Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 486

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 486 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 486); 486 Gesetzblatt Teil I Nr. 52 Ausgabetag: 31. Oktober 1974 (3) Die Abordnung innerhalb eines Militärobergerichtsbereiches bestimmt der Leiter des Militärobergerichts. (4) Die Abordnung darf den Zeitraum von sechs Monaten jährlich nicht überschreiten. §23 Abberufung eines Militärrichters (1) Ein Militärrichter des Militärgerichts oder des Militärobergerichts kann auf Vorschlag des Ministers für Nationale Verteidigung, ein Militärrichter des Obersten Gerichts auf Vorschlag des Nationalen Verteidigungsrates von dem Organ abberufen werden, das ihn gewählt hat. (2) Ein Militärrichter, gegen den ein Abberufungsverfahren eingeleitet wurde, kann bis zum Abschluß des Verfahrens durch den die Abberufung Vorschlagenden von seiner Funktion vorläufig abberufen werden. §24 Disziplinarische Verantwortlichkeit der Militärrichter (1) Ein Militärrichter unterliegt für Verletzungen seiner richterlichen Pflichten der Disziplinarordnung für Richter. Bei Verletzungen seiner militärischen Pflichten tritt die Verantwortlichkeit nach der Disziplinarvorschrift der Nationalen Volksarmee ein. Das Disziplinarrecht gegenüber den Militärrichtern der Militärgerichte und Militärobergerichte hat der Leiter der Hauptabteilung Militärgerichte und gegenüber den Militärrichtern des Militärkollegiums der Vorsitzende des Militärkollegiums. (2) Der Leiter der Hauptabteilung Militärgerichte und der Vorsitzende des Militärkollegiums unterstehen disziplinarisch unmittelbar dem Minister für Nationale Verteidigung. §25 Einsatz von Reservisten Bürger, die zu den Militärgerichten zum Reservistenwehrdienst einberufen werden, können während dieser Zeit an der Rechtsprechung mitwirken, wenn sie gewählte Richter sind. 'Dritter Abschnitt Militärschöffen v §26 Wahl der Militärschöffen (1) Als Militärschöffe kann ein Angehöriger der Nationalen Volksarmee, der Grenztruppen der DDR oder der Organe des Wehrersatzdienstes gewählt werden, dessen Persönlichkeit den an diese Funktion gestellten Anforderungen entspricht und der das Wahlrecht besitzt. (2) Die Militärschöffen werden in den Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen der Nationalen Volksarmee, der Grenztruppen der DDR und der Organe des Wehrersatzdienstes auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wahlperiode eines Militärschöffen endet vorzeitig, wenn er vor ihrem Ablauf in die Reserve versetzt wird. (3) Die Anzahl der für die Militärgerichte und Militärobergerichte zu wählenden Militärschöffen wird durch den Leiter der Hauptabteilung Militärgerichte bestimmt. §27 Abberufung eines Militärschöffen (1) Erweist sich ein Militärschöffe für seine Tätigkeit als ungeeignet oder werden nach seiner Wahl Tatsachen bekannt, die seine Wahl nicht zugelassen hätten, wenn sie vorher bekannt gewesen wären, so erfolgt seine Abberufung auf Antrag des Leiters des zuständigen Militärgerichts durch den Vorgesetzten mit der Dienststellung ab Regimentskommandeur oder Gleichgestellte. (2) Die Abberufung eines Militärschöffen kann auch auf Antrag seines Wählerkreises erfolgen, wenn er das in ihn gesetzte Vertrauen nicht erfüllt. §28 Militärschöffenordnung Zur näheren Regelung der Stellung, der Aufgaben, der Wahl und der Arbeitsweise der Militärschöffen erläßt der Minister für Nationale Verteidigung im Einvernehmen mit den für die Organe des Wehrersatzdienstes zuständigen Ministern und dem Minister der Justiz eine Militärschöffenord-nung. Viertes Kapitel Schlußbestimmungen §29 Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Justiz im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung. §30 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. November 1974 in Kraft. Berlin, den 27. September 1974 Der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zugleich festzustellen, daß ein nicht zu unterschätzender Teil der Personen - selbst Angehörige der bewaffneten Kräfte - die Angriffe auf die Staatsgrenze der mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen von ihrem momentanen Aufenthaltsort zu einer staatlichen Dienststelle gebracht wird. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die. Des t-nahme auf der Grundlage eines Haftbefehls durchführen zu können. Die Durchfülirung von Befragungen Verdächtiger nach im Zusammenhang mit der in Westberlin stajttgfundenen Tagung des und der Weltbank im, die Organisierung eines Protestmarsches am gegen staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Veröffentlichungen in kirchlichen Publikationen und weitere damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik außer Kraft gesetzt.

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