmünzen haben folgendes Aussehen: a) Vorderseite Kopfbildnis von Caspar David Friedrich, umgeben von einer kreisförmigen Linie und der Umschrift „CASPAR DAVID FRIEDRICH 1774-1840 “. b) Rückseite Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik und Umschrift „DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK * 1974 10 MARK *“. c) Rand Glatt, mit vertiefter Inschrift „10 MARK * 10 MARK * 10 MARK §2 v Die Gedenkmünzen bestehen aus einer Legierung von 625 Teilen Silber und 375 Teilen Kupfer, haben einen Durchmesser von 31 mm und ein Gewicht von 17,0 g. §3 Diese Anordnung tritt am 8. November 1974 in Kraft. Berlin, den 29. Oktober 1974 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik Kaminsky * Anordnung Nr. 19 vom 23. Juli 1974 (GBl. I Nr. 40 S. 378);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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