Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 471

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 471 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 471); Gesetzblatt Teil I Nr. 50 Ausgabetag: 11. Oktober 1974 471 § 13 (1) Die Volkskammer ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. (Artikel 63 Absatz 1 der Verfassung) (2) Die Volkskammer faßt ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Verfassungsändernde Gesetze sind beschlossen, wenn mindestens zwei Drittel der gewählten Abgeordneten zustimmen. (Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung) Das gleiche gilt für Beschlüsse gemäß Artikel 64 der Verfassung. (3) Ein Antrag auf Feststellung der Beschlußunfähigkeit ist nur vor Beginn einer Abstimmung zulässig. Bei Abstimmungen über Schluß oder Vertagung einer Beratung ist ein Antrag auf Feststellung der Beschlußunfähigkeit unzulässig. §14 Auf Verlangen müssen die Mitglieder des Ministerrates zu Gegenständen der Tagesordnung während der Beratung auch außerhalb der festgelegten Reihenfolge der Redner gehört werden. §15 (1) Vor Eintritt in die Tagesordnung oder an ihrem Schluß können Erklärungen der Fraktionen, des Präsidiums, des Staatsrates und des Ministerrates abgegeben werden. . (2) Das Präsidium, der Staatsrat und der Ministerrat kön- nen der Volkskammer während ihrer Tagung jederzeit Mitteilungen machen. §16 Die Beratung von Gesetzesvorlagen kann in mehreren Lesungen erfolgen. §17 (1) Ein Antrag auf Schluß der Beratung über einen Gegenstand kann jederzeit gestellt werden. (2) Wenn kein Redner mehr gemeldet ist, schließt der Präsident die Beratung. §18 (1) Nach der Beratung erfolgt die Abstimmung über Annahme oder Ablehnung der Anträge und Vorlagen. (2) Der Präsident legt der Volkskammer die Anträge zur Abstimmung vor und bestimmt, in welcher Reihenfolge über sie abgestimmt werden soll. §19 (1) Das Präsidium stellt das Abstimmungsergebnis fest, das durch den Präsidenten bekanntgegeben wird. (2) Wird die Richtigkeit des festgestellten Ergebnisses einer Abstimmung angezweifelt, hat das Präsidium das Ergebnis nachzuprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. §20 (1) Die von der Volkskammer verabschiedeten Gesetze und gefaßten Beschlüsse werden vom Präsidenten der Volkskammer ausgefertigt. (2) Die Gesetze werden dem Vorsitzenden des Staatsrates übermittelt, der sie innerhalb eines Monats im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik verkündet. (Artikel 65 Absatz 4 der Verfassung) (3) Gesetze treten am 14. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit sie nichts anderes bestimmen. (Artikel 65 Absatz 5 der Verfassung) (4) Beschlüsse der Volkskammer werden durch den Präsidenten der Volkskammer im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik veröffentlicht. §21 (1) Über die Verhandlungen der Volkskammer wird ein stenographisches Protokoll geführt. (2) Das Protokoll ist spätestens drei Tage nach Schluß der Tagung den Abgeordneten, Mitgliedern des Staatsrates und des Ministerrates auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Wird innerhalb weiterer drei Tage kein schriftlicher Antrag auf Berichtigung des Protokolls gestellt, so gilt es als genehmigt. / (3) Im Zweifelsfalle entscheidet das Präsidium über die Niederschrift des Protokolls. (4) Rednern ist das Protokoll ihrer Reden spätestens zwei Tage nach der Tagung zuzustellen. Sie sind verpflichtet, das Protokoll ihrer Reden durchzusehen und binnen weiterer zwei Tage, vom bestätigten Empfang ab gerechnet, zurückzugeben. II. Das Präsidium der Volkskammer §22 (1) Die Volkskammer wählt auf ihrer ersten Tagung für die Dauer der Wahlperiode das Präsidium der Volkskammer. (Artikel 55 Absatz 1 der Verfassung) (2) Das Präsidium leitet die Arbeit der Volkskammer gemäß dieser Geschäftsordnung. (Artikel 55 Absatz 2 der Verfassung) §23 (1) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten der Volkskammer, einem Stellvertreter des Präsidenten und weiteren Mitgliedern. (Artikel 55 Absatz 1 der Verfassung) (2) Im Präsidium ist jede Fraktion vertreten. (3) Den Präsidenten vertritt sein Stellvertreter. Ist dieser verhindert, so vertritt ihn nach freier Vereinbarung ein anderes Mitglied des Präsidiums. §24 (1) Das Präsidium ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Das Präsidium faßt seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. (2) Die Vorsitzenden der Fraktionen sind auf Verlangen zu den Sitzungen des Präsidiums hinzuzuziehen. (3) Der Vorsitzende der Fraktion oder sein Vertreter ist zu den Sitzungen des Präsidiums einzuladen, wenn das betreffende Mitglied der Fraktion im Präsidium an der Teilnahme verhindert ist. (4) Zur Beratung über den Tagungsablauf der Volkskammer können Vertreter von Ausschüssen vom Präsidium hinzugezogen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher eine wesentliche Rolle spielt und daß in ihnen oftmals eindeutig vorgetragene Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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