Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 49

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 49 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 49); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 31. Januar 1974 49 (2) Aufgabe der Jugendlichen ist es, ihre Kenntnisse und Erfahrungen über die Entwicklung und das Leben in der Sowjetunion und in den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft zu vertiefen. Die Festigung der Beziehungen der Jugendorganisationen der Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft und das gemeinsame Wirken der Jugend ist durch die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre und die Lehrer und Erzieher zu fördern. §6 (1) Die Jugend achtet die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und handelt entsprechend den Normen des sozialistischen Zusammenlebens der Menschen. Die Staatsund Wirtschaftsfunktionäre und die Lehrer und Erzieher vermitteln der Jugend Kenntnisse über Staat, Demokratie und Recht im Sozialismus. Sie fördern die Aktivität der Freien Deutschen Jugend bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts. Gemeinsam mit den Eltern und den gesellschaftlichen Organisationen erziehen sie die Jugend zur Achtung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. (2) Die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre und die Lehrer und Erzieher gewährleisten den wirksamen Schutz der Jugendlichen vor allen Einflüssen, die ihre Entwicklung zu sozialistischen Persönlichkeiten gefährden. Die örtlichen Volksvertretungen, die zentralen und örtlichen staatlichen Organe, die wirtschaftsleitenden Organe (im folgenden staatliche und wirtschaftsleitende Organe), die Betriebe, Kombinate, Einrichtungen und Genossenschaften sichern die Einhaltung der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften zum Schutz der Jugend und üben die Kontrolle darüber aus. §7 Staats- und Wirtschaftsfunktionäre, Lehrer, Erzieher und Eltern sowie andere Bürger, die sich um die sozialistische Erziehung der Jugend besonders verdient gemacht haben, sind zu würdigen und mit staatlichen Auszeichnungen zu ehren. II. Die Förderung der Initiativer der werktätigen Jugend §8 (1) Die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert, daß die werktätige Jugend gemeinsam mit allen Werktätigen an der Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes mitwirkt. Die jungen Arbeiter, Genossenschaftsbauern, Angehörigen der Intelligenz, Angestellten, Mitglieder von Produktionsgenossenschaften und Lehrlinge richten ihre Initiative auf ein hohes Entwicklungstempo der sozialistischen Produktion, die Erhöhung der Effektivität, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und das Wachstum der Arbeitsproduktivität. Durch fleißige Arbeit, hohes berufliches Können und durch ständige Qualifizierung mehren sie den gesellschaftlichen Reichtum des Volkes und dienen damit auch ihrer eigenen Entwicklung. (2) Die Arbeiterjugend als Teil und Nachwuchs der führenden Klasse hat die Aufgabe, durch ihre Haltung, ihr Schöpfertum und ihre Leistungen bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik beispielhaft zu wirken. (3) Die örtlichen Volksvertretungen, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sowie die Leiter der Betriebe, Kombinate, Einrichtungen und die Vorstände der Genossen- schaften (im folgenden Leiter und Vorstände) fördern im Zusammenwirken mit der Freien Deutschen Jugend, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund und anderen gesellschaftlichen Organisationen die vielfältigen Initiativen der werktätigen Jugend besonders der Arbeiterjugend zur Erfüllung der Pläne. §9 Die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre sind verantwortlich, die Leistungen der werktätigen Jugend entsprechend dem sozialistischen Leistungsprinzip zu entlohnen, zu prämiieren und auf vielfältige Art und Weise moralisch zu würdigen. Sie sichern, daß der Lohn und die Prämie die werktätige Jugend daran interessieren, hohe Arbeitsleistungen zu vollbringen, höhere Verantwortung zu übernehmen und die erforderliche Qualifikation zu erwerben. §10 (1) Die werktätige Jugend nimmt aktiv am sozialistischen Wettbewerb teil. Die Leiter und Vorstände sind verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Leitungen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Freien Deutschen Jugend die werktätige Jugend umfassend in den sozialistischen Wettbewerb einzubeziehen und ihr auf der Grundlage aufgeschlüsselter Pläne abrechenbare Aufgaben zu übertragen. Die Teilnahme der Jugend an der Neuererbewegung ist besonders zu fördern. Es sind der Leistungsvergleich und der Erfahrungsaustausch innerbetrieblich und überbetrieblich zu organisieren. In Rechenschaftslegungen der Leiter und Vorstände sowie bei Abrechnungen des sozialistischen Wettbewerbs sind die Leistungen der Jugend einzuschätzen und zu würdigen. (2) Die Leiter und Vorstände gewährleisten, daß die werktätige Jugend in die Plandiskussion einbezogen wird. Die Leitungen der Freien Deutschen Jugend haben das Recht, den örtlichen Volksvertretungen, den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen sowie den Leitern und Vorständen Vorschläge zu den Plänen zu unterbreiten. (3) Die Freie Deutsche Jugend hat das Recht, in enger Zusammenarbeit mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund und in Abstimmung mit den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen volkswirtschaftliche Masseninitiativen der werktätigen Jugend zur Erfüllung und Übererfüllung der Fünfjahr- und Jahrespläne auszülösen und zu organisieren. Siö sind durch die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre zu fördern. §11 Zur Förderung und Anerkennung der volkswirtschaftlichen Initiativen der Jugend wird ein „Konto junger Sozialisten“ gebildet. Das Konto umfaßt finanzielle Mittel, die von der Jugend zusätzlich zum Plan bzw. durch spezielle Jugendinitiativen erwirtschaftet werden. Diese Mittel werden auf Vorschlag der Freien Deutschen Jugend vor allem zur Unterstützung politischer, kultureller, sportlicher, touristischer und anderer Initiativen der Jugend sowie zur planmäßigen Erweiterung der materiellen Bedingungen für die Jugendarbeit eingesetzt. Zuführung und Verwendung der Mittel des „Kontos junger Sozialisten“ sind durch den Ministerrat in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend zu regeln. §12 (1) Die werktätige Jugend nimmt aktiv an der Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ teil. Die Leiter und Vorstände fördern in allen Arbeitskollektiven das Streben der werktätigen Jugend zur sozialistischen Gemeinschaftsarbeit. Sie erweitern planmäßig die Bedingungen zur Teil-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 49 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 49) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 49 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 49)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik, gegen die anderen sozialistischen Staaten und demokratischen Nationalstaaten; Nutzbarmachung der Erkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung der technischwissenschaftlichen Revolution in der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X