Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 470

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 470 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 470); 470 Gesetzblatt Teil I Nr. 50 Ausgabetag: 11. Oktober 1974 I. Die Tagungen der Volkskammer § 1 (1) Die Volkskammer tritt spätestens am 30. Tage nach ihrer Wahl zusammen. Ihre erste Tagung wird vom Staatsrat einberufen. (Artikel 62 Absatz 1 der Verfassung) (2) Die erste Tagung der neu gewählten Volkskammer wird von dem an Jahren ältesten Abgeordneten oder, wenn dieser verhindert ist, vom nächst ältesten Abgeordneten bis zur Wahl des Präsidiums der Volkskammer geleitet. (3) Die Volkskammer beschließt zu Beginn der ersten Tagung über die Gültigkeit ihrer Wahl. §2 (1) Die weiteren Tagungen der Volkskammer werden vom Präsidium der Volkskammer einberufen. (Artikel 62 Absatz 2 der Verfassung) (2) Das Präsidium der Volkskammer ist verpflichtet, die Volkskammer einzuberufen, wenn die Volkskammer darüber Beschluß gefaßt hat oder mindestens ein Drittel der Abgeordneten es verlangt. (Artikel 62 Absatz 3 der Verfassung) §3 Das Präsidium der Volkskammer leitet die Tagungen der Volkskammer und regelt ihren Geschäftsgang. §4 .(1) Der Präsident der Volkskammer hält die Ordnung in den Tagungen aufrecht. (2) Der Präsident kann im Einvernehmen mit dem Präsidium Personen, die an Tagungen als Zuhörer teilnehmen und sich ungebührlich verhalten, des IJauses verweisen. §5 (1) Der Präsident legt im Einvernehmen mit dem Präsidium die Reihenfolge der Redner fest. (2) Das Präsidium entscheidet über die Zulassung von Rednern, die nicht Abgeordnete der Volkskammer sind. (3) Außerhalb der festgelegten Reihenfolge der Redner kann ein Abgeordneter Fragen zur Geschäftsordnung und Anfragen gemäß § 12 stellen. §6 (1) Die Tagungen der Volkskammer sind öffentlich. Auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. (Artikel 62 Absatz 4 der Verfassung) (2) Alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Gegenstände sind auch während der weiteren Beratung in der Volkskammer und in den Ausschüssen gegenüber jedermann, außer gegenüber den Abgeordneten, den Mitgliedern des Staatsrates und des Ministerrates, geheimzuhalten. §7 Das Präsidium der Volkskammer gewährleistet die Vorbereitung der Tagungen der Volkskammer. §8 (1) Das Recht zur Einbringung von Gesetzesvorlagen gemäß Artikel 65 Absatz 1 der Verfassung haben die Abgeordneten und Fraktionen der Volkskammer, die Ausschüsse der Volkskammer, der Staatsrat, der Ministerrat und der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund. (2) Anträge können von den Abgeordneten und den Fraktionen der Volkskammer, vom Präsidium und den Ausschüssen der Volkskammer, vom Staatsrat und vom Ministerrat eingebracht werden. (3) Die Fraktionen können gemeinsame Gesetzesvorlagen und Anträge einbringen. §9 (1) Die Volkskammer beschließt die Tagesordnung. (2) Der Vorschlag für die Tagesordnung wird, sofern die Volkskammer dazu nicht selbst Festlegungen getroffen hat, vom Präsidium der Volkskammer unterbreitet. (3) Die Tagesordnung und die Einladung wird den Abgeordneten, dem Staatsrat, dem Ministerrat, dem Präsidenten des Obersten Gerichts und dem Generalstaatsanwalt durch das Präsidium der Volkskammer zugeleitet. §10 (1) In Tagungen der Volkskammer kann nur über Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden. (2) Anträge zur Änderung oder Erweiterung der Tagesordnung können die Abgeordneten und Fraktionen der Volkskammer, das Präsidium und die Ausschüsse der Volkskammer, der Staatsrat und der. Ministerrat stellen. §11 (1) Die Antragsteller haben das Recht, die von ihnen einge-brachten Gesetzesvorlagen und Anträge in einer Tagung zu begründen. (2) Gesetzesvorlagen und Anträge können bis zum Schluß der Lesung zurückgezogen werden. (3) Gesetzesvorlagen und Anträge sind dem Präsidium der Volkskammer schriftlich einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich eingebracht werden. §12 (1) Die Abgeordneten der Volkskammer haben gemäß Artikel 59 der Verfassung das Recht, Anfragen an den Ministerrat und seine Mitglieder einzubringen. Dieses Recht kann auch durch die Fraktionen und die Ausschüsse der Volkskammer wahrgenommen werden. (2) Die Abgeordneten sind berechtigt, während der Beratung zum Gegenstand der Tagesordnung Anfragen zu "stellen. (3) Anfragen zu Gegenständen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, sind dem Präsidium der Volkskammer schriftlich einzureichen. (4) Der Ministerrat sowie jedes seiner Mitglieder sind verpflichtet, auf die an sie während der Tagungen oder zwischen den Tagungen gerichteten Anfragen mündlich oder schriftlich zu antworten. Die Beantwortung kann unmittelbar in derselben oder in der nächsten Tagung erfolgen. Die schriftliche Beantwortung direkt an den Anfragenden muß spätestens innerhalb von zwei Wochen erfolgen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung bildet grundsätzlich eine objektive und reale Lageeinschätzung. Hier sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden: woher stammen die verwendeten Informationen,.

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