Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 50

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 50 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 50); 50 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 31. Januar 1974 nähme junger Menschen an den verschiedenen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit und sichern dabei die enge, kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen älteren und jüngeren Werktätigen. - (2) Die Leiter und Vorstände schaffen langfristig und planmäßig alle Voraussetzungen für die Bildung von Jugendbrigaden und die Übergabe von Jugendobjekten. Die Leitungen der Freien Deutschen Jugend und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes haben das Recht, Vorschläge für die Bildung von Jugendbrigaden und Jugendobjekten sowie für deren Entwicklung zu unterbreiten. Die Leiter und Vorstände vereinbaren mit den Leitungen der Freien Deutschen Jugend die politischen, ökonomischen und kulturellen Zielstellungen sowie die Leitung und Förderung der Jugendbrigaden und Jugendobjekte. Die Auflösung von Jugendbrigaden und Jugendobjekten ist mit den zuständigen Leitungen der Freien Deutschen Jugend und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes abzustimmen. (3) Die örtlichen Volksvertretungen, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe können auf der Grundlage der Fünfjahr- und Jahrespläne mit den Leitungen der Freien Deutschen Jugend vereinbaren, volkswirtschaftliche Schwerpunktaufgaben als Jugendobjekte zu übergeben. §13 (1) Die werktätige Jugend in der sozialistischen Landwirtschaft leistet einen aktiven Beitrag zur planmäßigen Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und der Volkswirtschaft mit landwirtschaftlichen Produkten. Die Vorstände der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, die Direktoren der volkseigenen Güter und die Leiter kooperativer Einrichtungen fördern besonders die aktive Mitarbeit der jungen Genossenschaftsmitglieder und jungen Arbeiter der Landwirtschaft an der weiteren sozialistischen Intensivierung und dem planmäßigen Übergang der Landwirtschaft zu industriemäßigen Produktionsmethoden auf dem Weg der Kooperation. Sie sind verpflichtet, die Jugendlichen und Jugendkollektive rechtzeitig für die Arbeit an modernen Maschinen und industriemäßigen Anlagen vorzubereiten und planmäßig in Jugendbrigaden und Jugendobjekten einzusetzen. Ihre politische und fachliche Qualifizierung ist entsprechend den Erfordernissen für die industriemäßige Produktion zu sichern. (2) Die Vorstände der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften sorgen in Zusammenarbeit mit der Freien Deutschen Jugend dafür, daß junge Genossenschaftsbauern für die Wahl in die Vorstände und Kommissionen vorgeschlagen und für die Ausübung dieser Funktionen befähigt werden. §14 (1) Die Teilnahme der Jugend an der Bewegung „Messe der Meister von morgen“ (MMM) ist von den Staats- und Wirtschaftsfunktionären zu fördern. Die Leiter und Vorstände stellen der Jugend aus den Fünfjahr- und Jahresplänen, insbesondere aus den Plänen Wissenschaft und Technik, Aufgaben und gewinnen erfahrene Facharbeiter, Ingenieure und Wissenschaftler zu ihrer Unterstützung. Die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, die Leiter und Vorstände sind für die Nutzung der Ergebnisse der Bewegung MMM verantwortlich. * (2) Für die Leitung und Planung der Bewegung MMM sind die örtlichen Volksvertretungen, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, die Leiter und Vorstände verantwortlich. Sie sichern die politischen, organisatorisch-technischen und materiellen Voraussetzungen. Sie arbeiten mit den gesellschaftlichen Trägerorganisationen der Bewegung MMM der Freien Deutschen Jugend, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der Kammer der Technik und der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft zusammen. (3) Die Messen der Meister von morgen werden als Lei-stungs- und Lehrschauen des wissenschaftlich-technischen Schaffens der Jugend in den Betrieben, Genossenschaften, Schulen und Einrichtungen sowie in Gemeinden, in den Städten, Kreisen und Bezirken jährlich durchgeführt. Der Ministerrat veranstaltet gemeinsam mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend, dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, dem Präsidium der Kammer der Technik und dem Zentralvorstand der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft die Zentrale Messe der Meister von morgen. (4) Ausgezeichnete Ergebnisse werden durch die „Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von morgen“ anerkannt. Der Ministerrat, die Ministerien und andere zentrale staatliche Organe fördern hervorragende wissenschaftlich-technische Leistungen durch Ehrenpreise. §15 (1) Die werktätige Jugend nimmt aktiv an der sozialistischen ökonomischen Integration teil. Sie leistet einen konkreten Beitrag für die Verwirklichung des RGW-Komplexprogramms und hilft mit, die Exportverpflichtungen und Aufgaben der ökonomischen Kooperation mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft gewissenhaft zu erfüllen. (2) Die Leiter und Vorstände, die im Rahmen des RGW-Komplexprogramms sowie staatlicher Abkommen Vereinbarungen und Verträge mit Betrieben und Einrichtungen der sozialistischen Bruderländer abgeschlossen haben, übergeben den Jugendlichen volkswirtschaftliche Schwerpunktaufgaben als Jugendobjekte. Sie fördern die Zusammenarbeit der Jugend der Partnerbetriebe durch Erfahrungsaustausch und Leistungsvergleiche. Die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre unterstützen die Jugend bei der Auswertung und Anwendung von Arbeits- und Neuerermethoden der Sowjetunion und der anderen Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft. (3) Die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, die Leiter und Vorstände delegieren hervorragende junge Werktätige zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, internationalen Messen, Fachtagungen, Kongressen und im Rahmen des Austausches von Arbeitsbrigaden in die Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft. §16 (1) Die örtlichen Volksvertretungen, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe und die Leiter und Vorstände schaffen in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen und dem wachsenden Lernbedürfnis der Jugend Voraussetzungen für ihre ständige Qualifizierung. Dabei sind besonders die Aufgaben zur speziellen beruflichen Bildung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz festzulegen. Die Weiterbildung von Mädchen und jungen Frauen ist besonders zu fördern. (2) Die Leiter und Vorstände sind verantwortlich, daß mit jedem jungen Werktätigen vor Abschluß der Berufsausbildung oder eines Studiums sowie mit Beendigung des Ehrendienstes in den bewaffneten Organen seine gesellschaftliche und berufliche Entwicklung beraten wird und dazu entsprechende Maßnahmen festgelegt werden. (3) Die Leiter und Vorstände sorgen dafür, daß befähigte junge Facharbeiterinnen und Facharbeiter sowie Mitglieder landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften für ein Stu-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsmaßnahme festzustellen und auszuwerten. Sind die Ursachen nach ärztlicher Konsultation in einer Gesundheitsstörung des Verhafteten zu suchen, sind unverzüglich die dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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